So nutzen Sie den Rechner
Wählen Sie, wie Sie gepflegt werden, und stellen Sie den Pflegegrad ein. Danach tragen Sie die monatlichen Kosten ein, im Heim Ihren Eigenanteil laut Heimvertrag und zu Hause die Rechnung des Pflegedienstes oder Ihre Ausgaben für Betreuung. Mit der Dauer legen Sie fest, wie viele Jahre der Rechner durchspielt. Voreingestellt sind vier Jahre, damit Sie im Heim alle Stufen des Zuschlags sehen. Haben Sie schon eine Pflegezusatzversicherung, tragen Sie deren Monatsleistung ein.
Im Ergebnis sehen Sie Ihre Lücke im Monat und über die gesamte Dauer. Mit dem Schalter für das Jahr vergleichen Sie die Leistungen im Jahr 2026 mit den geplanten Beträgen für das Jahr 2027. Alle Werte sind Orientierungswerte in heutigen Preisen.
So berechnet sich Ihre Pflegelücke
Die Pflegeversicherung zahlt feste Beträge je Pflegegrad, den Rest tragen Sie selbst. Der Rechner zieht deshalb von Ihren Kosten ab, was die Pflegeversicherung leistet, und danach die Leistung einer privaten Zusatzversicherung.
Zu Hause hängt die Leistung davon ab, wer pflegt. Kommt ein zugelassener Pflegedienst, übernimmt die Pflegeversicherung dessen Rechnung bis zu einem Höchstbetrag. Pflegen Angehörige, gibt es das deutlich niedrigere Pflegegeld. Im Heim zahlt die Pflegeversicherung einen festen Betrag je Pflegegrad und zusätzlich einen Zuschlag auf den Pflegeanteil Ihres Eigenanteils, der mit der Aufenthaltsdauer wächst.
Im Pflegeheim zahlen Sie im Schnitt 3.364 € im Monat selbst
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) wertet die Eigenanteile in Pflegeheimen regelmäßig aus. Zum 1. Juli 2026 lag der Bundesschnitt im ersten Jahr bei 3.364 € im Monat, das sind 256 € mehr als ein Jahr zuvor. So setzt sich der Betrag zusammen.
- 1.775 € für die Pflege einschließlich Ausbildungskosten
- 1.068 € für Unterkunft und Verpflegung
- 521 € als Investitionskosten für das Gebäude
Zwischen den Ländern liegen große Unterschiede. Am teuersten ist Bremen mit 3.761 €, am günstigsten Sachsen-Anhalt mit 2.891 €. Mit jedem Jahr im Heim übernimmt die Pflegeversicherung einen größeren Teil des Pflegeanteils, im ersten Jahr 15 % und ab dem vierten Jahr 75 % (§ 43c SGB XI). Alles außer der Pflege zahlen Sie weiter voll selbst. Im Bundesschnitt bleiben deshalb auch ab dem vierten Jahr noch 2.111 € im Monat bei Ihnen.
Für Ihren Eigenanteil spielt der Pflegegrad im Heim keine Rolle. Alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 zahlen in einem Heim denselben Betrag, mit höherem Pflegegrad steigt nur der Anteil der Pflegeversicherung.
Den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, kurz EEE, zahlen alle Bewohner eines Heims mit Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe für die Pflege. Auf diesen Betrag gibt die Pflegeversicherung den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Die übrigen Kosten des Heims zahlen Sie immer voll selbst.
Eigenanteil im Pflegeheim nach Aufenthaltsdauer
Monatliche Eigenbeteiligung im Bundesschnitt, Stand 1. Juli 2026
Laut vdek, Auswertung zum 1. Juli 2026. Gesamte Eigenbeteiligung im Bundesschnitt, der Pflegeanteil sinkt mit der Aufenthaltsdauer durch den Leistungszuschlag der Pflegeversicherung nach § 43c SGB XI.

Für das Jahr 2027 plant die Regierung mehr Geld für die Pflege zu Hause
Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Er soll überwiegend am 1. Januar 2027 in Kraft treten, Bundestag und Bundesrat beraten ihn noch. Bis dahin gilt das bisherige Recht, und die Beträge können sich im Verfahren ändern. Im Rechner sind die Werte für das Jahr 2027 deshalb als Annahme hinterlegt.
Für die Pflege zu Hause sieht der Entwurf höhere Beträge vor. Im Pflegegrad 3 steigt das Pflegegeld von 599 € auf 630 €, das Budget für den Pflegedienst wächst von 1.497 € auf 1.590 €. Laut Gesetzesbegründung bleibt das für die Pflegekassen ausgabenneutral, weil die neuen Budgets Leistungen wie die bisherige Verhinderungspflege mit abdecken. Spürbar mehr haben vor allem Familien, die diese Töpfe bisher nicht genutzt haben. Den Entlastungsbetrag von 131 € löst ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € im Monat ab.
