So nutzen Sie den Rechner
Tragen Sie Ihren heutigen Monatsbeitrag für die Krankenversicherung ein, und zwar ohne Pflegeversicherung und ohne Krankentagegeld. Den gesetzlichen 10-%-Zuschlag lassen Sie im Betrag, den zieht der Rechner zum passenden Zeitpunkt selbst ab. Danach geben Sie Ihr Alter und die angenommene Beitragssteigerung an. Im vierten Feld steht Ihre erwartete gesetzliche Rente, mit den Schaltern wählen Sie Ihren Status und das Jahr der Rechengrößen.
Oben sehen Sie, was Sie mit 67 voraussichtlich selbst zahlen. Die Balken stellen diesen Betrag Ihrem heutigen Eigenanteil gegenüber. Das Ergebnis ist eine Schätzung mit offen gelegten Annahmen. Spielen Sie ruhig mit der Steigerung zwischen 3 und 5 %, dann sehen Sie die Bandbreite, in der sich Ihr Beitrag im Ruhestand bewegen kann.
So schätzt der Rechner Ihren Beitrag mit 67
Der Rechner geht in zwei Schritten vor. Zuerst nimmt er den gesetzlichen Zuschlag aus Ihrem Beitrag heraus, wenn Sie heute 60 oder jünger sind. Diesen Zuschlag von 10 % zahlen Sie nach § 149 VAG ab dem Jahr nach Ihrem 21. Geburtstag bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 60 werden. Den bereinigten Beitrag rechnet er anschließend mit Ihrer angenommenen Steigerung Jahr für Jahr bis 67 hoch.
Im zweiten Schritt zieht er den Zuschuss der Rentenversicherung ab. Was übrig bleibt, ist Ihr Eigenanteil im Ruhestand. Ihren heutigen Eigenanteil ermittelt er aus Ihrem Beitrag abzüglich des Arbeitgeberzuschusses, den Sie als Angestellter bekommen. Selbstständige tragen schon heute den vollen Beitrag.
Drei Posten ändern sich mit Ihrem Rentenbeginn
Zwischen Ihrem heutigen Beitrag und dem Beitrag im Ruhestand liegen Änderungen, die viele im Angebot übersehen. Zwei davon entlasten Sie, eine belastet Sie spürbar.
- Den 10-%-Zuschlag zahlen Sie ab dem Jahr nach Ihrem 60. Geburtstag nicht mehr, Ihr Beitrag sinkt dadurch um gut 9 %.
- Das Krankentagegeld ersetzt Ihr Einkommen bei längerer Krankheit und endet nach den Musterbedingungen der PKV mit dem Bezug Ihrer Altersrente. Der Beitrag dafür fällt weg.
- Beim Arbeitgeberzuschuss zahlt Ihnen als Angestelltem heute Ihr Arbeitgeber die Hälfte, im Jahr 2026 bis zu 508,59 € und im Jahr 2027 bis zu 557,81 € im Monat. Mit Ihrem Rentenbeginn endet dieser PKV-Zuschuss.
In meinen Beratungen sehe ich oft, dass der letzte Punkt unterschätzt wird. Aus einem gut bezahlbaren Eigenanteil wird mit 67 ein Posten, der in Ihrer Haushaltsplanung deutlich mehr Gewicht hat. Wer das heute weiß, kann in Ruhe gegensteuern.
Zuschuss der Rentenversicherung im Jahr 2027
Sind Sie im Ruhestand privat versichert und beziehen eine gesetzliche Rente, zahlt Ihnen die Rentenversicherung auf Antrag einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Grundlage ist § 106 SGB VI. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 % plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Im Jahr 2026 liegt dieser bei 2,9 %, für 2027 kommt die amtliche Prognose des Schätzerkreises der Krankenkassen ebenfalls auf 2,9 %. Das ergibt in beiden Jahren 8,75 % Ihrer Bruttorente.
Begrenzt ist der Zuschuss auf die Hälfte Ihres tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags. Für die Pflegeversicherung gibt es nichts dazu, die zahlen Sie im Ruhestand allein. Stellen Sie den Antrag am besten zusammen mit Ihrem Rentenantrag. Bei einer Rente von 2.500 € bekommen Sie 218,75 € im Monat und damit deutlich weniger als die 557,81 €, die Ihr Arbeitgeber im Jahr 2027 höchstens dazugibt.
Ihre Alterungsrückstellungen senken den Beitrag im Alter
Ein Teil jedes Beitrags fließt in Ihre Alterungsrückstellung. Damit bezahlt Ihr Versicherer die höheren Krankheitskosten im Alter, und Ihr Beitrag steigt nicht allein deshalb, weil Sie älter werden. Steigen wird er trotzdem, weil Behandlungen teurer werden und die Medizin Fortschritte macht. Erhöhen darf der Versicherer nur, wenn die Ausgaben in Ihrem Tarif deutlich von der Kalkulation abweichen, und ein Treuhänder muss zustimmen.
