Marcus Knispel
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Arbeitgeberanteil-Rechner in der PKV: Bis zu 613 Euro sind möglich.
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PKV-Beitrag 6 Minuten

Arbeitgeberanteil-Rechner in der PKV: Bis zu 613 Euro sind möglich.

Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es einen Arbeitgeberanteil. Denn du zahlst nicht allein für deine private Krankenversicherung: Dein Arbeitgeber muss sich beteiligen, genau wie bei gesetzlich Versicherten.

Die Frage ist nur: Wie viel zahlt er genau?

Die Antwort hängt von deinem Gehalt und deinen PKV-Beiträgen ab. Dein Arbeitgeber zahlt maximal die Hälfte, aber nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Dieser Höchstbetrag ist gedeckelt durch das, was der Arbeitgeber bei einem gesetzlich versicherten Arbeitnehmer bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich zahlen würde.

Wichtig vorab: In die PKV kannst du als Angestellter nur wechseln, wenn dein Bruttogehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 77.400 Euro jährlich, also 6.450 Euro monatlich, überschreitet. Wer darunter liegt, bleibt versicherungspflichtig in der GKV und kann nicht in die PKV wechseln. Alle Beispiele in diesem Artikel gehen daher von Gehältern oberhalb dieser Grenze aus.

Mit dem Arbeitgeberanteil-Rechner siehst du in 30 Sekunden, wie hoch der Arbeitgeberanteil in Deinem Fall ist.

Arbeitgeberzuschuss-RechnerSehen Sie, wie viel Ihr Arbeitgeber zu Ihrer PKV dazuzahlt.

Anleitung: So funktioniert der Arbeitgeberanteil-Rechner

Der Rechner berechnet deinen individuellen Arbeitgeberzuschuss für 2026 anhand der aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Du gibst dein monatliches Bruttogehalt, dein Bundesland und deine PKV-Beiträge ein, um den Arbeitgeberanteil zu bestimmen.

Der Rechner ermittelt dann automatisch, wie viel dein Arbeitgeber maximal zahlen muss und wie viel du selbst tragen musst.

Du benötigst drei Angaben für die Berechnung:

  • Dein monatliches Bruttogehalt (muss über 6.450 Euro liegen, sonst bist du nicht PKV-berechtigt)
  • Dein Bundesland (wichtig wegen Sachsen, dort gelten andere Pflegeversicherungssätze)
  • Deine monatlichen PKV-Beiträge für Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung

Wie wird der Arbeitgeberanteil berechnet?

Der Arbeitgeberzuschuss richtet sich nach der gesetzlichen Krankenversicherung. Dein Arbeitgeber zahlt maximal so viel, wie er bei einem gesetzlich versicherten Arbeitnehmer mit deinem Gehalt zahlen würde.

Die Berechnung läuft in mehreren Schritten:

Schritt 1: Relevantes Einkommen ermitteln

Dein Gehalt wird maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich (2026) berücksichtigt. Verdienst du mehr, zählt für die Berechnung nur dieser Betrag.

Schritt 2: Höchstbetrag zur Krankenversicherung berechnen

Der Höchstbetrag für die Krankenversicherung ergibt sich aus deinem relevanten Einkommen multipliziert mit 17,5 Prozent (allgemeiner GKV-Beitragssatz 14,6 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, Stand 2026), davon die Hälfte. Dieser Betrag ist auf 508,59 Euro monatlich begrenzt.

Schritt 3: Höchstbetrag zur Pflegeversicherung berechnen

Für die Pflegeversicherung gilt ein Gesamtbeitragssatz von 3,6 Prozent bundesweit, in Sachsen trägt der Arbeitgeber weniger, weshalb der maximale Zuschuss dort niedriger ausfällt. Der Höchstbetrag liegt bei 104,63 Euro bundesweit, in Sachsen bei 75,56 Euro.

Schritt 4: Tatsächlichen Zuschuss ermitteln

Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte deines PKV-Beitrags, maximal aber den berechneten Höchstbetrag. Liegt die Hälfte deines Beitrags unter dem Höchstbetrag, bekommst du exakt die Hälfte. Liegt sie darüber, bekommst du den Höchstbetrag.

