So nutzen Sie den Rechner
Tragen Sie zuerst die beiden Monatsbeiträge ein, die Ihr Versicherer Ihnen für denselben Tarif nennt, also den Beitrag ohne Selbstbehalt und den Beitrag mit der Selbstbehaltsstufe, die Sie prüfen möchten, jeweils ohne Pflegeversicherung. Dazu kommen die Höhe des Selbstbehalts pro Jahr und die Arztrechnungen, mit denen Sie in einem normalen Jahr rechnen. Zum Schluss wählen Sie, ob Sie angestellt oder selbstständig sind, und das Rechenjahr.
Oben sehen Sie dann, ob der Selbstbehalt Ihnen im Jahr Geld spart oder Geld kostet. Darunter stehen die einzelnen Posten und der Break-even, also der Rechnungsbetrag, bis zu dem Sie mit Selbstbehalt günstiger fahren. Alle Werte sind Orientierungswerte und ersetzen keine Beratung.
So rechnet sich ein Selbstbehalt für Sie
Die Grundrechnung klingt simpel. Der Tarif mit Selbstbehalt kostet weniger Beitrag, dafür zahlen Sie einen Teil Ihrer Rechnungen selbst. In meinen Beratungen sehe ich oft, dass Interessenten nur diese beiden Zahlen vergleichen und dabei zwei Effekte übersehen, die die Ersparnis spürbar kleiner machen.
Als Angestellter teilen Sie die Beitragsersparnis mit Ihrem Arbeitgeber, weil sein Zuschuss mitsinkt. Den Selbstbehalt tragen Sie dagegen allein. Dazu kommt die Steuer. Ein niedrigerer Beitrag senkt den Betrag, den Sie als Vorsorgeaufwand absetzen, während das Finanzamt den Selbstbehalt selbst nicht berücksichtigt. Der Rechner zieht beides ab, bevor er die Ersparnis mit Ihrem Eigenanteil an den Rechnungen vergleicht.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie in einem Kalenderjahr von Ihren Behandlungsrechnungen selbst zahlen, bevor Ihre PKV erstattet. Beim absoluten Selbstbehalt tragen Sie die Rechnungen bis zu einem festen Eurobetrag, beim prozentualen Selbstbehalt einen Anteil jeder Rechnung bis zu einer Obergrenze. Der Rechner geht vom absoluten Selbstbehalt aus.
Angestellte teilen die Beitragsersparnis mit dem Arbeitgeber
Ihr Arbeitgeber zahlt nach § 257 SGB V die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags, höchstens aber den Höchstzuschuss. Im Jahr 2026 sind das 508,59 Euro im Monat, im Jahr 2027 steigt der Höchstzuschuss nach dem Kabinettsbeschluss zu den Rechengrößen auf 557,81 Euro. Der Zuschuss richtet sich nach dem Beitrag, den Sie zahlen. An Rechnungen innerhalb Ihres Selbstbehalts beteiligt sich der Arbeitgeber nicht.
Liegt Ihr halber Beitrag unter dem Höchstzuschuss, bleibt Ihnen von jeder Beitragsersparnis nur die Hälfte. Senkt der Selbstbehalt Ihren Beitrag um 100 Euro im Monat, zahlt Ihr Arbeitgeber 50 Euro weniger dazu, und Sie sparen selbst 50 Euro. Den Selbstbehalt von beispielsweise 1.200 Euro tragen Sie trotzdem vollständig. Anders sieht es aus, wenn Ihr Beitrag auch mit Selbstbehalt über dem doppelten Höchstzuschuss liegt, im Jahr 2027 also über 1.115,62 Euro. Dann bleibt der Zuschuss gleich, und die volle Ersparnis landet bei Ihnen.
So viel bleibt Ihnen von 100 € Beitragsersparnis
Beispielrechnung pro Monat bei 42 % Grenzsteuersatz
Beispielrechnung für Angestellte mit einem Beitrag unter dem doppelten Höchstzuschuss, der Arbeitgeber zahlt dann 50 € weniger PKV-Zuschuss. Steuereffekt mit 42 % Grenzsteuersatz auf die eigene Beitragsersparnis (angenommen), Beitragsdifferenz voll in der Basisabsicherung. Grundlage § 257 SGB V und § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG, eigene Berechnung.

Finanzamt erkennt den Selbstbehalt nicht als Vorsorgeaufwand an
Ihre Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung setzen Sie als Sonderausgaben ab, also als Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung. Für den Selbstbehalt gilt das nach dem Bundesfinanzhof nicht. Mit Urteil vom 1. Juni 2016 (X R 43/14) hat er entschieden, dass ein vereinbarter und selbst getragener Selbstbehalt nicht zu den Krankenversicherungsbeiträgen zählt. Er kann höchstens als außergewöhnliche Belastung wirken, und auch das nur, soweit er Ihre zumutbare Belastung übersteigt.
Diese Hürde liegt für Gutverdiener hoch. Für Ledige ohne Kinder beträgt sie für den Teil der Einkünfte über 51.130 Euro 7 Prozent (§ 33 Abs. 3 EStG). Bei 100.000 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte kommen nach der stufenweisen Berechnung rund 6.300 Euro zusammen, bevor Krankheitskosten überhaupt zählen. In der Praxis wirkt der Selbstbehalt deshalb steuerlich fast nie.
