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Können Selbstständige PKV-Beiträge steuerlich absetzen?
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PKV-Wissen 18 Minuten

Können Selbstständige PKV-Beiträge steuerlich absetzen?

Wer selbstständig ist, zahlt seine private Krankenversicherung aus eigener Tasche – komplett. Und genau da kommt der steuerliche Vorteil ins Spiel.

Denn was viele unterschätzen: Ein Großteil der Beiträge lässt sich beim Finanzamt geltend machen. Gerade für Selbstständige mit gutem Einkommen ist das eine richtig spürbare Entlastung, die sich Jahr für Jahr bezahlt macht.

Aber wie genau funktioniert das Ganze? Was kannst du absetzen und was nicht? Und worauf musst du bei der Steuererklärung achten, damit du kein Geld verschenkst?

Gesetzliche Grundlagen: § 10 EStG und das Bürgerentlastungsgesetz

Seit 2010 gibt es für Krankenversicherte, ob in der gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung, erhebliche Steuerentlastungen. Grundlage hierfür ist das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (in Kraft seit 1.1.2010), das § 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geändert hat.

Konkret werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung seitdem in größerem Umfang als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt.

  • § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG bestimmt, dass Beiträge zur Basiskrankenversicherung, also der Grundversorgung, und zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung in voller Höhe von der Steuer absetzbar sind. Das heißt, alle Aufwendungen, die nötig sind, um einen Krankenversicherungsschutz auf Sozialhilfeniveau sicherzustellen, können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei der GKV entspricht das im Wesentlichen dem gesamten Grundbeitrag abzüglich eines kleinen Anteils für Krankengeld, bei der PKV entspricht es dem Beitrag für einen Basistarif bzw. dem Anteil des gewählten Tarifs, der den Leistungen der GKV entspricht.
  • Über die Basisversorgung hinausgehende Beiträge für Komfort- und Zusatzleistungen sind hingegen nicht unbegrenzt abziehbar. Sie fallen unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, für die bestimmte Höchstbeträge gelten. Zu diesen sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen zum Beispiel Beiträge zu Zusatzleistungen der PKV wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer, zu privaten Zusatzversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung.

Die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt absetzbar, selbst wenn sie hoch sind und die genannten Höchstgrenzen überschreiten.

Das war ein Durchbruch durch das Bürgerentlastungsgesetz und entlastet gerade diejenigen spürbar, die hohe Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Anders ausgedrückt: deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für den Grundschutz kannst du vollständig von der Steuer absetzen, egal wie hoch sie sind. Lediglich für Wahlleistungen, also Extras, gelten Beschränkungen.

Im § 10 EStG sind diese Regeln rechtlich verankert.

Lass dich von den Formularen und Paragraphen nicht abschrecken, es lohnt sich, Bescheid zu wissen. Denn richtig angewandt kannst du einen erheblichen Teil deiner Krankenversicherungsbeiträge vom zu versteuernden Einkommen abziehen und so deine Steuerlast senken.

Diese PKV-Beiträge kannst du als Selbstständiger steuerlich absetzen

Wenn du privat krankenversichert bist, kannst du einen großen Teil deiner Beiträge steuerlich geltend machen. Das Zauberwort heißt: „Basisabsicherung“. Alles, was dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, wird in unbegrenzter Höhe anerkannt.

In einem Tarif mit sehr guten Leistungen, zum Beispiel der GVARIO der Versicherungskammer Bayern (BBKK/UKV) kannst du so etwa 80 % deines Beitrags steuerlich geltend machen. In einem Tarif mit einem sehr niedrigen Leistungsniveau z. B. der Hanse Merkur KVS (auch als Start Fit beworben) sind es ca. 90%.

Die Pflegepflichtversicherung wird sogar zu 100 % berücksichtigt.

Voll absetzbar sind nur die Aufwendungen für die Basisabsicherung, also das sozialhilfegleiche Leistungsniveau. Alle Wahlleistungen („Extras“) zählen nicht zum Basisschutz und können daher nur begrenzt oder gar nicht abgesetzt werden. Diese Trennung gilt sowohl in der GKV als auch in der PKV.

