So nutzen Sie den Rechner
Tragen Sie Ihr Bruttojahresgehalt ein, dazu Ihren PKV-Beitrag aus dem Angebot, getrennt nach Kranken- und Pflegeversicherung. Den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse finden Sie auf deren Website, vorbelegt ist der Durchschnitt von 2,9 Prozent. Geben Sie dann an, wie viele Kinder unter 25 Jahren Sie haben, und wählen Sie das Jahr. Der Rechner zeigt sofort, was Sie in der GKV als Arbeitnehmer zahlen und was Ihnen in der PKV nach dem Zuschuss Ihres Arbeitgebers bleibt.
Der Vergleich gilt für Angestellte, auch für angestellte Geschäftsführer. Die Werte sind Orientierungswerte und ersetzen keine Beratung. Was Ihre Kinder in der PKV kosten, rechnen Sie im Rechner PKV-Beitrag für Kinder getrennt aus.
So berechnet sich Ihr Anteil in der GKV
In der gesetzlichen Krankenversicherung zählt Ihr Gehalt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2027 liegt sie nach dem Kabinettsbeschluss bei 6.375 Euro im Monat, im Jahr 2026 bei 5.812,50 Euro. Was Sie darüber verdienen, bleibt beitragsfrei. Auf den Betrag bis zur Grenze fallen der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent und der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse an, beides teilen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber je zur Hälfte.
Bei der Pflegeversicherung beträgt Ihr Anteil 1,8 Prozent, wenn Sie ein Kind haben. Ohne Kinder zahlen Sie ab 23 Jahren einen Zuschlag, den Sie allein tragen. Im Jahr 2026 sind das 0,6 Prozentpunkte, für 2027 sieht der Kabinettsentwurf zur Pflegereform 0,9 Punkte vor. Für das zweite bis fünfte Kind unter 25 Jahren sinkt Ihr Anteil um je 0,25 Punkte (§ 55 SGB XI). Mit einem Kind und durchschnittlichem Zusatzbeitrag zahlen Sie im Jahr 2027 damit höchstens 672,56 Euro im Monat.
Ihr Eigenanteil in der PKV hängt am Tarif und am Höchstzuschuss
In der PKV richtet sich Ihr Beitrag nach dem gewählten Tarif und Ihrem Eintrittsalter. Auch Ihr Gesundheitszustand beim Antrag fließt ein, Ihr Gehalt spielt für die Höhe dagegen keine Rolle. Ihr Arbeitgeber zahlt nach § 257 SGB V die Hälfte, höchstens aber den Betrag, den er in der GKV als Arbeitgeberanteil zahlen würde. Im Jahr 2027 sind das 557,81 Euro für die Kranken- und 114,75 Euro für die Pflegeversicherung, im Jahr 2026 sind es 508,59 und 104,63 Euro.
Gerechnet wird dabei immer mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, egal welche Kasse Sie vorher hatten. Liegt Ihr halber Beitrag über dem Höchstzuschuss, tragen Sie den Rest allein. In meinen Beratungen sehe ich oft, dass Interessenten diesen Rest unterschätzen, weil sie mit dem halben Beitrag rechnen.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist das Monatsgehalt, bis zu dem die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge berechnet. Jeder Euro darüber bleibt beitragsfrei. Im Jahr 2027 liegt sie bei 6.375 Euro im Monat, im Jahr 2026 bei 5.812,50 Euro.
GKV-Höchstbeitrag steigt im Jahr 2027 um rund 59 Euro im Monat
Für Gutverdiener steigt der GKV-Beitrag fast jedes Jahr, weil die Beitragsbemessungsgrenze mit den Löhnen wächst. Im Jahr 2027 kommt eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro im Monat dazu, insgesamt steigt die Grenze um 562,50 Euro auf 6.375 Euro. Ihr Arbeitnehmeranteil klettert damit mit einem Kind von 613,22 auf 672,56 Euro im Monat, aufs Jahr gerechnet sind das gut 700 Euro mehr.
In der PKV wächst mit der Grenze auch der Höchstzuschuss Ihres Arbeitgebers. Ihr PKV-Beitrag selbst ändert sich nur, wenn Ihr Versicherer ihn anpasst. Das darf er nach § 203 VVG, wenn die Ausgaben für Leistungen spürbar von seiner Kalkulation abweichen, und dann kann der Sprung auch größer ausfallen.
GKV-Höchstbeitrag für Angestellte mit Kind
Ihr Anteil an Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat, 2024 bis 2027
Berechnet aus der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres (5.175 €, 5.512,50 €, 5.812,50 €, 6.375 €), dem halben allgemeinen Beitragssatz plus dem halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag (1,7 % im Jahr 2024, 2,5 % im Jahr 2025, 2,9 % ab 2026, für 2027 angenommen) und dem Pflegeanteil für Eltern (1,7 % im Jahr 2024, danach 1,8 %). Werte 2027 nach Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026. Eigene Berechnung nach den amtlichen Rechengrößen.

