So nutzen Sie den Rechner
Tragen Sie den Zusatzbeitrag ein, den Sie für den Entlastungsbaustein zahlen würden, und das Verhältnis aus Ihrem Angebot. Es zeigt, was Sie jeder Schritt von 100 € Entlastung im Monat kostet. Haben Sie noch kein Angebot, nutzen Sie den voreingestellten Wert als Annahme. Dazu kommen Ihr Alter und Ihr heutiger PKV-Beitrag, den der Rechner für den Arbeitgeberzuschuss braucht.
Oben steht die Entlastung, um die Ihr Beitrag ab 67 sinkt. Darunter sehen Sie, was davon netto bleibt und wie viel Ihr Arbeitgeber heute dazugibt. Die letzte Zeile zeigt, mit welchem Alter Ihre Einzahlung wieder zurückgeflossen ist. In den Balken vergleicht der Rechner Ihren Eigenanteil bis 67 mit der Netto-Entlastung bis zum Alter von 85.
So rechnet sich ein Beitragsentlastungstarif
Ein Beitragsentlastungstarif ist ein Zusatzbaustein zu Ihrer PKV. Sie zahlen heute einen Mehrbeitrag, Ihr Versicherer legt ihn als zusätzliche Alterungsrückstellung zurück und senkt Ihren Beitrag ab dem vereinbarten Alter um einen festen Eurobetrag. Wie hoch diese Entlastung je Euro Beitrag ausfällt, kalkuliert jeder Versicherer selbst, abhängig von Ihrem Eintrittsalter und dem Tarif.
Ein Punkt kommt in vielen Gesprächen zu kurz. Bei den meisten Tarifen zahlen Sie den Mehrbeitrag auch nach Beginn der Entlastung weiter, und zwar ein Leben lang. Darauf hat Stiftung Warentest schon im Jahr 2017 hingewiesen. Netto bleibt Ihnen deshalb die Entlastung minus dem weiterlaufenden Beitrag, und mit diesem Wert arbeitet der Rechner.
Ihr Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Bausteins mit
Als Angestellter haben Sie nach § 257 SGB V Anspruch auf einen Zuschuss Ihres Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung. Der Beitrag für den Entlastungsbaustein gehört als Teil Ihrer Krankenversicherung dazu, Ihr Arbeitgeber zahlt also auch davon die Hälfte. Die Grenze setzt der Höchstzuschuss, im Jahr 2026 sind das 508,59 € im Monat und im Jahr 2027 557,81 €.
Ausgeschöpft ist der Höchstzuschuss, sobald Ihr zuschussfähiger Krankenbeitrag im Jahr 2027 bei 1.115,62 € liegt, im Jahr 2026 liegt die Schwelle bei 1.017,18 €. Bis dahin finanziert Ihr Arbeitgeber jeden zusätzlichen Euro zur Hälfte mit. Für Angestellte, die diesen Spielraum noch haben, ist der Baustein deshalb am günstigsten. Selbstständige tragen den Zusatzbeitrag allein.
Steuerlich zählt der Baustein zur Basisabsicherung
Beiträge zur Basisabsicherung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung setzen Sie nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG in voller Höhe als Sonderausgaben ab. Beim Entlastungsbaustein gilt das für den Anteil, der auf die Basisabsicherung entfällt. Ihr Versicherer ermittelt diesen Anteil und meldet ihn jedes Jahr an das Finanzamt, in vielen Tarifen liegt er bei rund 80 %.
Den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss rechnet das Finanzamt allerdings vollständig auf diese Basisbeiträge an, so hat es der Bundesfinanzhof im Jahr 2014 bestätigt. Als Angestellter wirkt sich deshalb nur der Teil aus, der nach Abzug des Zuschusses übrig bleibt. Der Rechner schätzt Ihren Vorteil mit einem Grenzsteuersatz von 42 %, also dem Steuersatz auf jeden zusätzlich verdienten Euro. Im Ruhestand kehrt sich der Effekt teilweise um, weil mit Ihrem Beitrag auch Ihr Abzug als Sonderausgabe sinkt.
Die Basisabsicherung umfasst die Leistungen Ihrer Krankenversicherung, die nach Art und Umfang denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Nur der Beitragsanteil dafür ist nach § 10 EStG unbegrenzt als Sonderausgabe absetzbar, Komfortleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer zählen nicht dazu.
