Marcus Knispel
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PKV-Beratung für
Gesellschafter-
Geschäftsführer

Als beherrschender Gesellschafter sind Sie meist sozialversicherungsfrei und wählen Ihre PKV frei, egal wie hoch Ihr Gehalt ist. Ihr Beitrag bleibt dabei bis ins Alter planbar.

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Marcus Knispel, PKV-Spezialist
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Status

Sind Sie als Gesellschafter-GF sozialversicherungsfrei?

Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer sind Sie in der Regel sozialversicherungsfrei, etwa wenn Sie die Mehrheit der Anteile halten oder über eine Sperrminorität wichtige Beschlüsse blockieren können. Die Gehaltsgrenze für Angestellte spielt dann für Ihren Wechsel keine Rolle. Deshalb schaue ich mir am Anfang Ihren Gesellschaftsvertrag an und ordne Ihren Status sauber ein.

  • Einordnung Ihrer Anteile und Stimmrechte im Gesellschaftsvertrag
  • Begleitung im Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung
  • Freier Zugang zur PKV, auch unter der Gehaltsgrenze von 84.150 €
  • Rechtssicherheit, bevor Sie Beitrag und Zuschuss festlegen
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Marcus Knispel
Statusfeststellung

Klären Sie zuerst Ihren Status und wählen Sie danach den Tarif

Bevor ich Ihnen einen Tarif vorschlage, steht Ihr sozialversicherungsrechtlicher Status fest. So vermeiden Sie teure Fehlannahmen bei Beitrag und Zuschuss und wissen von Anfang an, woran Sie sind.

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PKV-Zuschuss

Ihren PKV-Zuschuss regeln Sie im Anstellungsvertrag

Ich stimme Ihren Zuschuss mit Ihnen so ab, dass er steuerlich und in Ihrer Gesamtvergütung sauber passt, gern gemeinsam mit Ihrem Steuerberater. Für den Beitrag im Alter bauen die Alterungsrückstellungen bereits vor. Mit Beitragsentlastung und gezielter Vorauszahlung legen wir noch etwas obendrauf.

  • PKV-Zuschuss im Anstellungsvertrag klar regeln
  • Steuerlich saubere Einbindung in Ihre Gesamtvergütung
  • Beitragsentlastung und Vorauszahlung für Ihren Beitrag im Alter
  • Einen Versicherer mit solider Kalkulation von Anfang an wählen
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Grundsätze

Sechs Punkte entscheiden, ob Ihre PKV auch mit 70 noch passt

Ihre private Krankenversicherung begleitet Sie über Jahrzehnte, deshalb behandle ich sie als Leistungs- und Planungsentscheidung. Mit sechs Grundsätzen bringe ich gute Medizin im Ernstfall und einen Beitrag zusammen, den Sie auch im Ruhestand gut bezahlen können. Kompromisse zu Ihren Lasten gehe ich dabei nicht ein.

HochleistungBeitrag im AlterTarifauswahlEntlastungBU & VorsorgeLebensphasen
  • Hochleistungstarife: Finger weg von Billigtarifen, die an den falschen Stellen sparen. Ich wähle Tarife mit offenen Leistungsformulierungen und verlässlicher Erstattung, damit Sie im Ernstfall schnell beim richtigen Facharzt sind.
  • Beitrag im Alter: Alterungsrückstellungen und eine gezielte Vorauszahlung halten Ihren Beitrag im Ruhestand planbar. Was das in Euro bedeutet, rechne ich Ihnen vorab durch.
  • Versicherer und Tarif: Ich vergleiche den gesamten Markt und schlage Ihnen Versicherer vor, die solide kalkulieren und deren Beiträge sich über viele Jahre ruhig entwickelt haben.
  • Beitragsentlastung: Mit einem Beitragsentlastungstarif senken Sie Ihren Beitrag gezielt ab dem Ruhestand. Ich binde ihn so ein, dass er auch steuerlich Sinn ergibt.
  • Arbeitskraft und Altersvorsorge: Ihren Schutz bei Berufsunfähigkeit und Ihre Altersvorsorge plane ich passend zu Ihrer PKV mit. So bleibt Ihr Beitrag auch dann bezahlbar, wenn Sie wegen Krankheit nicht mehr arbeiten können.
  • Familie und Beruf: Kommen Kinder dazu oder ändert sich Ihre Rolle im Unternehmen, soll Ihr Tarif weiter zu Ihnen passen. Das plane ich von Anfang an mit ein.
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Jahre PKV-Beratung
Seit 2012 selbstständiger Makler
PKV
Im Mittelpunkt meiner Arbeit
Rat für rund 100 Maklerkollegen
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ungebundene Beratung
allein in Ihrem Interesse
Anbieterwahl

Sie bekommen Angebote aller führenden PKV-Versicherer

Als ungebundener Makler arbeite ich für Sie und entscheide allein in Ihrem Interesse. Aus den Hochleistungstarifen der führenden privaten Krankenversicherer suche ich den heraus, der zu Ihrer Gesundheit und Ihrer Lebensplanung passt.