Leistungen in GKV und PKV folgen unterschiedlichen Regeln
Ein Beitragsvergleich sagt nichts darüber, was Sie im Krankheitsfall bekommen. In der GKV legt der Gesetzgeber den Leistungskatalog fest. Die Leistungen müssen nach § 12 SGB V wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten, und der Katalog kann sich per Gesetz ändern. In der PKV steht Ihr Leistungsumfang im Tarif, also in Ihrem Vertrag. Was dort fehlt, zahlt Ihr Versicherer auch später nicht.
- Ihre Familie ist in der GKV unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert, solange Kinder und Ehepartner kein nennenswertes eigenes Einkommen haben. In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag.
- Das Krankengeld der GKV beträgt nach sechs Wochen Lohnfortzahlung 70 Prozent Ihres Bruttos bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens 90 Prozent vom Netto (§ 47 SGB V). In der PKV vereinbaren Sie ein Krankentagegeld selbst.
- Bei Arztterminen und Erstattung berichten mir Privatversicherte oft von kürzeren Wartezeiten beim Facharzt, einen Anspruch darauf haben Sie aber nicht. Wie gut Ihre Rechnungen erstattet werden, entscheidet Ihr Tarif.
- Der Rückweg in die GKV ist ab 55 Jahren in der Regel ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Billigtarife sehen auf dem Papier oft günstiger aus als die GKV. Davon rate ich ab, wenn der Tarif ausgerechnet bei Leistungen spart, die Sie in zwanzig Jahren brauchen.

„Wer GKV und PKV nur über den Monatsbeitrag von heute vergleicht, schaut auf die falsche Zahl, denn die PKV ist eine Entscheidung für die nächsten Jahrzehnte.“
Rechnen Sie Familie und Ruhestand vor dem Wechsel mit ein
Der Vergleich im Rechner gilt für Sie allein. Planen Sie Kinder oder ist Ihr Ehepartner über Sie in der GKV mitversichert, verschiebt sich die Rechnung schnell. In der PKV kostet jedes Kind einen eigenen Beitrag, den Ihr Arbeitgeber nur innerhalb des Höchstzuschusses mitträgt.
Auch im Ruhestand rechnen beide Systeme verschieden. In der GKV zahlen Sie als Rentner Beiträge auf Ihre Rente und auf Betriebsrenten. In der PKV läuft Ihr Beitrag nach dem Tarif weiter, die Rentenversicherung gibt einen Zuschuss dazu. Wie sich Ihr PKV-Beitrag bis dahin entwickeln kann, zeigt der Rechner PKV-Beitrag im Alter.
Wenn die GKV für Sie besser passt, sage ich Ihnen das offen. Alle weiteren Rechenwerkzeuge finden Sie in der Rechner-Übersicht.
Fragen und Antworten zum Beitragsvergleich zwischen GKV und PKV
Er zahlt höchstens so viel wie in der GKV. Dort trägt Ihr Arbeitgeber die Hälfte Ihres Beitrags. In der PKV zahlt er ebenfalls die Hälfte, aber nie mehr als seinen GKV-Anteil mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Im Jahr 2027 sind das bis zu 557,81 Euro für die Kranken- und 114,75 Euro für die Pflegeversicherung.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Eltern beim Pflegebeitrag entlastet werden müssen. Deshalb zahlen Kinderlose ab 23 Jahren einen Zuschlag, und Eltern mit mehreren Kindern unter 25 zahlen weniger. In der privaten Pflegepflichtversicherung hängt Ihr Beitrag vom Alter beim Eintritt ab, Kinder sind dort beitragsfrei mitversichert.
Das hängt von Ihrem Status in der Sozialversicherung ab. Sind Sie abhängig beschäftigt, etwa als Fremdgeschäftsführer oder als Minderheitsgesellschafter ohne Sperrminorität, steht Ihnen der Zuschuss zu. Halten Sie die Mehrheit oder eine umfassende Sperrminorität, gelten Sie meist als selbstständig und haben keinen gesetzlichen Anspruch. Klarheit bringt ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
Als Angestellter werden Sie in der Regel wieder versicherungspflichtig, wenn Ihr Gehalt unter die für Sie geltende Versicherungspflichtgrenze fällt. Im Jahr 2027 liegt sie für die meisten Angestellten bei 84.150 Euro. Ab 55 Jahren ist dieser Weg in der Regel versperrt (§ 6 Abs. 3a SGB V). Planen Sie die PKV deshalb als Entscheidung auf Dauer.
Als Selbstständiger tragen Sie in beiden Systemen den vollen Beitrag allein, einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht. In der GKV zahlen Sie als freiwilliges Mitglied Beiträge auf Ihr gesamtes Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Was das für Sie bedeutet, zeigt der Rechner Freiwillige GKV-Versicherung.
