Abschlusskosten
Einmalige Kosten beim Vertragsabschluss, etwa für Beratung und Vermittlung. Sie werden über die Beiträge der ersten Jahre finanziert.
Im Antrag und in den Tarifbedingungen tauchen Begriffe auf, die ohne Erklärung kaum jemand versteht. Hier finden Sie alle alphabetisch erklärt, von Alterungsrückstellungen bis Zusatzversicherung.
116 Begriffe
Einmalige Kosten beim Vertragsabschluss, etwa für Beratung und Vermittlung. Sie werden über die Beiträge der ersten Jahre finanziert.
Kapital, das Ihr Versicherer in jungen Jahren aus Ihren Beiträgen anspart und verzinst, um die höheren Gesundheitskosten im Alter abzufedern. So bleibt Ihr Beitrag im Alter kalkulierbar.
Behandlung ohne Übernachtung im Krankenhaus, etwa beim niedergelassenen Arzt. In der PKV ein eigener Leistungsbaustein.
Verfahren, bei dem Ihre Annahmechancen vorab geklärt werden, ohne dass Ihr Name bei den Versicherern aktenkundig wird. So vermeiden Sie Ablehnungen, die spätere Anträge erschweren.
Ruhende Versicherung, mit der Sie sich Ihren Gesundheitszustand und Ihre Alterungsrückstellungen für einen späteren Wiedereinstieg sichern, zum Beispiel während einer Zeit im Ausland. Gegen einen kleinen Beitrag bleibt Ihr Anspruch erhalten.
Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht, etwa durch verschwiegene Vorerkrankungen. Je nach Verschulden kann der Versicherer zurücktreten, anfechten, kündigen oder den Vertrag anpassen.
Zuschuss Ihres Arbeitgebers zum PKV-Beitrag nach § 257 SGB V. Er beträgt die Hälfte Ihres Beitrags, höchstens den Betrag, den der Arbeitgeber auch in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen würde.
Verschreibungspflichtige und teils apothekenpflichtige Medikamente, die der Tarif im vereinbarten Rahmen erstattet.
Schutz für medizinische Kosten auf Reisen ins Ausland, oft als günstiger Zusatzbaustein zum Tarif.
In der PKV richtet sich Ihr Beitrag nach Ihrem individuellen Risiko und Eintrittsalter sowie dem gewählten Leistungsumfang. Ein Ausgleich nach Einkommen findet nicht statt.
Brancheneinheitlicher Tarif der PKV mit Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Er unterliegt einem Kontrahierungszwang, der Beitrag ist auf den gesetzlichen Höchstbeitrag begrenzt.
Aufbau eines Tarifs aus einzelnen Modulen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. So stellen Sie Ihren Schutz nach Bedarf zusammen.
Beamte kombinieren die Beihilfe ihres Dienstherrn mit einem beihilfekonformen PKV-Tarif, der genau den verbleibenden Anteil der Kosten absichert.
Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten von Beamten und deren Angehörigen. Den verbleibenden Anteil deckt eine private beihilfekonforme Versicherung ab.
Prozentsatz, zu dem die Beihilfe die Kosten eines Beamten übernimmt, meist zwischen 50 und 80 Prozent.
Zusatztarif, der Lücken der Beihilfe schließt, etwa für Wahlleistungen oder höherwertigen Zahnersatz.
Eigenschaft von Kosten, die von der Beihilfe des Dienstherrn übernommen werden. Der beihilfekonforme Tarif sichert den verbleibenden Anteil ab.
PKV-Tarif, der genau den Prozentsatz absichert, den die Beihilfe nicht übernimmt. So entsteht für Beamte ein lückenloser Schutz.
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Beiträge, wenn die tatsächlichen Gesundheitskosten dauerhaft von den kalkulierten abweichen. Ein unabhängiger Treuhänder muss jeder Anpassung zustimmen.
Einkommensgrenze, bis zu der in der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge erhoben werden. Für 2027 liegt sie bei 6.375 € im Monat.
Vereinbarte regelmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistung, etwa beim Krankentagegeld, um die Absicherung an steigende Einkommen anzupassen.
Zusätzlicher Baustein, mit dem Sie heute etwas mehr zahlen, um Ihren Beitrag ab einem festgelegten Alter dauerhaft zu senken. Die Mehrbeiträge fließen in zusätzliche Alterungsrückstellungen.
