So nutzen Sie den Rechner
Tragen Sie Ihre gesamten beitragspflichtigen Einnahmen im Monat ein. Als freiwilliges Mitglied zählt bei Ihnen mehr als das Gehalt. Neben Gehalt oder Gewinn fließen auch Mieteinnahmen und Kapitalerträge in die Berechnung ein.
Wählen Sie dann, ob Sie angestellt oder selbstständig sind und ob Ihre Mitgliedschaft Krankengeld umfasst. Geben Sie den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse und die Zahl Ihrer Kinder an, und stellen Sie das Beitragsjahr ein. Oben sehen Sie Ihren Gesamtbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung, darunter die Aufteilung. Sind Sie angestellt, zeigt der Rechner zusätzlich den Zuschuss Ihres Arbeitgebers und Ihren Eigenanteil.
Bei Angestellten nimmt der Rechner an, dass Ihre Einnahmen vollständig Arbeitsentgelt sind und Sie außerhalb Sachsens arbeiten. In Sachsen trägt Ihr Arbeitgeber 0,5 Punkte weniger zur Pflege, Ihr Eigenanteil steigt um diesen Betrag.
So berechnet die Krankenkasse Ihren freiwilligen Beitrag
Bei freiwillig Versicherten schaut die Kasse auf die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, so steht es in § 240 SGB V. Beitrag fällt auf alle Einnahmen an, die Sie zum Lebensunterhalt verwenden können, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Was Sie darüber verdienen, bleibt beitragsfrei.
Nach unten gilt eine Mindestbemessung. Verdienen Sie weniger, rechnet die Kasse trotzdem mit einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße. Seit dem Jahr 2019 gilt diese Untergrenze für alle freiwilligen Mitglieder gleich, auch für Selbstständige.
Als Selbstständiger zahlen Sie zunächst vorläufig auf Basis Ihres letzten Einkommensteuerbescheids. Liegt der Bescheid für das Beitragsjahr vor, setzt die Kasse den Beitrag endgültig fest und rechnet die Differenz mit Ihnen ab. Schicken Sie gar keinen Nachweis, berechnet die Kasse den Höchstbeitrag.
Mindestbeitrag und Höchstbeitrag für die Jahre 2026 und 2027
Im Jahr 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 € im Monat, die Mindestbemessung bei 1.318,33 €. Für 2027 hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 € beschlossen. Die Bezugsgröße steigt auf 4.130 €, die Mindestbemessung damit auf 1.376,67 € im Monat. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Mit dem allgemeinen Beitragssatz, dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % und dem Pflegesatz für Eltern von 3,6 % ergibt sich für 2027 ein Höchstbeitrag von 1.345,13 € im Monat, im Jahr 2026 sind es 1.226,44 €. Kinderlose zahlen im Jahr 2027 voraussichtlich 1.402,50 €. Am unteren Ende liegt der Mindestbeitrag für Eltern mit Krankengeld im Jahr 2027 bei rund 290 € im Monat.
Die Mindestbemessungsgrundlage ist das Einkommen, das die Kasse bei freiwilligen Mitgliedern mindestens ansetzt, auch wenn Sie weniger verdienen. Nach § 240 Abs. 4 SGB V beträgt sie ein Neunzigstel der monatlichen Bezugsgröße je Kalendertag, im Monat also ein Drittel davon.
Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte
Kranken- und Pflegeversicherung im Monat mit Kind, Entwicklung 2024 bis 2027
Berechnet aus der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres (5.175 €, 5.512,50 €, 5.812,50 €, 6.375 €) mal allgemeinem Beitragssatz 14,6 % plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag (1,7 %, 2,5 %, 2,9 %, 2,9 %) plus Pflege für Eltern (3,4 %, danach 3,6 %). Werte für 2027 nach Kabinettsbeschluss, Zusatzbeitrag angenommen. Eigene Berechnung nach den amtlichen Rechengrößen.

Krankengeld entscheidet über Ihren Beitragssatz
Ob Sie 14,6 % oder 14,0 % zahlen, hängt am Krankengeld. Als Angestellter haben Sie den Anspruch automatisch, Ihr Beitrag läuft deshalb immer zum allgemeinen Satz. Als hauptberuflich Selbstständiger zahlen Sie zunächst den ermäßigten Satz und bekommen dafür kein Krankengeld.
Mit einer Wahlerklärung nach § 44 SGB V holen Sie sich das Krankengeld zurück. Es fließt dann ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, und Ihr Beitragssatz steigt auf 14,6 %. Bei Einnahmen an der Beitragsbemessungsgrenze kostet das im Jahr 2027 rund 38 € im Monat mehr.
Für viele Selbstständige reicht diese Absicherung nicht. Sechs Wochen ohne Einkommen muss Ihr Betrieb erst einmal verkraften, und das Krankengeld der GKV ist nach oben begrenzt. Wie viel Absicherung Sie brauchen, rechnen Sie mit dem Krankentagegeld-Rechner nach.