KrankenversicherungPflegeversicherungGesamt
Bundesweit508,59 €104,63 €613,22 €
Sachsen508,59 €75,56 €584,15 €

Der maximale Arbeitgeberzuschuss liegt 2026 bei 613,22 Euro monatlich bundesweit. In Sachsen sind es 584,15 Euro, weil Arbeitnehmer dort einen höheren Anteil der Pflegeversicherung selbst tragen.

Beispiele: Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV in 2026?

Zwei konkrete Beispiele zeigen, wie die Berechnung in der Praxis funktioniert und was das für deinen Geldbeutel bedeutet. Beide Beispiele verwenden den Allianz MeinGesundheitsschutz als echten Hochleistungstarif mit realen Beitragsdaten.

Beispiel 1: Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze mit voller 50-Prozent-Förderung

Ein Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen verdient 7.000 Euro brutto monatlich. Sein Gehalt liegt damit über der JAEG von 6.450 Euro und über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro. Er hat sich für den Allianz MeinGesundheitsschutz entschieden, einen der leistungsstärksten PKV-Tarife auf dem Markt.

Seine monatlichen Beiträge setzen sich so zusammen:

  • PKV (Allianz MeinGesundheitsschutz inkl. Zahnbaustein, 35 Jahre): 834,26 €
  • Private Pflegepflichtversicherung (PPV, Allianz, 35 Jahre, kinderlos): 85,00 €
  • Gesamtbeitrag KV + PPV: 919,26 €

Berechnung des Höchstbetrags zur Krankenversicherung:

Da sein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, werden für die Berechnung maximal 5.812,50 Euro herangezogen. Von diesen 5.812,50 Euro werden 17,5 Prozent berechnet, das sind 1.017,19 Euro. Davon die Hälfte sind 508,59 Euro.

  • Relevantes Einkommen: 5.812,50 € (gedeckelt bei BBG)
  • Berechnung: (5.812,50 € × 17,5 %) ÷ 2 = 508,59 €
  • Höchstbetrag KV: 508,59 € (Maximum erreicht)

Berechnung des Höchstbetrags zur Pflegeversicherung:

Von den maximal anrechenbaren 5.812,50 Euro werden 3,6 Prozent berechnet, das sind 209,25 Euro. Davon die Hälfte ergibt 104,63 Euro.

  • Berechnung: (5.812,50 € × 3,6 %) ÷ 2 = 104,63 €
  • Höchstbetrag PPV: 104,63 € (Maximum erreicht)

Berechnung des tatsächlichen Zuschusses:

Jetzt wird geprüft, ob die Hälfte seiner tatsächlichen Beiträge unter den Höchstbeträgen liegt:

  • Hälfte des KV-Beitrags: 834,26 € ÷ 2 = 417,13 € → liegt unter 508,59 €, volle Hälfte wird bezuschusst
  • Zuschuss KV: 417,13 €
  • Hälfte des PPV-Beitrags: 85,00 € ÷ 2 = 42,50 € → liegt unter 104,63 €, volle Hälfte wird bezuschusst
  • Zuschuss PPV: 42,50 €
MonatlichJährlich
PKV-Beitrag gesamt919,26 €11.031,12 €
Zuschuss Krankenversicherung417,13 €5.005,56 €
Zuschuss Pflegeversicherung42,50 €510,00 €
AG-Zuschuss gesamt459,63 €5.515,56 €
Dein Eigenanteil459,63 €5.515,56 €

Bei diesem Gehalt und diesen Beiträgen bekommst du exakt die Hälfte deines PKV-Beitrags vom Arbeitgeber. Du zahlst 459,63 Euro selbst, dein Arbeitgeber übernimmt denselben Betrag. Das liegt weit unter dem möglichen Maximalzuschuss von 613,22 Euro, weil die Beiträge des Allianz MeinGesundheitsschutz noch unterhalb der Schwelle bleiben, ab der die Deckelung greift.

Beispiel 2: Sehr hohe PKV-Beiträge mit Deckelung

Ein Arbeitnehmer aus Bayern verdient 8.500 Euro brutto monatlich. Er hat sich für einen umfangreichen Hochleistungsschutz entschieden: Seine PKV kostet 1.100 Euro für die Krankenversicherung und 85 Euro für die Pflegepflichtversicherung, insgesamt 1.185 Euro im Monat.

