Marcus Knispel
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Wie überprüft die PKV Gesundheitsfragen?
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PKV-Wissen 13 Minuten

Wie überprüft die PKV Gesundheitsfragen?

Du sitzt vor dem PKV-Antrag und fragst dich: Wie genau nimmt es die Versicherung eigentlich mit den Gesundheitsfragen? Wird das überhaupt überprüft? Und wenn ja, wie? Diese Fragen höre ich in meinen Beratungsgesprächen ständig.

Und ich verstehe die Unsicherheit. Die Gesundheitsprüfung ist der Moment, in dem sich entscheidet, ob du zu normalen Konditionen aufgenommen wirst, einen Risikozuschlag zahlst oder im schlimmsten Fall abgelehnt wirst.

Was viele nicht wissen: Die PKV prüft deine Angaben in der Regel nicht sofort bei Antragstellung. Die Überprüfung kommt später, oft erst nach Jahren, wenn du die erste größere Rechnung einreichst. Und dann kann es unangenehm werden, wenn deine Angaben nicht mit den Daten übereinstimmen, die der Versicherer bei deinem Arzt oder deiner früheren Krankenkasse findet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die PKV überprüft deine Gesundheitsangaben in der Regel erst im Leistungsfall, also wenn du Rechnungen einreichst
  • Ohne deine Schweigepflichtentbindung darf der Versicherer weder bei deinem Arzt noch bei deiner früheren Krankenkasse nachfragen
  • Du hast das Recht auf eine Einzelfallentbindung statt einer pauschalen Schweigepflichtentbindung und kannst die Kontrolle über den Informationsfluss behalten
  • Fehldiagnosen in deiner Krankenakte können zu einer vermeintlichen Anzeigepflichtverletzung führen, obwohl du nichts falsch gemacht hast
  • Die Konsequenzen bei Falschangaben reichen von Vertragsanpassung über Kündigung bis zur Anfechtung mit strafrechtlichen Folgen

Rechtliche Grundlagen zu den Gesundheitsfragen in der PKV

Die zentrale Vorschrift ist § 19 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Der Paragraf regelt die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht und legt fest, was du dem Versicherer mitteilen musst und was nicht.

Was besagt die vorvertragliche Anzeigepflicht?

Du musst dem Versicherer alle Gefahrumstände anzeigen, die für seine Entscheidung erheblich sind.

Aber nur solche, nach denen er dich in Textform gefragt hat. Das ist ein entscheidender Punkt: Wenn der Versicherer eine bestimmte Erkrankung nicht abfragt, musst du sie auch nicht von dir aus angeben. Das Risiko unvollständiger Fragen liegt beim Versicherer, nicht bei dir.

Wann endet die Anzeigepflicht?

Seit der VVG-Reform 2008 endet deine vorvertragliche Anzeigepflicht mit der Abgabe des Antrags. Wenn nach der Antragstellung, aber vor der Vertragsannahme etwas passiert, musst du das nicht mehr nachmelden. Das war früher anders und ist eine wesentliche Verbesserung für dich als Antragsteller.

Welche Rolle spielt die Belehrungspflicht?

Der Versicherer muss dich in einer gesonderten Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hinweisen. Ohne diese Belehrung darf er später weder kündigen noch vom Vertrag zurücktreten. Die Beweislast für die erfolgte Belehrung liegt beim Versicherer.

Was passiert, wenn dein Vermittler einen Fehler macht?

Der Versicherungsvertreter gilt rechtlich als „Auge und Ohr“ des Versicherers nach § 69 Abs. 1 Nr. 1 VVG. Wenn du dem Vermittler eine Information mitteilst, muss sich der Versicherer dieses Wissen zurechnen lassen.

In der Praxis bedeutet das: Wenn dein Vermittler sagt „das brauchen Sie nicht anzugeben“, kann sich der Versicherer später nicht ohne Weiteres auf eine Anzeigepflichtverletzung berufen.

Beispiele für Gesundheitsfragen im PKV-Antrag

Die Fragebögen unterscheiden sich je nach Versicherer erheblich. Es gibt aber typische Muster, die du bei fast allen Anbietern findest.

Welche Zeiträume werden abgefragt?

ZeitraumTypische Abfragen
Letzte 3 JahreAmbulante Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen bei Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten; bestehende Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen
Letzte 5 JahreStationäre Behandlungen, Operationen, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen
Letzte 5-10 JahrePsychische Erkrankungen, psychotherapeutische Behandlungen
AktuellZahnstatus, fehlende oder ersetzte Zähne, laufende zahnmedizinische Behandlungen, Schwangerschaft
Zeitlich unbegrenztHIV-Infektion, Krebserkrankungen, Suchterkrankungen, Behinderungen

Welche konkreten Fragen werden gestellt?