Erstattung eines Teils Ihrer Beiträge, wenn Sie in einem Jahr keine Rechnungen einreichen. Sie belohnt einen leistungsfreien Verlauf.
Ausstehende Beiträge. Bleiben sie über längere Zeit offen, führen sie in den Notlagentarif, bis der Rückstand ausgeglichen ist.
Maß dafür, wie planbar Ihr Beitrag über die Jahre bleibt. Sie hängt vor allem von der soliden Kalkulation des Versicherers ab.
Vorauszahlung künftiger Beiträge, oft in gewinnstarken Jahren. Sie kann den Beitrag im Alter senken und den Sonderausgabenabzug vorziehen.
Rhythmus der Beitragszahlung, monatlich, viertel-, halb- oder jährlich. Die jährliche Zahlung wird oft mit einem Nachlass belohnt.
Wahlleistung im Krankenhaus, die Ihnen die Behandlung durch den leitenden Arzt sichert. Sie zählt zu den privatärztlichen Leistungen.
System diagnosebezogener Fallpauschalen, nach dem Krankenhäuser ihre Leistungen abrechnen. Jede Behandlung wird einer Fallgruppe mit festem Entgelt zugeordnet.
Wahlleistung Unterkunft, die Ihnen im Krankenhaus ein Ein- oder Zweibettzimmer sichert.
Alter bei Vertragsbeginn. Es bestimmt den Beitrag dauerhaft mit, weil die Alterungsrückstellungen darauf aufbauen.
Kosten, die der Tarif im vereinbarten Umfang und im Rahmen der Gebührenordnungen übernimmt.
In der PKV erhalten Sie die Rechnung selbst und gehen in Vorleistung. Anschließend erstattet Ihr Versicherer die Kosten.
Diagnose aus dem Kapitel F der Klassifikation ICD-10, das psychische und Verhaltensstörungen umfasst, etwa Depressionen oder Angststörungen. In der Gesundheitsprüfung der PKV werden solche Diagnosen besonders sorgfältig bewertet und können zu Risikozuschlägen oder einer Ablehnung führen.
Beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen ohne eigenes Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag.
Möglichkeit, Ärzte, Fachärzte und Kliniken frei zu wählen. Sie gehört zu den Kernvorteilen der privaten Krankenversicherung.
Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Personen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, die statt der PKV die gesetzliche Kasse wählen.
Ihre PKV kündigen Sie in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten. Der Wechsel setzt den Nachweis einer Anschlussversicherung voraus.
Amtliche Gebührenordnung für zahnärztliche Privatleistungen, vergleichbar mit der Gebührenordnung für Ärzte.
Amtliche Grundlage, nach der Ärzte privatärztliche Leistungen abrechnen. Sie legt Gebührensätze und Steigerungsfaktoren fest.
Umlagefinanziertes System, in dem sich der Beitrag nach dem Einkommen richtet. Angehörige ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
Zuschlag von 10 % auf den Beitrag der Vollversicherung, der zusätzliche Alterungsrückstellungen bildet und den Beitrag im Alter dämpft. Er wird zwischen dem 22. und 60. Lebensjahr erhoben.
Fragen zum Gesundheitszustand im Antrag, die die Grundlage der Gesundheitsprüfung bilden. Sie sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
Prüfung Ihres Gesundheitszustands vor Vertragsabschluss anhand von Gesundheitsfragen. Sie bestimmt Annahme, Beitrag und mögliche Zuschläge.
Verordnete Therapien wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Der Tarif legt fest, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Erstattung für Behandlungen durch Heilpraktiker, je nach Tarif und im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker.
Medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollstühle oder Prothesen. Umfang und Höchstsätze regelt der Tarif über ein Hilfsmittelverzeichnis.
Höchster Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt. Er dient in der PKV auch als Obergrenze für Basis- und Standardtarif.
Wechsel in einen besseren Schutz. Ohne bestehendes Optionsrecht kann dafür eine erneute Gesundheitsprüfung nötig sein.
Einkommensgrenze, ab der sich Angestellte privat versichern können. Für 2027 liegt sie bei 84.150 € im Jahr, also 7.012,50 € im Monat.