Diese Leistungen gelten als steuerlich absetzbar:

  • Ambulanter Basisschutz (54,6 Punkte)
  • Stationäre Versorgung im Mehrbettzimmer (15,11 Punkte)
  • Zahnärztliche Grundversorgung (9,88 Punkte)
  • Pflegepflichtversicherung (voll absetzbar)

Nicht absetzen kannst du hingegen sogenannte Mehrleistungen – alles, was über das GKV-Niveau hinausgeht:

  • Chefarztbehandlung (9,24 Punkte)
  • Einbettzimmer (3,64 Punkte)
  • Zweibettzimmer (als Upgrade)
  • Heilpraktiker-Leistungen (1,69 Punkte)
  • Hochwertiger Zahnersatz & Implantate (5,58 Punkte)
  • Kieferorthopädie (0,26 Punkte)
  • Krankentagegeldversicherung

Diese Extras gelten als Wahlleistungen. Sie können steuerlich nur berücksichtigt werden, wenn noch Spielraum bis zum Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen besteht.

In der Praxis bedeutet das für dich: Solange deine Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge den zulässigen Rahmen nicht bereits ausschöpfen, kannst du weitere Versicherungsbeiträge, zum Beispiel für Zusatzleistungen, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung, bis zur Höchstgrenze ansetzen. Sind die Basis-Beiträge aber schon so hoch, dass sie die Grenze erreichen oder übersteigen, gehen die Extras steuerlich leer aus und du kannst sie nicht zusätzlich absetzen.

Wie wird der Basis-Anteil der PKV ermittelt?

Fragst du dich, wie du bei deiner PKV-Police den Anteil der Basisabsicherung herausfindest?

Zum Glück musst du das nicht selbst berechnen. Dein PKV-Versicherer übernimmt diese Aufgabe und stellt dir jährlich eine sogenannte § 10-Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung weist genau aus, wie hoch deine gesamten gezahlten Beiträge waren und welcher Anteil davon auf die Basisleistungen entfällt. Sie wird zudem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt, sodass die Werte bei einer elektronischen Steuererklärung oft schon vorab eingetragen sind.

Die Berechnung erfolgt nach der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO). Dahinter steckt ein Punktesystem: Jede Leistungsart wie ambulant, stationär, Zahn und verschiedene Extras hat einen bestimmten Punktwert. Anhand deines Tarifs wird ermittelt, wie viele Punkte auf Basisleistungen entfallen und wie viele auf Mehrleistungen. Daraus ergibt sich ein prozentualer Anteil der Mehrleistungen, der dann auf deinen Beitrag angewandt wird.

Beispielsweise ergibt sich für einen typischen Premium-Tarif mit allen Extras folgendes Bild (vereinfachte Darstellung nach KVBEVO):

LeistungsbereichAnteil am Beitrag
Ambulanter Basisschutz54,60 %
Stationärer Basisschutz15,11 %
Zahnärztlicher Basisschutz9,88 %
Summe Basisleistungen79,59 %
Heilpraktiker (Mehrleistung)1,69 %
Chefarzt / Zweibettzimmer9,24 %
Einbettzimmer3,64 %
Zahnersatz / Implantate5,58 %
Kieferorthopädie0,26 %
Summe Wahlleistungen20,41 %

In diesem Beispiel entfallen also rund 80 % des Beitrags auf Basisabsicherung und 20 % auf Extras. Bei deinem konkreten Tarif kann das abweichen, je nachdem welche Zusatzleistungen enthalten sind.

Rechenbeispiel: Dein PKV-Beitrag beträgt 400 € im Monat und beinhaltet Chefarztbehandlung und Heilpraktiker. Laut KVBEVO entfallen Chefarzt 9,24 Punkte und Heilpraktiker 1,69 Punkte, während die Basisleistungen zusammen 79,59 Punkte ergeben. Der Anteil der Extras am Gesamtpaket beträgt damit etwa 12,07 %. Auf den Beitrag angewandt sind das rund 48,29 € monatlich für Extras. Absetzbar sind die restlichen 351,71 € pro Monat. Dein Versicherer nimmt dir diese Rechnerei ab und weist dir direkt den steuerlich absetzbaren Jahresbeitrag aus.

