So nutzen Sie den Rechner
Tragen Sie Ihren Basisbeitrag für ein Jahr ein, also den Teil Ihres PKV-Beitrags, den Ihr Versicherer als Basisabsicherung bescheinigt, zusammen mit der Pflegepflichtversicherung. Wählen Sie dann, wie viele Jahresbeiträge Sie vorauszahlen möchten, höchstens drei. Danach kommen die beiden Steuersätze, also Ihr Grenzsteuersatz im Jahr der Zahlung und der Satz, den Sie für die Folgejahre erwarten.
Mit Ihrem Status und Ihren sonstigen Vorsorgebeiträgen rechnet der Rechner zusätzlich aus, wie viel Platz Sie in den vorausbezahlten Jahren im Höchstbetrag gewinnen. Oben sehen Sie den Steuervorteil über alle Jahre, darunter seine beiden Bausteine und das Geld, das Sie nach der Steuererstattung vorstrecken. Die Balken stellen die Ersparnis im Zahlungsjahr der Mehrsteuer in den Folgejahren gegenüber. Das Ergebnis ist eine Orientierung, die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater ersetzt es nicht.
Bis zu drei Jahresbeiträge setzen Sie im Zahlungsjahr ab
Normalerweise setzen Sie Ihre PKV-Beiträge in dem Jahr ab, in dem Sie sie zahlen. Für Vorauszahlungen auf künftige Jahre zieht § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG eine Grenze. Im Zahlungsjahr zählen sie nur bis zum Dreifachen der Beiträge, die auf das laufende Jahr entfallen. Diese Grenze gilt seit dem Jahr 2020, vorher lag sie beim Zweieinhalbfachen, deshalb lesen Sie im Netz oft noch die alte Zahl. Seitdem fallen auch Beiträge zu Entlastungstarifen für die Zeit ab 62 unter die Regel. Was Sie über das Dreifache hinaus vorauszahlen, ordnet das Finanzamt dem Jahr zu, für das es gedacht ist.
Zusammen mit dem laufenden Jahresbeitrag setzen Sie im Zahlungsjahr damit bis zu vier Basisbeiträge ab. Die Regel betrifft nur die Basisabsicherung einschließlich Pflegepflichtversicherung. Den Anteil für Wahlleistungen und Krankentagegeld rechnet das Finanzamt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, und deren Höchstbetrag ist im Zahlungsjahr in aller Regel schon voll.
Ohne Steuersatzgefälle verschieben Sie nur Liquidität
Ich sage es Ihnen so offen wie in jedem Erstgespräch. Die Vorauszahlung schafft keinen zusätzlichen Abzug. Sie ziehen Beiträge vor, die Sie in den Folgejahren ohnehin abgesetzt hätten. In diesen Jahren fehlt Ihnen der Basisbeitrag dann als Sonderausgabe, und Ihre Steuer steigt entsprechend.
Einen Gewinn bringt das Vorziehen deshalb nur, wenn Ihr Steuersatz im Zahlungsjahr höher liegt als später. Typische Fälle aus meiner Praxis sind ein Jahr mit hoher Tantieme und der geplante Ruhestand kurz danach. Bei 27.000 € Vorauszahlung und einem Gefälle von 42 % auf 30 % bleiben Ihnen 3.240 € Steuer. Bleibt Ihr Satz gleich, holen Sie sich die Erstattung nur früher ab und binden dafür heute Geld.
Steigt Ihr Steuersatz in den Folgejahren, weil Ihr Einkommen wächst, kehrt sich der Effekt um und das Vorziehen kostet Sie Steuer. Setzen Sie den späteren Satz deshalb lieber vorsichtig an. Die Erstattung kommt außerdem erst mit dem Steuerbescheid, bis dahin finanzieren Sie die volle Vorauszahlung aus eigener Tasche.
Progressionsvorteil bei 27.000 € Vorauszahlung
Beispiel mit 42 % im Zahlungsjahr, Steuersatz in den Folgejahren
Beispielrechnung mit einem Basisbeitrag von 9.000 € im Jahr, drei Jahresbeiträge vorausgezahlt nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG. Vorteil gleich Vorauszahlung mal Steuersatzgefälle, ohne Höchstbetrags-Effekt und ohne Zinsen. Eigene Berechnung.

Vorausbezahlte Jahre machen den Höchstbetrag für andere Versicherungen frei
Den zweiten Effekt übersehen viele. Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gilt nach § 10 Abs. 4 EStG ein Höchstbetrag von 2.800 € im Jahr, mit steuerfreiem PKV-Zuschuss von 1.900 €. Ihr Basisbeitrag wird darauf angerechnet und füllt den Rahmen meist allein. Haftpflicht- und Unfallversicherung wirken steuerlich dann nicht mehr.