Im Heim ändert sich an den Beträgen nichts, Leistungsbetrag und Zuschläge bleiben im Jahr 2027 gleich. Die nach geltendem Recht für den 1. Januar 2028 vorgesehene Erhöhung aller Leistungen streicht der Entwurf. Ab dem Jahr 2029 sollen die Beträge dann jedes Jahr mit der Kerninflation steigen. Das bremst den Anstieg Ihres Eigenanteils, stoppen wird es ihn nicht.
Als Privatversicherter bekommen Sie dieselben Pflegeleistungen
Sind Sie privat krankenversichert, haben Sie bei Ihrem Versicherer auch die private Pflegepflichtversicherung. Das Gesetz schreibt vor, dass deren Leistungen nach Art und Umfang denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind (§ 23 SGB XI). Alle Beträge im Rechner gelten für Sie deshalb in gleicher Höhe.
In der Praxis gibt es zwei Unterschiede. Für den Pflegedienst bekommen Sie Kostenerstattung, Sie reichen die Rechnung also bei Ihrem Versicherer ein. Den Pflegegrad stellt bei Privatversicherten der Gutachterdienst Medicproof fest, nach denselben Maßstäben wie der Medizinische Dienst bei den Pflegekassen. Wie sich Ihr PKV-Beitrag bis zur Rente entwickelt, rechnen Sie mit dem Rechner zum PKV-Beitrag im Alter durch.
Ihre Pflegelücke schließen Sie am günstigsten, solange Sie gesund sind
Reichen Einkommen und Vermögen im Pflegefall nicht, zahlt das Sozialamt Hilfe zur Pflege. Vorher setzen Sie Ihr Erspartes ein, bis auf ein Schonvermögen von 10.000 €. Wer als Geschäftsführer über Jahre Vermögen aufgebaut hat, sieht es dann im Heim Monat für Monat schrumpfen.
Vorsorgen können Sie mit einer privaten Pflegezusatzversicherung. Ein Pflegetagegeld zahlt einen festen Betrag je Pflegegrad, egal welche Kosten anfallen, und lässt sich mit dem Ergebnis dieses Rechners passend bemessen. Nehmen Sie die Lücke im Monat als Zielwert und schließen Sie den Vertrag, solange Sie gesund sind. Mit jedem Jahr, das Sie warten, steigt der Beitrag, und eine spätere Erkrankung kann den Abschluss ganz verhindern. Ist Ihr Vermögen groß genug, um die Lücke über die gesamte Dauer selbst zu tragen, sage ich Ihnen das auch.

„Im Heim zahlt die Pflegeversicherung feste Beträge, deshalb landet jede Kostensteigerung direkt bei Ihnen.“
Fragen und Antworten zur Pflegevorsorge
Im Jahr 2026 gibt es bei Pflegegrad 1 im Heim nur einen Zuschuss von 131 € im Monat. Der Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz streicht diesen Zuschuss ab dem Jahr 2027 für neue Fälle, wer ihn schon bekommt, behält ihn. Deshalb beginnt der Rechner bei Pflegegrad 2.
Reicht das Geld Ihrer Eltern nicht und zahlt das Sozialamt, darf es erst auf Sie als Kind zurückgreifen, wenn Ihr Gesamteinkommen im Jahr über 100.000 € liegt (§ 94 SGB XII). Als Geschäftsführer liegen Sie oft über dieser Grenze, deshalb lohnt sich der Blick auf die Pflegevorsorge Ihrer Eltern.
Ein Pflegetagegeld zahlt einen vereinbarten Betrag je Pflegegrad, Sie verwenden ihn frei und brauchen keine Rechnungen. Eine Pflegekostenversicherung erstattet dagegen nachgewiesene Kosten, die nach der Leistung der Pflegepflichtversicherung übrig bleiben. Für die Pflege durch Angehörige passt deshalb meist das Pflegetagegeld besser.
Bei der geförderten Pflegezusatzversicherung, dem sogenannten Pflege-Bahr, zahlt der Staat 5 € Zulage im Monat, wenn Sie selbst mindestens 10 € einzahlen. Der Versicherer darf Sie nicht wegen Ihrer Gesundheit ablehnen, die Wartezeit beträgt aber bis zu fünf Jahre. Im Pflegegrad 5 muss der Vertrag mindestens 600 € im Monat zahlen, für die Lücke im Heim reicht das allein selten.
Ja, beides lässt sich kombinieren. Nutzen Sie die Sachleistung für den Pflegedienst nur zum Teil, zahlt die Pflegeversicherung den Rest anteilig als Pflegegeld aus (§ 38 SGB XI). Das bleibt nach dem Regierungsentwurf auch ab dem Jahr 2027 möglich. Der Rechner zeigt die beiden reinen Varianten, die Mischung liegt dazwischen.