Wenn du angestellt bist, kannst du diese Bescheinigung nicht nur für die Steuererklärung nutzen, sondern auch deinem Arbeitgeber einreichen. Dein Arbeitgeber darf bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung bereits die absetzbaren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigen. Dadurch erhöht sich sofort dein Netto-Gehalt, anstatt dass du bis zum Steuerbescheid warten musst.

Sprich deine Personalabteilung darauf an, viele ziehen sonst standardmäßig nur GKV-Beiträge ab. Mit der PKV-Bescheinigung kannst du Steuervorteile also auch unterjährig nutzen.

Höchstbeträge nach § 10 EStG für Vorsorgeaufwendungen

Wie erwähnt, sind die Basis-Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unbegrenzt abziehbar. Für den Bereich der sonstigen Vorsorgeaufwendungen gelten jedoch Höchstbeträge. Diese betreffen alle weiteren Versicherungen wie Unfall, Haftpflicht, Berufsunfähigkeits- oder Arbeitslosenversicherung sowie den Teil der PKV-Beiträge, der über die Basisabsicherung hinausgeht.

Die Höchstbeträge nach § 10 Abs. 4 EStG sind wie folgt festgelegt (Stand 2025):

Steuerpflichtiger PersonenkreisHöchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen (jährlich)
Angestellte, Beamte, Rentner (mit Arbeitgeberzuschuss)1.900 €
Selbstständige und Freiberufler (ohne Zuschuss, auch freiwillig GKV-Versicherte ohne Arbeitgeberanteil)2.800 €
Zusammenveranlagte EhepaareSumme beider Beträge, z. B. 1.900 € + 2.800 € = 4.700 €

Bei verheirateten Paaren mit gemeinsamer Veranlagung addiert das Finanzamt die individuellen Höchstbeträge beider Partner. Zwei Angestellte zusammen haben somit 3.800 €, ein Angestellter mit einem Selbstständigen 4.700 €, zwei Selbstständige 5.600 €. Diese Summen gelten nur für zusätzliche Vorsorgeaufwendungen, während die Basisbeiträge beider Partner unbegrenzt abzugsfähig sind.

Das bedeutet: Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind immer in voller Höhe abziehbar, auch wenn sie die Höchstgrenzen übersteigen. Erst bei weiteren Versicherungen oder Wahlleistungsanteilen greift die Begrenzung.

Beispiel: (Angestellter, legdig)

Ein ledigerversicherter Angestellter zahlt im Jahr 2.000 € für seine PKV-Basisabsicherung und 150 € für eine Haftpflichtversicherung. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorge bei Angestellten liegt bei 1.900 €.

Seine 2.000 € Basis-KV-Beiträge werden trotz Überschreitung der 1.900 € voll anerkannt.

Allerdings sind damit schon mehr als 1.900 € Sonderausgaben verbraucht, die zusätzlichen 150 € Haftpflicht kann er nicht mehr absetzen, weil kein Freibetrag mehr übrig ist. Hätte er nur 1.500 € für die PKV gezahlt, wären davon 1.500 € Basis angesetzt worden plus 150 € Haftpflicht = 1.650 € insgesamt, es blieben dann sogar noch 250 € Luft bis zum Maximum von 1.900 € für evtl. weitere Versicherungen.

Beispiel: (Paar, Zusammenveranlagung)

Ein verheiratetes Paar (Zusammenveranlagung) sind beide angestellt und zahlen zusammen 4.600 € an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (Basisanteil, ohne Extras). Einzelnd wären 1.900 € + 1.900 € = 3.800 € Höchstsumme vorgesehen. Trotzdem können sie die vollen 4.600 € als Sonderausgaben geltend machen, weil Basisbeiträge nicht gedeckelt sind.