In einem Jahr, das Sie komplett vorausbezahlt haben, fällt der Basisbeitrag weg. Der Höchstbetrag steht dann wieder für Ihre anderen Versicherungen zur Verfügung, ebenso für den Wahlleistungsanteil Ihrer PKV, wenn Sie ihn laufend zahlen. Bei 1.800 € sonstigen Beiträgen und einem Steuersatz von 30 % bringt das 540 € im Jahr, über drei Jahre 1.620 €.
Der Rechner berücksichtigt auch den umgekehrten Fall. Lag Ihr Basisbeitrag bisher unter dem Höchstbetrag, nutzen Sie den freien Rest im Zahlungsjahr nicht mehr, weil die Vorauszahlung ihn belegt.
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorge begrenzt, wie viel Sie für Versicherungen außerhalb der Basisabsicherung absetzen dürfen, etwa für Haftpflicht oder Berufsunfähigkeit. Er liegt bei 2.800 € im Jahr, mit steuerfreiem PKV-Zuschuss bei 1.900 €, und gilt im Jahr 2026 und im Jahr 2027 unverändert.
Reform im Jahr 2027 verändert die Rechnung bei sehr hohen Einkommen
Der Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sieht vor, dass der Satz von 45 % ab dem Jahr 2027 schon ab 250.000 € zu versteuerndem Einkommen gilt. Ab 280.000 € kommt ein neuer Satz von 47 % hinzu. Im Jahr 2026 beginnt der Satz von 45 % erst bei 277.826 €. Wer in diesem Bereich verdient, hat im Jahr 2026 also einen niedrigeren Grenzsteuersatz als danach.
Zahlen Sie deshalb im Jahr 2026 Beiträge für die Jahre ab 2027 voraus, ziehen Sie den Abzug in ein Jahr mit niedrigerem Satz und verschenken Steuer. Für Einkommen im Bereich von 42 % ändert sich dagegen wenig, dort verschiebt der Entwurf die Grenze nur leicht auf 70.601 €. Weil das Gesetz noch nicht beschlossen ist, rechne ich mit Ihnen beide Varianten durch.
So bereiten Sie die Vorauszahlung mit Ihrem Versicherer vor
Fragen Sie Ihren Versicherer vor dem Jahresende, ob er Vorauszahlungen annimmt und bis wann das Geld eingehen muss. Für das Finanzamt zählt der Abfluss bis zum 31. Dezember des Zahlungsjahres. Lassen Sie sich außerdem schriftlich geben, wie der Versicherer das Guthaben bei einer Beitragsanpassung oder einer Kündigung verrechnet.
Als angestellter Geschäftsführer bekommen Sie Ihren PKV-Zuschuss in den Folgejahren weiter. Das Finanzamt rechnet ihn dort gegen, weil ihm dann keine eigenen Basisbeiträge mehr gegenüberstehen. Am Vergleich mit und ohne Vorauszahlung ändert das wenig, klären Sie den Punkt aber vor der Überweisung mit Ihrem Steuerberater. Wie stark Ihre PKV-Beiträge Ihre Steuer im normalen Jahr senken, zeigt Ihnen der PKV-Steuervorteil-Rechner.

„Eine Vorauszahlung lohnt sich in dem einen starken Jahr, in normalen Jahren zahlen Sie damit vor allem früher.“
Fragen und Antworten zur Beitragsvorauszahlung
Ja. Der Rechner lässt Zinsen bewusst weg. Bei 27.000 € Vorauszahlung und 42 % Steuersatz binden Sie nach der Erstattung rund 15.660 € für bis zu drei Jahre. Was Ihnen dieses Geld an anderer Stelle bringen würde, ziehen Sie vom Steuervorteil gedanklich ab.
Ja, wenn Ihr Versicherer mitmacht. Ihr steuerfreier PKV-Zuschuss läuft in den Folgejahren weiter und wird dort mit Ihren Sonderausgaben verrechnet. Der Vorteil hängt wie bei Selbstständigen am Steuersatzgefälle, Ihr Höchstbetrag für sonstige Vorsorge liegt bei 1.900 €.
Wie Ihr Versicherer das Guthaben erstattet, regelt Ihr Vertrag, das sollten Sie vorher schriftlich klären. Bekommen Sie Beiträge zurück, mindert die Erstattung Ihre Sonderausgaben im Jahr der Rückzahlung. Bleibt danach ein Überhang, rechnet das Finanzamt ihn Ihrem Einkommen hinzu (§ 10 Abs. 4b EStG).
Ja. Die Regel umfasst Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung, bei Privatversicherten also zur privaten Pflegepflichtversicherung. Beide Beiträge rechnen Sie im Rechner zusammen.
Häufig ja, weil Ihr Steuersatz im Ruhestand meist sinkt. Rechnen Sie dabei mit dem Satz, den Ihre Renten und übrigen Einkünfte im Ruhestand auslösen. Das größte Gefälle entsteht meist, wenn Sie im letzten vollen Arbeitsjahr vorauszahlen.
