So nutzen Sie den Rechner
Tragen Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen und Ihren PKV-Beitrag ein. Ergänzen Sie Ihr heutiges Krankentagegeld und die Karenzzeit, also die Tage bis zur ersten Zahlung, und wählen Sie, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Oben sehen Sie den Tagessatz, der Ihr Nettoeinkommen voll absichert. Darunter zeigt der Rechner, wie viel Ihnen pro Tag und pro Monat fehlt und was Sie in der Karenzzeit selbst tragen.
Der Rechner arbeitet mit Kalendertagen und setzt den Monat mit 30 Tagen an. Die Werte dienen der Orientierung, im Zweifel gehen Ihre Tarifbedingungen vor.
So berechnet sich Ihr Krankentagegeld
Krankentagegeld zahlt die PKV für jeden Kalendertag, an dem Sie nach ärztlichem Befund Ihren Beruf in keiner Weise ausüben können, auch am Wochenende. Ihr Bedarf entspricht Ihrem Nettoeinkommen, denn davon bezahlen Sie Ihre laufenden Kosten und auch den PKV-Beitrag. Teilen Sie das Monatsnetto durch 30, haben Sie den Tagessatz, der Ihr Einkommen voll ersetzt. Der Rechner rundet auf volle Euro ab, weil der Tagessatz Ihr Netto nicht übersteigen darf.
Als Angestellter kommt ein zweiter Posten hinzu. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen im gesunden Alltag die Hälfte Ihres PKV-Beitrags als Zuschuss, im Jahr 2027 höchstens 557,81 € zur Kranken- und 114,75 € zur Pflegeversicherung, zusammen also 672,56 € im Monat. Im Jahr 2026 sind es 613,22 €. Nach der Lohnfortzahlung fällt dieser Zuschuss weg, der Rechner zählt ihn deshalb zu Ihrem Bedarf.
Bereicherungsverbot begrenzt den Tagessatz auf Ihr Netto
Mit Krankheit sollen Sie nicht mehr verdienen als mit Arbeit. Nach § 4 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009) darf das Krankentagegeld zusammen mit anderen Kranken- und Krankentagegeldern Ihr Nettoeinkommen aus dem Beruf nicht übersteigen. Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monate vor dem Antrag oder vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Wie Ihr Versicherer das Nettoeinkommen bestimmt, steht in Ihren Tarifbedingungen.
Sinkt Ihr Einkommen dauerhaft, müssen Sie das dem Versicherer melden (§ 4 Abs. 3 MB/KT). Er darf Tagessatz und Beitrag dann für die Zukunft herabsetzen. Der Bundesgerichtshof hat die alte Fassung dieser Klausel im Jahr 2016 für unwirksam erklärt (IV ZR 44/15) und im Jahr 2025 klargestellt, dass § 4 Abs. 2 allein Ihren Anspruch im Leistungsfall nicht kürzt (IV ZR 32/24). Welche Fassung in Ihrem Vertrag steht, prüfe ich gern mit Ihnen. Ein zu hoher Tagessatz kostet Sie jeden Monat Beitrag, ohne dass Sie mit der vollen Leistung planen können.
Das Bereicherungsverbot in der Krankentagegeldversicherung besagt, dass Ihr Tagessatz zusammen mit anderen Krankengeldern Ihr Nettoeinkommen aus dem Beruf nicht übersteigen darf. Versichern Sie mehr, zahlen Sie Beitrag für eine Leistung, die der Versicherer herabsetzen kann.
Angestellte zahlen ab Tag 43 den vollen PKV-Beitrag
Werden Sie als Angestellter krank, zahlt Ihr Arbeitgeber sechs Wochen lang Ihr Gehalt weiter (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag ist deshalb der Standard. Ab diesem Tag zahlt Ihr Arbeitgeber auch keinen Zuschuss mehr zu Ihrer PKV, denn den Beitragszuschuss gibt es nur für Zeiten mit Arbeitsentgelt. Ihren Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung überweisen Sie dann komplett aus dem Krankentagegeld.
Bei einem Beitrag von 950 € fehlen Ihnen so 475 € im Monat, die vorher Ihr Arbeitgeber getragen hat. Einige Tarife stellen Sie während einer längeren Arbeitsunfähigkeit beitragsfrei. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben, denn dieser Baustein entlastet Sie in der Phase, in der es finanziell eng wird.