Finanzierungsverfahren der PKV, bei dem für jede versicherte Person Kapital angespart wird. Es unterscheidet die PKV vom Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zeitraum beim Krankentagegeld, nach dessen Ablauf die Zahlung einsetzt. Bei Selbstständigen beginnt sie häufig ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Zahnmedizinische Leistungen zur Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen, deren Erstattung der Tarif regelt.
Aufnahme eines Neugeborenen ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt ausreichend lange versichert ist.
Pflicht des Versicherers, bestimmte Antragsteller anzunehmen, etwa im Basistarif. Ein Ausschluss ist dort nicht zulässig.
Vorab eingereichte Aufstellung geplanter Kosten, auf deren Grundlage der Versicherer eine Kostenzusage erteilt.
Vorab erteilte Zusage des Versicherers, dass er die Kosten einer geplanten Behandlung übernimmt.
Fester Tagessatz für jeden Tag im Krankenhaus, frei verwendbar für zusätzliche Kosten.
Leistung, die Ihren Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit ersetzt. Für Selbstständige und Gutverdiener schließt es die Lücke, die das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung offenlässt.
Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner, die eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllen.
Umfang der Leistungen, die Ihr Vertrag im Krankheitsfall übernimmt.
Leistungen für Kuren und Anschlussheilbehandlungen, deren Umfang der jeweilige Tarif festlegt.
Vereinbarter Ausschluss bestimmter Leistungen oder Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz. Er ist eine Alternative zum Risikozuschlag.
Die drei Bausteine ambulant, stationär und Zahn, aus denen sich der Schutz einer privaten Krankenversicherung zusammensetzt.
Gesamtheit der Leistungen, die ein Tarif abdeckt, festgelegt in den Tarifbedingungen.
Maßstab für die Erstattung. Der Versicherer übernimmt Kosten, soweit die Behandlung medizinisch notwendig ist.
Der Bruttobeitrag enthält den gesetzlichen Zuschlag. Der Nettobeitrag ist der Betrag nach Abzug von Beitragsrückerstattung oder Entlastung.
Auffangtarif für Versicherte mit erheblichen Beitragsrückständen. Er deckt nur akute Behandlungen und Vorsorge, bis die Rückstände ausgeglichen sind.
Vertragliche Verhaltenspflicht des Versicherten, etwa die wahrheitsgemäße Anzeige oder die rechtzeitige Meldung. Ihre Verletzung kann den Leistungsanspruch gefährden.
Offene Tarife nehmen weiter Neukunden auf. Geschlossene Tarife stehen nur noch Bestandskunden offen.
Baustein, der Ihnen das Recht sichert, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen höheren Schutz zu wechseln.
Regelung, die Beamten und deren Angehörigen den Zugang zu einem beihilfekonformen Tarif ohne Ablehnung und mit begrenzten Risikozuschlägen erleichtert.
Gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die privat Krankenversicherte gegen das Pflegerisiko absichert. Sie ist Teil des PKV-Beitrags.
Freiwillige Zusatzleistung, die im Pflegefall einen vereinbarten Tagessatz zahlt und die Lücke der Pflegepflichtversicherung schließt.
Möglichkeit, beim Wechsel des Versicherers einen Teil der Alterungsrückstellungen mitzunehmen. Der übertragbare Betrag entspricht dem Übertragungswert im Umfang des Basistarifs.
Tarifvariante mit günstigerem Beitrag, bei der Sie zuerst Ihren Hausarzt aufsuchen, bevor Sie einen Facharzt in Anspruch nehmen.
Vorsorgeleistung beim Zahnarzt, die viele Tarife bis zu einem jährlichen Höchstbetrag übernehmen.
Ambulante psychotherapeutische Behandlung. In der PKV ist sie je nach Tarif auf eine bestimmte Zahl an Sitzungen pro Jahr begrenzt.
Prüfung eingereichter Rechnungen durch den Versicherer auf medizinische Notwendigkeit und korrekte Abrechnung nach den Gebührenordnungen.
Zins, mit dem der Versicherer die Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der aufsichtsrechtliche Höchstrechnungszins begrenzt ihn nach oben.
Standardumfang eines Tarifs ohne zusätzliche Wahlleistungen.
Rückgriff des Versicherers auf einen Dritten, der den Schaden verursacht hat, um erstattete Kosten zurückzuholen.
Beitragsaufschlag für ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, den der Versicherer statt einer Ablehnung erheben kann.