Weitere Versicherungsbeiträge wie Unfall- oder Haftpflicht können sie darüber hinaus aber nicht mehr ansetzen, da der kombinierte Höchstbetrag durch die KV-Beiträge überschritten ist. Wären ihre KV-Beiträge geringer, z. B. nur 3.000 € zusammen, hätten sie noch 800 € frei für andere Vorsorgeaufwendungen innerhalb der 3.800-€-Gesamtgrenze.

Unterm Strich kannst du dir merken: Die 1.900 € bzw. 2.800 € sind keine Deckelung für deine Krankenversicherung, sondern für alles andere. Deine komplette Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ist immer absetzbar, sie hat faktisch Vorrang. Nur wenn diese Basisbeiträge niedriger sind als 1.900/2.800 €, kannst du mit anderen Versicherungen auffüllen. Sind sie höher, genießt du den vollen Abzug deiner Krankenversicherung, aber andere Versicherungen gucken steuerlich in die Röhre.

Steuerliche Besonderheiten für Selbstständige (mit PKV)

Selbstständige und Freiberufler stehen vor der Wahl, sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Viele entscheiden sich für die PKV, nicht zuletzt, weil sie keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten und in der GKV den vollen Beitrag allein tragen müssten. Hier die wichtigsten Punkte zur steuerlichen Behandlung für Selbstständige:

Höherer Höchstbetrag für sonstige Vorsorge (2.800 €)

Wie oben erläutert, haben Selbstständige einen jährlichen Rahmen von 2.800 € für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Praktisch spielt dieser Rahmen aber oft keine große Rolle, weil die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge allein schon höher sind und komplett abgesetzt werden.

Für zusätzliche Versicherungen bleibt daher meist kein Spielraum, was nicht schlimm ist, da die wirklich großen Beträge, nämlich Krankenversicherung, ja angesetzt werden.

Beispiel: IT-Berater (40), selbstständig

Ein selbstständiger IT-Berater, 40 Jahre alt, zahlt für einen hochwertigen PKV-Tarif 5.000 € pro Jahr inklusive Pflegepflicht. Sein absetzbarer Basisanteil beträgt, sagen wir, 4.000 € (80 %). Da 4.000 € größer als 2.800 € sind, werden die 4.000 € voll angesetzt, aber damit ist sein Limit für sonstige Vorsorge bereits erfüllt. Zusätzliche Aufwendungen wie 300 € Berufsunfähigkeitsversicherung könnte er nicht mehr abziehen. Wären seine PKV-Beiträge niedriger, z. B. 2.500 €, könnte er bis zur 2.800-€-Grenze noch weitere 300 € an Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

Kein Arbeitgeber, aber voller Beitrag absetzbar

Da Selbstständige den gesamten Versicherungsbeitrag allein zahlen, können sie auch den gesamten absetzbaren Teil in ihrer Steuer eintragen. Es entfällt die Aufteilung in Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil. Du setzt also, bei gleichem Beispiel, die vollen 4.000 € Basis-PKV und 1.000 € Pflegeversicherung an. Insbesondere die Pflegepflichtversicherung ist vollständig abzugsfähig, egal ob Angestellter oder Selbstständiger.

GKV-Beiträge werden steuerlich gleich behandelt

Der Unterschied ist aber in der Beitragsberechnung.

In der GKV zahlst du als Selbstständiger je nach Einkommen den vollen Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze, also bis zum Maximum wie ein Arbeitnehmer doppelt. 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 59.850 € Jahreseinkommen für die Krankenversicherung (monatlich 4.987,50 €) und bei 66.600 € für die Versicherungspflichtgrenze.

Verdient ein Selbstständiger oberhalb dieser Grenzen, zahlt er in der GKV den Höchstbeitrag. Das sind aktuell rund 969 € im Monat für die Krankenversicherung (14,6 % + Zusatzbeitrag auf 4.987,50 €) plus ca. 152 € Pflegeversicherung (3,05 % bzw. 3,4 % für Kinderlose). Zusammen etwa 1.120 € monatlich bzw. 13.440 € im Jahr (ohne Krankengeldanspruch etwas weniger) für GKV.

Diesen Betrag kann er voll absetzen, weil es Basisvorsorge ist.