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Ergänzungen

Diese drei Bausteine fehlen neben der PKV am häufigsten

Wo es zu Ihrer Situation passt, ergänze ich Ihre PKV um weitere Bausteine, und wo nicht, lasse ich es bleiben. Am häufigsten geht es dabei um Ihr Einkommen bei langer Krankheit und um Ihren Beitrag im Ruhestand.

Krankentagegeld

Als beherrschender Gesellschafter haben Sie meist weder Lohnfortzahlung noch Anspruch auf Krankengeld. Das Krankentagegeld zahlt ab dem vereinbarten Tag einen festen Betrag und sichert Ihr Einkommen.

Beitragsentlastung

Im Ruhestand tragen Sie Ihren PKV-Beitrag ohne Zuschuss Ihrer GmbH. Ein Aufschlag heute senkt Ihren Beitrag ab dann um einen festen Betrag.

Pflegevorsorge

Im Pflegefall deckt die gesetzliche Absicherung nur einen Teil der Kosten. Eine private Pflegevorsorge zahlt zusätzlich und schont Ihr Privatvermögen, das sonst für den Eigenanteil aufkommen müsste.

Ablauf

So läuft Ihr Wechsel in die PKV ab

Schritt 1

Erst prüfen wir Anteile und Stimmrechte

Zuerst sehen wir uns Ihre Anteile und Stimmrechte an und schaffen über die Statusfeststellung Rechtssicherheit. Danach sprechen wir über Ihre Ziele und darüber, was sich in den nächsten Jahren in Ihrem Leben ändern kann. Passt die PKV nicht zu Ihnen, rate ich ab und verzichte lieber auf den Abschluss.

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Schritt 2

Danach wählen wir Tarif und PKV-Zuschuss

Passt die PKV, suche ich den Hochleistungstarif für Sie aus und binde die Beitragsentlastung gleich mit ein. Ihren Zuschuss gestalten wir steuerlich sauber über den Anstellungsvertrag. Haben Sie Vorerkrankungen, bereiten wir vorher Ihre Gesundheitshistorie auf und fragen anonym bei den Versicherern an, damit Sie zu fairen Bedingungen aufgenommen werden.

Gesundheitsfragen vorab klären
FAQ

Antworten auf Ihre Fragen zum PKV-Wechsel

Woran erkenne ich, ob ich als Gesellschafter-Geschäftsführer beherrschend und damit sozialversicherungsfrei bin?
Beherrschend sind Sie meist dann, wenn Sie mehr als 50 Prozent der Anteile halten oder mit einer Sperrminorität wichtige Entscheidungen blockieren können. In diesem Fall gelten Sie in der Regel als selbstständig und sind sozialversicherungsfrei. Ob das auf Sie zutrifft, sehen wir gemeinsam in Ihrem Gesellschaftsvertrag nach.
Brauche ich als Gesellschafter-Geschäftsführer ein Statusfeststellungsverfahren, bevor ich in die PKV wechsle?
Ich rate Ihnen dazu, weil es Ihnen Rechtssicherheit gibt. Im Statusfeststellungsverfahren prüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status. Gerade bei PKV und Arbeitgeberzuschuss lohnt sich diese Klarheit, bevor wir Ihre Absicherung aufbauen.
Wie entwickelt sich mein PKV-Beitrag im Alter, und was kann ich heute dafür tun?
Ihr Beitrag steigt nicht automatisch, nur weil Sie älter werden. Ein Teil davon fließt von Anfang an in Alterungsrückstellungen, also Rücklagen, die spätere Steigerungen dämpfen. Mit einem Beitragsentlastungstarif und einer gezielten Beitragsvorauszahlung planen wir Ihren Beitrag im Ruhestand gleich beim Abschluss mit.
Kann ich als Gesellschafter-Geschäftsführer meine PKV-Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja, die Beiträge für Ihre Basisabsicherung setzen Sie als Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung an. Eine Beitragsvorauszahlung kann Ihre Steuerlast zusätzlich senken, weil Sie Beiträge für künftige Jahre vorziehen. Wie Sie das am besten gestalten, stimme ich mit Ihnen und Ihrem Steuerberater ab.
Kann ich mit Vorerkrankungen in die private Krankenversicherung wechseln?
Vorerkrankungen schließen die PKV nicht automatisch aus. Vor dem Abschluss prüft der Versicherer Ihre Gesundheit, und je nach Befund sind ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss möglich. Deshalb stelle ich vorab eine anonyme Risikovoranfrage. So wissen Sie, welcher Versicherer Sie zu welchen Bedingungen annimmt, ohne dass Spuren in Ihrer Akte bleiben.
Kontakt

Sprechen Sie mit mir, bevor Sie einen PKV-Antrag stellen

Marcus Knispel – Erstgespräch
Erstgespräch

Im Erstgespräch klären wir, ob die PKV zu Ihnen passt

Den Termin suchen Sie sich online selbst aus. Wir sprechen dann am Telefon oder per Video, und wenn Ihnen ein persönliches Treffen lieber ist, finden wir auch dafür einen Weg.

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Direktkontakt

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Eine kurze Frage vorab beantworte ich Ihnen gern direkt. Erreiche ich Sie nicht sofort, melde ich mich in der Regel am selben Tag zurück.

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