Die Formulierungen variieren, aber typische Einzelfragen sehen etwa so aus:

  • Haben in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktiker oder sonstige Therapeuten stattgefunden, oder bestanden Krankheiten, Behinderungen oder Beschwerden, die nicht behandelt worden sind?
  • Werden oder wurden Sie in den letzten 3 Jahren in folgenden Bereichen behandelt, beraten oder untersucht: Atmungsorgane, Herz/Kreislauf, Nieren/Harnwege, Verdauungsorgane, Stoffwechsel, Augen, Ohren, Rücken/Nacken, Knochen/Gelenke/Muskeln, Haut, Gehirn/Nerven?
  • Körpergröße und Gewicht zur BMI-Berechnung
  • Regelmäßige Medikamenteneinnahme
  • Rauchen
  • Risikosportarten und besondere Gefahren in Beruf oder Freizeit
  • Bestehende oder geplante Kinderwunschbehandlungen

Welche Vorerkrankungen gelten als besonders relevant?

Bestimmte Diagnosen führen fast immer zu Rückfragen, Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen:

  • Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen und Essstörungen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck und Herzinfarkt
  • Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes und Schilddrüsenprobleme
  • Rückenerkrankungen wie Bandscheibenvorfall
  • Chronische Erkrankungen wie Asthma, Rheuma und Morbus Crohn
  • Krebserkrankungen, die zeitlich unbegrenzt abgefragt werden
  • Adipositas und Allergien

Was darf die PKV nicht im Rahmen der Gesundheitsprüfung fragen?

Grundsätzlich darf die PKV alles abfragen, was zur Risikoeinschätzung notwendig ist.

Es gibt nur eine klare Ausnahme: Der Versicherer darf nicht verlangen, dass du dich einem Gentest auf erblich bedingte Krankheiten unterziehst. Das verbietet das Gendiagnostikgesetz.

Wie überprüft die PKV die Gesundheitsfragen in der Praxis?

Hier kommt der Teil, der viele überrascht: Die PKV ist nicht verpflichtet, deine Gesundheitsangaben bei Antragstellung zu überprüfen. In der Regel passiert das erst, wenn du einen auffälligen Versicherungsfall meldest, also wenn du Rechnungen einreichst.

Wann wird eine Überprüfung ausgelöst?

Typische Auslöser für eine Überprüfung deiner Gesundheitsangaben sind:

  • Erste Rechnungseinreichung, besonders in den ersten zwei bis drei Vertragsjahren
  • Rechnungen mit verdächtigen Diagnosen, die auf chronische Verläufe hindeuten könnten
  • Diagnosen, die eine Vorerkrankung nahelegen, die im Antrag nicht angegeben wurde
  • Auffällig hohe Behandlungskosten kurz nach Vertragsbeginn

Wie läuft die Überprüfung der Gesundheitsfragen ab?

Der Versicherer geht systematisch vor, wenn er den Verdacht hat, dass deine Angaben nicht vollständig waren:

  • Im ersten Schritt erfolgt ein Diagnose-Abgleich mit deinem Antrag. Der Versicherer prüft die Diagnosen auf deinen eingereichten Rechnungen und vergleicht sie mit deinen Angaben im Antrag. Tauchen neue Diagnosen auf, die du nicht erwähnt hast, wird geprüft, wann diese erstmals aufgetreten sind. Bei chronischen Erkrankungen schaut der Versicherer besonders genau hin.
  • Im zweiten Schritt fordert der Versicherer eine Schweigepflichtentbindung an. Das ist die Voraussetzung dafür, dass er bei deinen Ärzten und deiner früheren Krankenkasse nachfragen kann. Die gesetzliche Grundlage liegt in den Obliegenheiten nach § 9 Abs. 2 MB/KK.
  • Im dritten Schritt wendet sich der Versicherer mit der Schweigepflichtentbindung an deine behandelnden Ärzte. Der Arzt erteilt Auskunft über Diagnosen, Behandlungszeiträume und Befunde. Die Antworten werden mit deinen Angaben im Antrag abgeglichen.
  • Im vierten Schritt fragt der Versicherer bei deiner früheren gesetzlichen Krankenkasse nach. Diese speichert alle Abrechnungsdiagnosen in der sogenannten Patientenquittung nach § 305 SGB V. Der Versicherer erhält damit eine umfassende Übersicht über alle bei der GKV abgerechneten Diagnosen der vergangenen Jahre. Diese Daten müssen erst nach 10 Jahren gelöscht werden.
  • Im fünften Schritt kann der Versicherer bei früheren Vorversicherungen nachfragen, wenn du zuvor bei einer anderen PKV oder einer privaten Zusatzversicherung warst.