Rechte des Versicherers, sich bei falschen oder verschwiegenen Angaben in der Gesundheitsprüfung vom Vertrag zu lösen.
Brillen und Kontaktlinsen. Der Tarif erstattet sie meist bis zu einem festgelegten Höchstbetrag innerhalb eines Zeitraums.
Vereinbarter Betrag, den Sie im Jahr selbst tragen, bevor der Versicherer erstattet. Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag.
Für Selbstständige und Freiberufler ist die PKV frei zugänglich, unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Patient, der eine Leistung zunächst selbst bezahlt. In der PKV ist das über das Erstattungsprinzip der Regelfall.
Steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Beiträge zur Basisabsicherung und zur Pflegepflichtversicherung als Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG.
Sammelbegriff für Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif mit begrenztem Beitrag und Leistungsumfang.
Älterer brancheneinheitlicher Tarif für langjährig Versicherte, der nur noch Bestandskunden offensteht. Sein Beitrag ist auf den gesetzlichen Höchstbeitrag begrenzt.
Behandlung mit Aufnahme ins Krankenhaus. Hier greifen Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer.
Verfahren der Deutschen Rentenversicherung, das klärt, ob ein Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist. Das Ergebnis entscheidet über den Zugang zur PKV und die Gestaltung des Arbeitgeberzuschusses.
Faktor in den Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte, mit dem der Gebührensatz je nach Aufwand der Behandlung erhöht wird.
Vollversicherung, die die gesetzliche Krankenversicherung vollständig ersetzt. Für sie gelten besondere Schutzvorschriften wie die Bildung von Alterungsrückstellungen.
Ihr gesetzliches Recht, innerhalb Ihres Versicherers in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln und dabei Ihre Alterungsrückstellungen zu behalten.
Unabhängige Person, die Beitragsanpassungen prüft und ihnen zustimmen muss. Sie schützt die Versicherten vor unbegründeten Erhöhungen.
Finanzierungsverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung, bei dem die laufenden Beiträge sofort für die aktuellen Ausgaben verwendet werden.
Tarif mit einheitlichem Beitrag für Frauen und Männer. Seit 2013 sind unterschiedliche Beiträge nach Geschlecht unzulässig.
Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen des Versicherers. Die Mittel fließen in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung und kommen den Beiträgen zugute.
Voraussetzung, die erfüllt sein muss, um einen bestimmten Tarif abzuschließen, etwa der Status als Selbstständiger oder Beamter.
Allgemeine Pflicht, in Deutschland krankenversichert zu sein, gesetzlich oder privat.
Urkunde, die Ihren Vertrag und den vereinbarten Leistungsumfang dokumentiert.
Gesundheitliche Beeinträchtigung, die vor Vertragsabschluss bestand. Sie ist in der Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß anzugeben.
Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antragstellung, bevor der Vertrag endgültig ausgefertigt ist.
Leistungen zur Früherkennung, die viele Tarife ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt übernehmen.
Zeitraum einer bestehenden Versicherung, der bei bestimmten Leistungen oder Wechseln angerechnet wird.
Pflicht, im Antrag alle abgefragten gesundheitlichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Sie ergibt sich aus § 19 VVG und ist die Grundlage der Gesundheitsprüfung.
Zusätzliche Leistungen über den Regelumfang hinaus, etwa Chefarztbehandlung und Einbettzimmer. Sie zählen nicht zur steuerlich absetzbaren Basisabsicherung.
Besondere Tarife gesetzlicher Kassen, etwa mit Selbstbehalt oder Kostenerstattung. Sie ändern nichts am Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch kein Leistungsanspruch besteht. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate, für Zahnersatz und Entbindung acht Monate. Bei nachgewiesener Vorversicherung entfällt sie oft.
Recht, den Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Es ergibt sich aus § 8 VVG.
Leistungsbereich für Kronen, Brücken und Implantate. In den ersten Jahren begrenzt oft eine Summenstaffel die Erstattung.
Verrechnungsverfahren, das die Abschlusskosten rechnerisch auf die ersten Vertragsjahre verteilt.
Individueller Beitragsanteil, den jede gesetzliche Kasse zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhebt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei rund 2,9 %.
Private Zusatzpolice, die den Schutz gesetzlich Versicherter aufwertet, etwa für Zähne, stationäre Leistungen oder Auslandsreisen.
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