Angestellte bekommen einen Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V
Liegt Ihr Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze, im Jahr 2026 also über 77.400 € und im Jahr 2027 über 84.150 € brutto, können Sie freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleiben. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen dann einen Zuschuss in der Höhe, die er bei einem Pflichtversicherten tragen würde. Das ist die Hälfte des Beitrags aus Ihrem Arbeitsentgelt, einschließlich des halben Zusatzbeitrags Ihrer Kasse. Zur Pflege kommt nach § 61 SGB XI die Hälfte des Grundbeitrags dazu, den Zuschlag für Kinderlose tragen Sie allein.
Gedeckelt ist der Zuschuss bei der Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2027 bekommen Sie bei 2,9 % Zusatzbeitrag höchstens 557,81 € zur Kranken- und 114,75 € zur Pflegeversicherung, im Jahr 2026 sind es 508,59 € und 104,63 €. Beiträge auf Mieten oder Kapitalerträge bezuschusst Ihr Arbeitgeber nicht.
Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer gelten Sie in der Sozialversicherung meist als selbstständig. Einen gesetzlichen Anspruch auf den Zuschuss haben Sie dann nicht. Ob Sie als GF beschäftigt oder selbstständig sind, klärt im Zweifel das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

„Wer als angestellter Geschäftsführer freiwillig in der Kasse bleibt, zahlt automatisch den Höchstbeitrag, deshalb gehört der ehrliche Vergleich mit einem guten PKV-Tarif in jede Entscheidung.“
Kinderlose zahlen ab 2027 einen höheren Pflegezuschlag
Zur Pflege zahlen Sie im Jahr 2026 einen Grundbeitrag von 3,6 %. Ohne Kinder kommt ab 23 Jahren ein Zuschlag von 0,6 Punkten dazu, zusammen also 4,2 %. Eltern zahlen ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren je Kind 0,25 Punkte weniger, bis zum fünften Kind. Mit fünf Kindern liegt Ihr Satz damit bei 2,6 %.
Für 2027 hat das Bundeskabinett am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Danach steigt der Zuschlag für Kinderlose auf 0,9 Punkte, der Beitrag also auf 4,5 %. Der Grundbeitrag bleibt bei 3,6 %. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, der Rechner nimmt den Wert aus dem Entwurf für 2027 schon an.
Ihr Arbeitgeber trägt immer 1,8 %, egal wie viele Kinder Sie haben, in Sachsen 1,3 %. Zuschlag und Abschläge verändern also nur Ihren Eigenanteil.
Lohnt sich für Sie der Wechsel in die PKV?
Zahlen Sie den Höchstbeitrag, kostet Sie die gesetzliche Kasse im Jahr 2027 mit Kind gut 16.100 € im Jahr, den Arbeitgeberanteil eingerechnet. Ein leistungsstarker PKV-Tarif kann für einen gesunden Geschäftsführer günstiger sein. Er kann aber auch teurer werden, vor allem im Alter oder mit einer Familie, die Sie in der PKV einzeln versichern.
Rechnen Sie deshalb beide Seiten über Jahrzehnte durch und planen Sie den PKV-Beitrag im Alter von Anfang an mit. Mit dem Beitragsvergleich GKV und PKV sehen Sie die Zahlen nebeneinander. Als Angestellter prüfen Sie vorher mit dem Versicherungspflichtgrenze-Check, ob Ihr Gehalt für den Wechsel reicht. Wenn die GKV für Sie besser passt, sage ich Ihnen das.
Fragen und Antworten zur freiwilligen GKV-Versicherung
Ja. Die Kasse berücksichtigt bei freiwilligen Mitgliedern alle Einnahmen, also auch Mieten und Kapitalerträge. Die Grenze bildet die Beitragsbemessungsgrenze. Liegt Ihr Gehalt schon darüber, kosten Sie zusätzliche Einnahmen keinen weiteren Beitrag.
Dann setzt die Kasse den Höchstbeitrag an, berechnet aus der vollen Beitragsbemessungsgrenze. Reichen Sie die Nachweise innerhalb von zwölf Monaten nach, setzt sie Ihren Beitrag neu fest. Schicken Sie die Unterlagen trotzdem zeitnah, sonst zahlen Sie über Monate mehr als nötig.
Ja. Die Kasse setzt Ihren Beitrag zunächst vorläufig nach dem letzten Einkommensteuerbescheid fest. Sobald der Steuerbescheid für das Beitragsjahr vorliegt, rechnet sie endgültig ab. Lag Ihr Gewinn niedriger, erstattet sie Ihnen die Differenz, bei einem höheren Gewinn fordert sie nach (§ 240 Abs. 4a SGB V).
Nur wenn Sie sozialversicherungsrechtlich als Beschäftigter gelten, zum Beispiel als Minderheitsgesellschafter ohne Sperrminorität. Dann haben Sie Anspruch nach § 257 SGB V wie jeder andere Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze. Als beherrschender Gesellschafter fehlt dieser Anspruch. Zahlt die GmbH trotzdem etwas dazu, ist das in der Regel steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Nein, eine Sonderregel gibt es dafür nicht mehr. Seit dem Jahr 2019 gilt für alle freiwilligen Mitglieder dieselbe Untergrenze, vorher lag sie für Selbstständige deutlich höher. Im Jahr 2027 rechnet die Kasse mindestens mit 1.376,67 € im Monat, im Jahr 2026 mit 1.318,33 €, auch wenn Ihr Gewinn darunter liegt.