Berechnung des Höchstbetrags zur Krankenversicherung:

Auch hier liegt das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze. Es werden maximal 5.812,50 Euro für die Berechnung herangezogen.

  • Relevantes Einkommen: 5.812,50 € (gedeckelt bei BBG)
  • Höchstbetrag KV: 508,59 € (Maximum)

Berechnung des Höchstbetrags zur Pflegeversicherung:

Von den maximal anrechenbaren 5.812,50 Euro werden 3,6 Prozent berechnet, das sind 209,25 Euro. Davon die Hälfte ergibt 104,63 Euro.

  • Berechnung: (5.812,50 € × 3,6 %) ÷ 2 = 104,63 €
  • Höchstbetrag PPV: 104,63 € (Maximum erreicht)

Berechnung des tatsächlichen Zuschusses:

Hier kommt die Deckelung zum Tragen, weil die Hälfte der PKV-Beiträge über den Höchstbeträgen liegt:

  • Hälfte des KV-Beitrags: 1.100 € ÷ 2 = 550,00 € → liegt über 508,59 €, Höchstbetrag greift
  • Zuschuss KV: 508,59 €
  • Hälfte des PPV-Beitrags: 85 € ÷ 2 = 42,50 € → liegt unter 104,63 €, Höchstbetrag nicht ausgeschöpft
  • Zuschuss PPV: 104,63 €
MonatlichJährlich
PKV-Beitrag gesamt1.185,00 €14.220,00 €
Zuschuss Krankenversicherung508,59 €6.103,08 €
Zuschuss Pflegeversicherung42,50 €510 €
AG-Zuschuss gesamt551,09 €6.613,08 €
Dein Eigenanteil633,91 €7.606,92

Bei sehr hohen PKV-Beiträgen greift die Deckelung. Du bekommst nicht die Hälfte deines KV-Beitrags, sondern den maximalen Höchstbetrag von 508,59 Euro monatlich. Dein Eigenanteil liegt dann über 50 Prozent, weil die gesetzliche Obergrenze beim Arbeitgeberzuschuss erreicht ist und nicht verbrauchte Zuschüsse der Pflegepflichtversicherung nicht auf die KV übertragen werden können.

Fazit: Der Arbeitgeberzuschuss senkt deine PKV-Kosten erheblich

Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV kann mehrere tausend Euro pro Jahr ausmachen. Bei einem Hochleistungstarif wie dem Allianz MeinGesundheitsschutz mit einem Gesamtbeitrag von rund 919 Euro monatlich (für einen 35-Jährigen) übernimmt der Arbeitgeber knapp 460 Euro, also exakt die Hälfte. Das sind über 5.500 Euro jährlich, die du nicht selbst tragen musst.

Die Höhe des Zuschusses hängt von zwei Faktoren ab: deinem Bruttogehalt und deinen PKV-Beiträgen. Berechnet anhand der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich (2026) ist der maximale Höchstbetrag von 613,22 Euro die absolute Obergrenze. Diesen Betrag erreichst du erst, wenn dein PKV-Gesamtbeitrag mindestens 1.226,44 Euro monatlich beträgt und davon 209,26 Euro auf die Pflegepflichtversicherung entfallen (was bei jungen PKV-Versicherten ausgeschlossen ist).

Der maximale Arbeitgeberzuschuss liegt 2026 bei 613,22 Euro monatlich. In Sachsen liegt der maximale Zuschuss bei 584,15 Euro wegen der abweichenden Pflegeversicherungssätze.

Nutze den Rechner oben, um deinen individuellen Arbeitgeberzuschuss zu berechnen. So siehst du auf einen Blick, wie viel dein Arbeitgeber zahlt und wie hoch dein tatsächlicher Eigenanteil ist.

Marcus Knispel
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Marcus Knispel

Marcus Knispel ist ungebundener Versicherungsmakler (§ 34d GewO) mit über 20 Jahren Fokus auf die private Krankenversicherung für Geschäftsführer, Selbstständige und Gutverdiener.

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