„Im Erstgespräch rechnen Angestellte meist nur mit ihrem Netto, den Arbeitgeberzuschuss, der ab Tag 43 wegfällt, hat kaum jemand auf dem Zettel.“
Selbstständige bestimmen ihre Karenzzeit selbst
Als Selbstständiger haben Sie keine Lohnfortzahlung, Ihr Einkommen fällt ab dem ersten Krankheitstag weg. Den Leistungsbeginn wählen Sie im Tarif selbst, häufig zwischen dem 8. und dem 43. Tag. Je früher die Zahlung beginnt, desto höher fällt der Beitrag aus. Ich empfehle eine Karenzzeit, die zu Ihren Rücklagen passt. Den Betrag, den der Rechner als selbst zu tragen ausweist, sollten Sie jederzeit auf dem Konto haben.
Für beide Gruppen endet die Krankentagegeldversicherung nach § 15 MB/KT mit Eintritt der Berufsunfähigkeit, also wenn Sie Ihren Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Läuft dann schon eine Arbeitsunfähigkeit, zahlt der Versicherer höchstens noch drei Monate weiter. Wer lange ausfällt, braucht deshalb zusätzlich eine eigene Absicherung. Was Sie dort brauchen, rechnet der Berufsunfähigkeit-Rechner aus.
Krankengeld der GKV ist im Jahr 2027 bei 148,75 € pro Tag gedeckelt
Wer aus der GKV kommt, kennt das Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettos, und berücksichtigt das Einkommen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 47 SGB V). Mehr als 148,75 € brutto pro Kalendertag gibt es im Jahr 2027 deshalb nicht, im Jahr 2026 sind es 135,63 €. Davon gehen noch Sozialversicherungsbeiträge ab.
Ein Geschäftsführer mit 7.500 € netto bräuchte 250 € am Tag. In der PKV legen Sie den Tagessatz selbst fest und können ihn bis zu Ihrem Netto ansetzen. Diese Freiheit hilft Ihnen allerdings nur, wenn Sie den Tagessatz nach größeren Gehaltserhöhungen nachziehen. Fragen Sie deshalb beim Abschluss, ob Ihr Tarif eine Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung erlaubt.
Höchstes Krankengeld der GKV pro Tag
Maximales Bruttokrankengeld je Kalendertag, Entwicklung 2023 bis 2027
Berechnet aus 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (Monatswert ÷ 30, § 47 SGB V), brutto vor Sozialabgaben. Für 2027 gilt 6.375 € ÷ 30 × 70 % nach Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026. Eigene Berechnung nach den amtlichen Rechengrößen.

Fragen und Antworten zum Krankentagegeld
In aller Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die ersten sechs Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber das Gehalt weiter (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Ein früherer Leistungsbeginn würde mit der Lohnfortzahlung zusammenfallen und bringt Ihnen wegen der Begrenzung auf das Nettoeinkommen meist nichts.
Ja, in der PKV läuft der Beitrag während der Arbeitsunfähigkeit weiter, es sei denn, Ihr Tarif sieht eine Beitragsbefreiung vor. Als Angestellter tragen Sie ihn nach der Lohnfortzahlung allein, weil der Arbeitgeber den Zuschuss nur für Zeiten mit Arbeitsentgelt zahlt. In der GKV sind Sie während des Krankengeldbezugs dagegen beitragsfrei (§ 224 SGB V).
Nein, Leistungen aus einer Krankenversicherung sind nach § 3 Nr. 1 Buchstabe a EStG steuerfrei. Anders als das gesetzliche Krankengeld fällt das private Krankentagegeld auch nicht unter den Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG und erhöht damit nicht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen.
Ja, Sie können einen höheren Tagessatz beantragen, solange er Ihr neues Nettoeinkommen nicht übersteigt. Für den zusätzlichen Teil gelten die Wartezeiten neu (§ 3 Abs. 6 MB/KT), und der Versicherer kann Gesundheitsfragen stellen. Manche Tarife erlauben Erhöhungen ohne erneute Prüfung, darauf achte ich beim Abschluss.
Die Musterbedingungen sprechen von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Höhe und Dauer im Einzelnen legt Ihr Tarif fest (§ 1 und § 4 MB/KT). Das gesetzliche Krankengeld endet dagegen wegen derselben Krankheit nach 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Spätestens endet der Vertrag mit Eintritt der Berufsunfähigkeit oder dem Bezug einer Altersrente (§ 15 MB/KT).
