Marcus Knispel
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Arbeitgeberzuschuss-Rechner
So viel zahlt Ihr Arbeitgeber zur PKV dazu

Tragen Sie Ihre Beiträge ein und Sie sehen sofort Ihren Eigenanteil. Ihr Arbeitgeber zahlt im Jahr 2027 höchstens 557,81 € im Monat zur Kranken- und 114,75 € zur Pflegeversicherung.

Marcus Knispel
PKV-Berater für Geschäftsführer (§ 34d GewO)
Marcus Knispel
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Warum das zählt
Den Arbeitgeberzuschuss bekommen nur Angestellte. Sind Sie selbstständig ohne Anstellung, zahlen Sie Ihren PKV-Beitrag komplett selbst.
Warum das zählt
In Sachsen zahlen Arbeitnehmer einen höheren Anteil zur Pflegeversicherung. Ihr Arbeitgeber gibt dort im Jahr 2027 höchstens 82,88 € im Monat zur Pflege dazu, im übrigen Bundesgebiet bis zu 114,75 €.

Ihren Monatsbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf Ihrer aktuellen Beitragsrechnung. Sind Sie noch nicht privat versichert, nehmen Sie den Wert aus Ihrem Angebot.

Ihr Arbeitgeberzuschuss

 

im Monat zur Kranken- und Pflegeversicherung

Ihr Gesamtbeitrag (KV + PV) 
PKV-Zuschuss zur Krankenversicherung 
PKV-Zuschuss zur Pflegeversicherung 
Arbeitgeberzuschuss 
Ihr Eigenanteil 

So nutzen Sie den Rechner

Tragen Sie Ihren monatlichen Beitrag zur privaten Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung ein, wählen Sie Ihren Status und geben Sie an, ob Sie in Sachsen arbeiten. Das Ergebnis rechnet sich sofort mit. Oben sehen Sie den gesamten Arbeitgeberzuschuss, darunter die Aufteilung auf Kranken- und Pflegeversicherung sowie Ihren Eigenanteil.

Die Werte sind Orientierungswerte auf Basis der Rechengrößen 2027 und ersetzen keine individuelle Beratung.

So berechnet sich Ihr Arbeitgeberzuschuss

Als Angestellter haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss Ihres Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung. Grundlage ist § 257 SGB V. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte Ihres Beitrags, allerdings nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstzuschuss.

Liegt Ihr halber Beitrag unter dem Höchstzuschuss, zahlt der Arbeitgeber die volle Hälfte. Darüber greift die Deckelung, und der Arbeitgeber zahlt nur den Höchstbetrag.

Zuschuss je Zweighalber Beitrag
maximal aberHöchstzuschuss
Arbeitgeberzuschussmin(halber Beitrag, Höchstzuschuss)

Höchstzuschuss im Jahr 2027

Der Höchstzuschuss orientiert sich an der gesetzlichen Krankenversicherung. Maßgeblich ist die Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 Euro im Monat, der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent und der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent.

Daraus ergibt sich für 2027 ein Höchstzuschuss von 557,81 Euro zur Krankenversicherung und 114,75 Euro zur Pflegeversicherung pro Monat. Mehr Beitrag bezuschusst Ihr Arbeitgeber nicht, egal wie hoch Ihr PKV-Tarif ist.

Definition

Der Höchstzuschuss ist der gesetzlich gedeckelte Maximalbetrag, den Ihr Arbeitgeber zu Ihrer privaten Krankenversicherung beisteuert. Er orientiert sich an der gesetzlichen Krankenversicherung und steigt jedes Jahr mit der Beitragsbemessungsgrenze.

Höchstzuschuss zur Krankenversicherung

Maximaler Arbeitgeberanteil pro Monat, Entwicklung 2023 bis 2027

403,99 €
421,76 €
471,32 €
508,59 €
557,81 €
20232024202520262027

Berechnet aus dem halben allgemeinen Beitragssatz plus dem halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag der GKV, bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres. Im Jahr 2027 sind das 8,75 % von 6.375 € (Rechengrößen 2027 nach Kabinettsbeschluss, Zusatzbeitrag 2,9 % angenommen). Eigene Berechnung nach den amtlichen Rechengrößen.

Sonderregel für Beschäftigte in Sachsen

In Sachsen gilt bei der Pflegeversicherung eine Sonderregelung. Hier tragen Arbeitnehmer einen höheren Anteil, der Arbeitgeberzuschuss zur Pflege fällt deshalb niedriger aus und liegt im Jahr 2027 bei rund 82,88 Euro, im übrigen Bundesgebiet bei 114,75 Euro.

Beim Krankenversicherungsbeitrag ändert sich nichts. Entscheidend ist der Ort, an dem Sie beschäftigt sind. Stellen Sie den Schalter im Rechner auf Ja, wenn Sie in Sachsen arbeiten.

Marcus Knispel
„Den Arbeitgeberzuschuss lassen viele liegen, weil sie ihn nie aktiv einfordern. Dabei ist das bares Geld, jeden einzelnen Monat.“
Marcus Knispel, PKV-Berater für Geschäftsführer

So sichern Sie sich den vollen Zuschuss

Den vollen Arbeitgeberzuschuss schöpfen Sie dann aus, wenn Ihr Beitrag mindestens dem doppelten Höchstzuschuss entspricht. Bei einem Hochleistungstarif ist das meist der Fall. Wichtig ist, dass Sie den Zuschuss aktiv bei Ihrem Arbeitgeber geltend machen und Ihre Versicherungsbescheinigung vorlegen.

Ob Ihr Tarif und Ihr Zuschuss gut zusammenpassen, prüfe ich gern gemeinsam mit Ihnen. Mehr über meine Arbeitsweise lesen Sie auf meiner Über-mich-Seite, alle weiteren Rechenwerkzeuge finden Sie in der Rechner-Übersicht.

Fragen und Antworten zum Arbeitgeberzuschuss

Ja, aber nur bis zum Höchstzuschuss. Liegt Ihr halber Beitrag darunter, bekommen Sie die volle Hälfte. Liegt er darüber, zahlt der Arbeitgeber den gedeckelten Höchstbetrag, 2027 sind das 557,81 Euro zur Kranken- und 114,75 Euro zur Pflegeversicherung.

Nein. Ohne Anstellung gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss, Sie tragen Ihren PKV-Beitrag vollständig selbst. Ein Teil davon lässt sich allerdings steuerlich geltend machen.

Ja. Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung ist steuerfrei und beitragsfrei, solange er den gesetzlichen Höchstbetrag nicht übersteigt.

In Sachsen tragen Arbeitnehmer bei der Pflegeversicherung einen höheren Eigenanteil. Dadurch fällt der Arbeitgeberzuschuss zur Pflege geringer aus. Der Krankenversicherungsanteil bleibt unverändert.

Der Arbeitgeberzuschuss bezieht sich auf Ihre eigene Versicherung sowie die Ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen, bleibt insgesamt aber auf den Höchstbetrag gedeckelt. Die konkrete Aufteilung klären wir im Gespräch.

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Autor

Marcus Knispel

Marcus Knispel ist ungebundener Versicherungsmakler (§ 34d GewO) mit über 20 Jahren Fokus auf die private Krankenversicherung für Geschäftsführer, Selbstständige und Gutverdiener.

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