In der PKV hingegen hängt der Beitrag vom Alter und Gesundheitszustand ab, nicht vom Einkommen. Ein 40-jähriger Selbstständiger kann je nach Tarif z. B. nur 400 € im Monat zahlen für einen Grundtarif oder 700 € für einen Top-Tarif mit vielen Leistungen. Nehmen wir an, er wählt einen hochwertigen Tarif für 600 € monatlich (7.200 € jährlich). Davon wären etwa 80 % = 5.760 € als Basisbeitrag abzugsfähig.

Steuerlich absetzen kann er also rund 5.760 €, was bei einem hohen Steuersatz von etwa 42 % zu einer Steuerersparnis von ca. 2.420 € führt. Seine Netto-Ausgaben für die PKV lägen damit bei etwa 4.780 € pro Jahr.

Vergleich: Selbständig und in der GKV

Hätte er sich freiwillig in der GKV versichert und aufgrund hohen Einkommens den Höchstbeitrag von ~13.440 € gezahlt (alles Basis, 96 % absetzbar), hätte er ~12.900 € angesetzt und ca. 5.420 € Steuern gespart, mit Netto-Kosten von ~8.020 €.

In diesem Beispiel ist die PKV deutlich günstiger, auch nach Steuern, weil der Beitrag an sich viel niedriger ist. Hier zeigt sich: Gerade für gutverdienende, gesunde Selbstständige kann die PKV enorme Einsparungen bedeuten, während die Steuerersparnis der GKV die hohen Beiträge nicht vollständig ausgleichen kann.

Keine Arbeitgeber-Pauschalen oder Begrenzungen

Selbstständige profitieren in der PKV direkt von reduzierten Beiträgen.

Während ein Angestellter mit einem billigen PKV-Tarif einen Teil der Ersparnis an den Arbeitgeber weiterreicht, weil der halbe Beitrag geringer wird, behält der Selbstständige jeden Euro, den er durch Tarifwahl oder Selbstbeteiligung einspart, in der eigenen Tasche. Ausgaben für die PKV wirken sich daher für Selbstständige unmittelbar aus, sowohl auf den Geldbeutel als auch auf die Steuer.

Sollte das Einkommen eines Selbstständigen sehr niedrig sein, greift in der GKV eine Mindestbeitragsgrundlage. Man zahlt dann mindestens etwa 200 € im Monat. In der PKV gibt es solche Mindestsätze nicht, hier kann man aber nicht unter den Tarifbeitrag rutschen. In schlechten Jahren mögen GKV-Beiträge prozentual sinken, aber es gibt eben diese Mindestgrenze. Steuerlich würden in schlechten Jahren hohe PKV-Beiträge natürlich weniger stark ins Gewicht fallen, da der Steuersatz niedriger ist und ggf. ein Teil der Sonderausgaben wegen Grundfreibetrag gar nicht wirksam wird.

Eine strategische Steuerplanung, etwa Vorauszahlungen, kann hier helfen.

Als Selbstständiger kannst du deine PKV-Beiträge voll als Sonderausgaben geltend machen bis zur Höhe des Basisschutzes, genau wie ein Angestellter. Du hast sogar formal einen höheren Rahmen für zusätzliche Versicherungen (2.800 € statt 1.900 €), aber in der Praxis nutzt dir das meist wenig, weil deine Krankenversicherungsbeiträge diesen Rahmen häufig ausfüllen oder übersteigen.

Der große Vorteil liegt eher darin, dass du Beitragshöhe und Leistungen in der PKV flexibel gestalten kannst, steuerlich gleich behandelt wird beides.

Fallbeispiel: Alex (45), selbstständiger Grafiker

Alex, 45 Jahre, ist selbstständiger Grafiker mit ca. 60.000 € Jahreseinkommen. Er ist ledig. Er kann frei wählen zwischen PKV und GKV (kein Zwang in die GKV). Wie sieht sein Kosten- und Steuervergleich aus?