Das Geld aus dem 10-%-Zuschlag setzt Ihr Versicherer nach § 150 VAG ab Ihrem 65. Lebensjahr ein, um Beitragserhöhungen auszugleichen. Was mit 80 noch übrig ist, senkt Ihren Beitrag. Diesen Effekt lässt der Rechner bewusst weg, weil er von Ihrem Tarif und Ihrer Versicherungsdauer abhängt. Ihr Ergebnis liegt deshalb eher auf der vorsichtigen Seite.
Für die Steigerung helfen die Zahlen der vergangenen Jahre. Von 2014 bis 2023 stieg der durchschnittliche Beitrag ohne Beihilfe um rund 3,1 % pro Jahr. Für den Zeitraum 2017 bis 2027 nennt der PKV-Verband 5,1 % pro Jahr, weil die Beiträge zuletzt kräftig gestiegen sind. Ich rechne deshalb mit meinen Mandanten immer eine Spanne durch und lege mich auf keinen Einzelwert fest.
Die Alterungsrückstellung ist der Teil Ihrer Beiträge, den Ihr Versicherer verzinslich für Ihr Alter zurücklegt. Aus ihr bezahlt er die höheren Krankheitskosten im Alter, damit Ihr Beitrag nicht allein wegen Ihres Lebensalters steigt. Der gesetzliche 10-%-Zuschlag nach § 149 VAG fließt zusätzlich hinein.
Durchschnittsbeitrag in der PKV ohne Beihilfe
Monatsbeitrag für Versicherte ab 35, Entwicklung 2014 bis 2023
Durchschnittlicher Jahresbeitrag in der Vollversicherung ohne Beihilfeanspruch ab Alter 35, auf den Monat umgerechnet. Die Angaben stammen vom PKV-Verband aus der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/14410 vom 23.12.2024). Das entspricht rund 3,1 % Steigerung pro Jahr.

So halten Sie Ihren Beitrag im Ruhestand bezahlbar
Am meisten erreichen Sie, wenn Sie früh anfangen. Ein Beitragsentlastungstarif senkt Ihren Beitrag ab einem vereinbarten Alter um einen festen Betrag, als Angestellter zahlt Ihr Arbeitgeber die Hälfte des Bausteins mit. Was das für Sie bringt, sehen Sie im Beitragsentlastungstarif-Rechner. Daneben hilft eine eigene Rücklage für die Jahre ab 67, die Sie heute neben Ihrer Altersvorsorge aufbauen.
Finger weg von Billigtarifen. Was heute günstig aussieht, spart oft an Leistungen, die Sie gerade im Alter brauchen. Wird es später trotzdem eng, können Sie nach § 204 VVG innerhalb Ihres Versicherers in einen anderen Tarif wechseln und behalten dabei Ihre Alterungsrückstellungen. Wie ich solche Entscheidungen mit Mandanten vorbereite, lesen Sie auf meiner Über-mich-Seite.

„Den Beitrag im Alter plane ich mit meinen Mandanten vom ersten Gespräch an, denn mit 67 fällt der Arbeitgeberanteil weg und der Zuschuss der Rentenversicherung gleicht das selten aus.“
Fragen und Antworten zum PKV-Beitrag im Alter
Nein, Ihr Lebensalter allein treibt den Beitrag nicht nach oben. Ihr Versicherer bezahlt die höheren Kosten im Alter aus der Alterungsrückstellung, die er seit Ihrem Eintritt aufbaut. Erhöhungen kommen, wenn die Ausgaben in Ihrem Tarif stärker steigen als kalkuliert, etwa durch teurere Behandlungen.
Sie zahlen den Zuschlag nach § 149 VAG bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 60 werden. Ab dem folgenden Januar sinkt Ihr Beitrag um gut 9 %. Das angesparte Geld setzt Ihr Versicherer ab 65 ein, um Beitragserhöhungen auszugleichen, ab 80 senkt der Rest Ihren Beitrag.
Auf Antrag bekommen Sie 8,75 % Ihrer gesetzlichen Bruttorente, höchstens aber die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags. Der Satz setzt sich aus dem halben allgemeinen Beitragssatz von 7,3 % und dem halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag zusammen, der im Jahr 2026 bei 2,9 % liegt und für 2027 auf gleicher Höhe erwartet wird. Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss.
Nach den Musterbedingungen der PKV endet die Krankentagegeldversicherung mit dem Bezug Ihrer Altersrente, damit entfällt auch der Beitrag. Endet Ihr Vertrag schon mit 65, können Sie nach § 196 VVG eine neue Versicherung bis höchstens 70 verlangen. Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Ihrem 65. Geburtstag, gibt es dafür keine neue Gesundheitsprüfung.
Nur wenn Sie eine gesetzliche Rente beziehen, etwa aus früheren Jahren als Angestellter. Dann gilt derselbe Zuschuss von 8,75 % der Rente. Ohne gesetzliche Rente tragen Sie Ihren Beitrag im Alter vollständig selbst und sollten dafür früh eine Rücklage einplanen.