Gleichzeitig senkt der günstigere Beitrag Ihren Sonderausgabenabzug. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent, der im Jahr 2026 ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen greift, gehen Ihnen von jedem eingesparten Euro Basisbeitrag 42 Cent Steuerersparnis verloren. Der Rechner setzt diesen Satz als Annahme an. Liegt Ihr Grenzsteuersatz niedriger, fällt der Abzug kleiner aus. Was Ihre Beiträge insgesamt an Steuer bringen, zeigt der PKV-Steuervorteil-Rechner.
Beitragsrückerstattung bleibt ein Bonus ohne Garantie
Viele Versicherer zahlen leistungsfreien Kunden einen Teil der Beiträge zurück. Das kann einen Selbstbehalt zusätzlich attraktiv machen, weil Sie kleine Rechnungen ohnehin selbst zahlen. Ich rechne die Rückerstattung trotzdem nie fest ein. Sie hängt vom Geschäftsergebnis des Versicherers ab und kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Außerdem bemisst der Versicherer sie in Monatsbeiträgen, mit Selbstbehalt fällt sie also kleiner aus.
Auch steuerlich bringt sie weniger, als es aussieht. Eine Rückerstattung mindert im Jahr der Auszahlung Ihre absetzbaren Beiträge (§ 10 Abs. 4b EStG). Rechnungen, die Sie nur selbst zahlen, um die Rückerstattung zu bekommen, erkennt der Bundesfinanzhof ebenfalls nicht als Beiträge an (Urteil vom 29. November 2017, X R 3/16). Werten Sie eine mögliche Rückerstattung deshalb als Zusatz, falls das Ergebnis im Rechner knapp ausfällt.

„Ein Selbstbehalt lohnt sich nur für Menschen, die trotz Eigenanteil ohne Zögern zum Facharzt gehen, und das frage ich im Erstgespräch als Erstes ab.“
Lohnt sich ein Selbstbehalt für Sie?
Ein Selbstbehalt passt zu Ihnen, wenn Sie die Summe jedes Jahr ohne Mühe aus der laufenden Liquidität zahlen und trotzdem zum Facharzt gehen, sobald es nötig ist. Wer wegen des Selbstbehalts Behandlungen aufschiebt, riskiert mehr, als die Ersparnis bringt. Für Selbstständige geht die Rechnung häufiger auf, weil kein Arbeitgeber an der Ersparnis mitverdient. Angestellten Geschäftsführern rate ich eher zu einem niedrigen Selbstbehalt, solange ihr Beitrag unter dem doppelten Höchstzuschuss liegt.
Treffen Sie die Entscheidung mit Blick auf die nächsten Jahrzehnte. Einen hohen Selbstbehalt später wieder zu senken, geht nur mit Gesundheitsprüfung, und im Ruhestand, wenn das Einkommen sinkt, wiegt ein fester Eigenanteil schwerer. Wie sich Ihr Beitrag bis dahin entwickelt, sehen Sie im Rechner zum PKV-Beitrag im Alter. Den PKV-Zuschuss Ihres Arbeitgebers rechnen Sie mit dem Arbeitgeberzuschuss-Rechner nach.
Fragen und Antworten zum Selbstbehalt in der PKV
Ja, mit einem kleinen Umweg. Beim prozentualen Selbstbehalt zahlen Sie einen festen Anteil jeder Rechnung, meist bis zu einer jährlichen Obergrenze. Tragen Sie diese Obergrenze als Selbstbehalt ein und als Arztrechnungen den Eigenanteil, den Sie bei Ihren üblichen Rechnungen selbst zahlen würden. Bei 20 Prozent Eigenanteil und 2.000 Euro Rechnungen sind das zum Beispiel 400 Euro.
Das hängt an Ihrer Rente. Der Selbstbehalt bleibt im Alter in voller Höhe bestehen, Ihr Einkommen sinkt dagegen meist. Mit dem Alter steigen außerdem oft die Arztrechnungen, sodass Sie den Selbstbehalt häufiger voll ausschöpfen. Ich plane deshalb mit Mandanten früh, ob der Selbstbehalt bis zur Rente bleiben soll, solange eine Änderung gesundheitlich noch ohne große Hürden möglich ist.
Ja, aber in der Regel nur mit Gesundheitsprüfung. Ein niedrigerer Selbstbehalt gilt als Mehrleistung, also als bessere Absicherung. Dafür darf Ihr Versicherer nach § 204 VVG einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen und zusätzlich eine Wartezeit vorsehen. Den Selbstbehalt zu erhöhen ist dagegen meist ohne Prüfung möglich.
Ja, wenn es im Vertrag vereinbart ist. Bei einer Beitragsanpassung darf der Versicherer nach § 203 Abs. 2 VVG auch einen festen Selbstbehalt in Euro anpassen. Prüfen Sie deshalb bei jeder Anpassungsmitteilung neben dem neuen Beitrag auch Ihren Selbstbehalt.
Für die Krankheitskostenversicherung, mit der Sie Ihre Versicherungspflicht erfüllen, sind die Selbstbehalte für ambulante und stationäre Behandlung auf 5.000 Euro pro Person und Kalenderjahr begrenzt (§ 193 Abs. 3 VVG). Innerhalb dieser Grenze bieten die Versicherer unterschiedliche Stufen an. Welche Stufe zu Ihnen passt, sehen Sie, wenn Sie die Beiträge mehrerer Stufen nacheinander in den Rechner eintragen.