Kosten- und Steuervergleich für Alex

PositionGKV (freiwillig)PKV (Premiumtarif)
Bruttoeinkommen60.000 €60.000 €
Jahresbeitrag KV + PV (brutto)ca. 11.148 €7.200 €
Absetzbarer Anteil (Basisleistungen)10.702 €6.120 €
Steuererstattung (42 % Grenzsteuersatz)ca. 4.495 €ca. 2.570 €
Netto-Kosten pro Jahrca. 6.653 €ca. 4.630 €
Netto-Kosten pro Monatca. 554 €ca. 386 €

Beiträge und Steuern in der GKV (freiwillig)

Alex’ Einkommen liegt zwar über der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (~4.987 € mtl. in 2025), aber als Selbstständiger zieht die BBG ebenfalls. Er würde also den Höchstbeitrag zahlen.

Dieser beträgt (ohne Krankengeld, weil Selbstständige oft darauf verzichten können) etwa 14 % KV-Beitragssatz + 1,6 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag = 15,6 % von 4.987 € = 777 € monatlich für die Krankenversicherung. Dazu die Pflegeversicherung: 3,05 % = ~152 € (mit Kinder, kinderlos 3,4%).

Zusammen ~929 € im Monat. Im Jahr ~11.148 €. Diesen Betrag muss Alex komplett selbst stemmen (kein Arbeitgeber). Steuerlich sind ~96% davon absetzbar: ca. 10.702 € als Sonderausgaben. 10.702 € liegen über dem 2.800 €-Limit, aber werden voll anerkannt (Basiskrankenversicherung). Die Steuerersparnis bei ca. 42% beträgt ~4.495 €. Alex’ Netto-Kosten GKV: rund 6.653 € im Jahr.

Beiträge und Steuern in der PKV

Alex ist gesund, Nichtraucher. Ein vergleichbarer PKV-Tarif (guter Komfort) würde ihn mit 45 Jahren vielleicht 600 € monatlich kosten (inkl. Pflege). Das sind 7.200 € jährlich.

Davon sind, nehmen wir an, 85% Basisleistungen = 6.120 € absetzbar. 6.120 € < 2.800 € Limit? Nein, 6.120 übersteigt 2.800, aber als Basis wird es trotzdem voll abgezogen. Andere Vorsorgeaufwendungen kann Alex dann nicht zusätzlich absetzen, aber das macht nichts, er hat ohnehin primär KV. Die Steuererstattung bei 42% aus 6.120 € beträgt ca. 2.570 €. Alex’ Netto-Kosten PKV: rund 4.630 € jährlich.

Ergebnis: In diesem Szenario spart Alex mit der PKV signifikant. Netto zahlt er gut 2.000 € weniger (4.630 vs. 6.653). Warum? Weil der PKV-Beitrag an sich schon viel niedriger war als der GKV-Höchstbeitrag. Die Steuer konnte zwar von der GKV-Summe mehr abziehen (4.495 € vs. 2.570 €), aber eben nicht genug, um die Mehrkosten auszugleichen.

Würde Alex im Alter von 55 oder 60 einen Neuvertrag abschließen, läge die PKV-Prämie höher und der Vergleich könnte enger werden.

Aber in vielen Fällen gilt: Für gutverdienende Selbstständige ist die PKV, selbst mit Top-Leistungen, oft günstiger als die GKV, und der Steuervorteil verstärkt diesen Effekt noch etwas.

Wo trage ich als Selbstständiger meine PKV-Beiträge in der Steuererklärung ein?

Einmal im Jahr bekommst du von deiner privaten Krankenversicherung eine Bescheinigung über die steuerlich relevanten Beiträge. Diese Bescheinigung wird zusätzlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt – du musst sie also nicht mehr händisch einreichen, aber du solltest sie aufbewahren.

Die relevanten Zahlen überträgst du in deiner Steuererklärung in die Anlage „Vorsorgeaufwand“.

Und Achtung: Auch wenn du als Selbstständiger deine Einkünfte in der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) angibst, gehören deine PKV-Beiträge nicht dorthin. Sie sind keine Betriebsausgaben, sondern private Sonderausgaben – und dürfen nur als solche eingetragen werden.