Ihre Einzahlung und Ihre Entlastung bis 85 im Vergleich
Für die Gegenrechnung stellt der Rechner Ihren Eigenanteil bis 67 der Netto-Entlastung von 67 bis 85 gegenüber. Das Alter 85 ist eine runde Annahme. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts leben 65-jährige Männer im Schnitt noch gut 18 Jahre, Frauen gut 21 Jahre. Wer älter wird, profitiert entsprechend länger.
Ehrlich gesagt hat diese Rechnung zwei Schwächen. Sie ist nominal gerechnet, und 200 € im Jahr 2053 kaufen deutlich weniger als 200 € heute. Außerdem ist Ihr Geld zweckgebunden. Wechseln Sie den Versicherer oder zurück in die GKV, ist das Angesparte in der Regel verloren, eine Auszahlung sehen die meisten Tarife nicht vor. Bei einem Tarifwechsel innerhalb Ihres Versicherers nach § 204 VVG können Sie den Baustein oft mitnehmen.
Einzahlung und Rückfluss im Beispiel
Eigenanteil bis 67 und Netto-Entlastung bis zum jeweiligen Alter
Beispielrechnung mit den Voreinstellungen für Angestellte, die mit 40 einsteigen. Angesetzt sind 70 € Zusatzbeitrag und 35 € je 100 € Entlastung (Annahme innerhalb der Spanne von 27 bis 41 € aus Finanztest 9/2017). Das ergibt 200 € Entlastung ab 67 und 130 € netto. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, gerechnet nominal ohne Zinsen und vor Steuern.

Angestellte mit freiem PKV-Zuschuss profitieren am meisten
Am deutlichsten lohnt sich der Baustein, wenn Ihr Arbeitgeber die Hälfte mitbezahlt und Sie früh einsteigen. Mit den Voreinstellungen des Rechners ist Ihre Einzahlung dann mit 74 zurück, als Selbstständiger erst mit 81. Ohne Zuschuss vergleiche ich mit meinen Mandanten die Entlastung deshalb immer mit einer eigenen Rücklage, über die Sie frei verfügen.
Abraten würde ich Ihnen, wenn Ihre Finanzen in den nächsten Jahren eng werden könnten oder ein Wechsel zurück in die GKV denkbar ist. Wie sich Ihr Beitrag ohne Entlastung entwickelt, sehen Sie im Rechner zum PKV-Beitrag im Alter. Die passende Höhe der Entlastung legen wir am besten gemeinsam fest, mehr zu meiner Arbeitsweise lesen Sie auf meiner Über-mich-Seite.

„Rechnen Sie den Baustein immer mit dem weiterlaufenden Beitrag durch, sonst wirkt die Entlastung im Angebot größer, als sie später auf Ihrem Konto ankommt.“
Fragen und Antworten zum Beitragsentlastungstarif
Bei den meisten Tarifen ja, und zwar lebenslang. Ihre Ersparnis im Ruhestand ist deshalb die vereinbarte Entlastung minus diesem weiterlaufenden Beitrag. Einzelne Tarife verringern den Mehrbeitrag ab Entlastungsbeginn, das steht in den Tarifbedingungen.
Ja, der Baustein gehört zu Ihrer Krankenversicherung und ist nach § 257 SGB V zuschussfähig. Ihr Arbeitgeber zahlt die Hälfte, solange der Höchstzuschuss nicht ausgeschöpft ist. Im Jahr 2027 liegt er bei 557,81 € im Monat für die Krankenversicherung, im Jahr 2026 sind es 508,59 €.
Ja, soweit er auf die Basisabsicherung entfällt. Diesen Anteil meldet Ihr Versicherer jedes Jahr an das Finanzamt, Sie setzen ihn als Sonderausgabe ab. Als Angestellter mindert der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss den absetzbaren Betrag.
In der Regel ist es verloren, denn das Angesparte lässt sich weder auszahlen noch zu einem neuen Versicherer mitnehmen. Das gilt auch, wenn Sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Bei einem Tarifwechsel innerhalb Ihres Versicherers nach § 204 VVG bleibt der Baustein oft erhalten.
Je früher Sie einsteigen, desto weniger kostet jeder Euro Entlastung, weil Ihr Beitrag länger angespart wird. Mit Mitte 50 bleibt bis 67 wenig Zeit, die Entlastung wird entsprechend teuer. Ob es sich für Sie rechnet, hängt zudem davon ab, ob Ihr Arbeitgeber mitzahlt.