Absetzungsfähiger Anteil der PKV-Beiträge wird automatisch an das Finanzamt übermittelt

Dein Versicherer schickt dir automatisch jedes Jahr eine Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG, die genau aufschlüsselt, wie viel deines Beitrags steuerlich angesetzt werden kann – aufgeteilt nach Basis- und Mehrleistungen. Wenn du deine Steuer-ID hinterlegt hast, werden die Daten sogar automatisch ans Finanzamt übermittelt.

Trotzdem gilt: Die Anlage „Vorsorgeaufwand“ musst du in deiner Steuererklärung trotzdem ausfüllen.

Steueroptimierung mit deiner PKV als Selbstständige: Vorauszahlung von PKV-Beiträgen

Zum Schluss ein Steuer-Tipp, den manche PKV-Versicherte gar nicht kennen. Du kannst PKV-Beiträge im Voraus für mehrere Jahre zahlen, um in einem Jahr mehr Sonderausgaben anzusetzen.

§ 10 Abs. 1 Nr. 3b EStG erlaubt es, bis zu zwei Jahre im Voraus zu bezahlen, also insgesamt für drei Jahre, das laufende und zwei folgende. Die meisten Versicherer bieten solche Vorauszahlungsrabatte sogar an, oft gibt es 1–3 Prozent Skonto, wenn man jährlich statt monatlich zahlt. Einige gewähren bei Drei-Jahres-Zahlung zusätzliche Nachlässe.

Steuerlich bringt eine Vorauszahlung folgendes

Du kannst in einem Jahr mit hohem Einkommen die Beiträge von bis zu drei Jahren auf einmal absetzen. Das erhöht in diesem Jahr deine Sonderausgaben stark, was sich bei hohem Steuersatz besonders lohnt. In den Folgejahren hast du dann keine Krankenversicherungsbeiträge, die du absetzen könntest.

Das ist aber kein Nachteil, weil du dann vielleicht ohnehin weniger Einkommen oder einen niedrigeren Steuersatz hast oder den Platz für andere Vorsorgeaufwendungen nutzen kannst.

In einem sehr guten Jahr kann man durch Vorauszahlung viel Steuern sparen. In darauffolgenden schlechteren Jahren, in denen man vielleicht unter dem Höchstbetrag bleiben würde, hat man dann frei und könnte zum Beispiel eine Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung dort ansetzen, wenn vorhanden. Ein weiterer Vorteil ist, dass viele Versicherer Vorauszahler mit Rabatten belohnen.

Beispiel: PKV-Beiträge im Voraus zahlen

Ein Selbstständiger zahlt 600 € im Monat für seine PKV. Er erwartet dieses Jahr ein außergewöhnlich hohes zu versteuerndes Einkommen, etwa durch den Abschluss eines großen Auftrags. Er entscheidet sich, die Beiträge für die nächsten drei Jahre im Voraus zu überweisen.

PositionBetrag (€)Erklärung
Monatlicher PKV-Beitrag600,00Hochwertiger Tarif, inkl. Pflegepflicht
Vorauszahlung für 36 Monate21.600,003 Jahre × 600 € monatlich
Absetzbarer Basisanteil (80 %)17.280,00Nur der Basisanteil ist steuerlich abziehbar
Grenzsteuersatz42 %Beispielhafter Spitzensteuersatz
Steuerersparnis7.250,0017.280 € × 42 % ≈ 7.250 €
Effektive Nettokosten14.350,0021.600 € Vorauszahlung – 7.250 € Steuerersparnis

Das sind 36 × 600 € = 21.600 € auf einen Schlag. Seine Versicherung gewährt ihm sogar 2 Prozent Nachlass, aber den lassen wir mal außen vor. Im Jahr der Zahlung, also jetzt, kann er 21.600 € als Sonderausgabe ansetzen, allerdings nur den Basisanteil davon.

Bei etwa 80 Prozent absetzbarem Anteil ergeben sich 17.280 € ansetzbar. Bei seinem Spitzensteuersatz von 42 Prozent spart er dadurch rund 7.250 € Einkommensteuer. In den kommenden beiden Jahren hat er dann 0 € KV-Beiträge, weil ja schon bezahlt, und kann somit in diesen Jahren andere Versicherungen bis zum Höchstbetrag ansetzen, zum Beispiel seine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Privathaftpflicht, die vorher wegen der vollen KV-Beiträge keine Wirkung hatten. So verteilt er die Belastung optimal.

Natürlich muss man liquide genug sein, um so eine Summe vorzustrecken. Zudem entfaltet die Steuerwirkung sich nur im Zahlungsjahr, man muss also sicher sein, dass man in dem Jahr auch entsprechend Steuern zahlt, sonst verpufft der Vorteil teilweise. Daher macht so etwas nur Sinn, wenn man absehen kann, dass das laufende Jahr einkommensstark ist oder das nächste Jahr deutlich schwächer.

Diese Regel mit drei Jahren Voraus gilt nur für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Basisversorgung. Andere Versicherungen wie BU oder Haftpflicht kann man nicht für mehrere Jahre im Voraus absetzen mit sofortiger Wirkung. Bei denen würde es pro Jahr angerechnet. § 10 Abs. 1 Nr. 3b Satz 5 EStG nennt explizit die Kranken- und Pflegeversicherung.

Sprich mit deiner Versicherung, ob sie Mehrjahreszahlungen erlaubt, viele haben das inzwischen, teils mit Grenzen von maximal zwei Jahren voraus. Und sprich eventuell mit deinem Steuerberater, ob das in deiner Situation sinnvoll ist. Wenn ja, kannst du so dem Finanzamt ein Schnippchen schlagen und Steuern sparen, während du gleichzeitig einen lästigen Fixbeitrag für ein paar Jahre vom Tisch hast.

Fazit: PKV-Beiträge als Selbstständiger steuerlich smart einsetzen

Die steuerliche Absetzbarkeit der PKV-Beiträge kann eine spürbare finanzielle Entlastung bringen. Als Angestellter oder Selbstständiger solltest du gründlich verstehen, welche Teile deiner Prämie das Finanzamt anerkennt und wie du optimieren kannst. Basisleistungen sind der Schlüssel, sie sind voll abzugsfähig, während Komfortleistungen nur im Rahmen bleiben.

Zum Glück übernehmen die Versicherer die komplizierte Aufschlüsselung für dich; nutze die jährliche Bescheinigung konsequent für deine Steuererklärung und gib sie ggf. beim Arbeitgeber ab, damit schon unterjährig weniger Lohnsteuer einbehalten wird.

Mit hohem Einkommen und entsprechend hohem Steuersatz wirkt sich der Sonderausgabenabzug besonders stark aus, hier lohnt es erst recht, alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Prüfe zum Beispiel, ob eine Vorauszahlung oder eine geschickte Verteilung der Versicherungen zwischen Ehepartnern für dich Steuervorteile bringt. Solche Strategien können die Steuerlast deutlich reduzieren.

Trotzdem sollte man nie vergessen: Eine PKV ist eine langfristige Entscheidung. Die Beiträge bleiben eine Verpflichtung, die auch durch Steuererleichterungen nur gemildert, aber nicht aufgehoben wird. Plane deine Krankenversicherung daher mit Augenmaß, wähle einen Tarif, der deinen Bedürfnissen entspricht und den du dir auch langfristig leisten kannst, selbst wenn Steuerregeln sich mal ändern.

Steuerlich kannst du beruhigt sein: Das Finanzamt hilft dir, indem es einen großen Teil deiner Krankenversicherungsbeiträge subventioniert. Aber die Entscheidung für PKV vs. GKV solltest du nach Leistung und Lebensplanung treffen. Wenn du dich für die PKV entscheidest, nutze die Steuervorteile clever, aber lass dich nicht allein davon leiten. Ein Top-Tarif bietet dir exzellenten Schutz und der Staat übernimmt netterweise einen Teil der Rechnung.

So gesehen kann man sagen: Mit kluger Steuerplanung lässt sich in der PKV ordentlich sparen, doch die PKV-Beiträge bleiben ein Investment in deine Gesundheit, das gut überlegt sein will.

Marcus Knispel
Autor

Marcus Knispel

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.

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