Im sechsten Schritt verknüpft der Versicherer Informationen aus verschiedenen Quellen. Wenn in der Akte eines Facharztes ein Verweis auf einen anderen Behandler steht, wird dort ebenfalls nachgefragt. So werden auch selbst bezahlte Behandlungen aufgedeckt, die in den Akten anderer Behandler dokumentiert sind.

Praxisbeispiel: So läuft eine konkrete Überprüfung deiner Gesundheitsfragen ab

Stell dir folgende Situation vor: Ein Versicherter war 9 Monate privat versichert und reichte eine Rechnung seines Orthopäden wegen Rückenbeschwerden ein. Wenige Tage später erhielt er statt der Leistungsabrechnung eine Schweigepflichtentbindung.

Der Versicherer wollte beim Orthopäden nachfragen, ob die Rückenprobleme möglicherweise schon vor Vertragsschluss bestanden.

Der Versicherer forderte gleichzeitig eine Anfrage bei der früheren GKV, einem MVZ und dem behandelnden Arzt an. Über die GKV-Patientenquittung wurden sämtliche Abrechnungsdiagnosen sichtbar, auch solche, von denen der Patient selbst nichts wusste.

Problemfall: Abrechnungsdiagnosen

Jetzt kommen wir zu einem Thema, das in meinen Beratungen regelmäßig für Überraschungen sorgt: Die Diagnosen in deiner Krankenakte stimmen nicht immer mit dem überein, was du tatsächlich hattest.

Fehldiagnosen in der Krankenakte

Ein massives Praxisproblem sind sogenannte Abrechnungs-, Dauer- und Fehldiagnosen in den Krankenakten. Ärzte dokumentieren manchmal Diagnosen, die:

  • Zu Abrechnungszwecken gesetzt wurden, ohne dass die Erkrankung tatsächlich vorlag
  • Als Dauerdiagnosen mitgeschleppt werden, obwohl sie nur einmalig relevant waren
  • Als Verdachtsdiagnosen codiert, aber nie bestätigt wurden
  • Von der GKV-Patientenquittung abweichen, weil Kassen Ärzte zu kränkeren Codierungen angehalten haben

Warum sind Fehldiagnosen in der Krankenakte gefährlich?

Wenn du die Schweigepflichtentbindung pauschal unterschreibst und der Versicherer direkt beim Arzt und der GKV nachfragt, können diese Fehldiagnosen zu einer vermeintlichen Anzeigepflichtverletzung führen. Du wusstest eventuell gar nicht, dass bestimmte Diagnosen in deiner Akte stehen. Jahre nach einer Behandlung lässt sich das kaum noch aufklären.

Praxisbeispiel: Psychische Diagnose beim Augenarzt

Ich mache das mal an einem konkreten Fall fest: Ein Patient war 2015 zur augenärztlichen Untersuchung mit Augeninnendruckmessung. In der Patientenquittung der GKV tauchte jedoch zusätzlich eine psychische Diagnose auf, die der Augenarzt als Abrechnungsdiagnose codiert hatte. Der Patient hatte davon nichts gewusst.

Im Rahmen einer späteren Überprüfung wurde diese Diagnose zum Problem, da psychische Diagnosen über 5 bis 10 Jahre zurückgefragt werden.

Das ist keine Ausnahme. Solche Fälle sehe ich regelmäßig. Deshalb rate ich jedem, vor der Antragstellung die eigene Patientenquittung anzufordern und die Einträge zu prüfen.

Was bedeutet das HIS für die PKV (und was nicht)?

Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft ist eine Warn- und Hinweisdatenbank, vergleichbar mit der SCHUFA bei Banken. Was viele nicht wissen: Private Krankenversicherungen sind nicht an das HIS angeschlossen. Es gibt also keine schwarze Liste in der PKV, in der abgelehnte Anträge gespeichert werden.

Allerdings existiert das sogenannte System der Versichertenumfrage, bei dem PKV-Unternehmen untereinander Informationen austauschen können, etwa ob ein Antragsteller zuvor bei einem anderen PKV-Unternehmen abgelehnt wurde.

Außerdem fragen die meisten PKV-Anbieter im Antrag direkt: „Wurde bereits bei einem anderen Anbieter ein Antrag abgelehnt?“ Wer hier wahrheitsgemäß mit Ja antworten muss, wird in der Regel erneut abgelehnt. Deshalb ist die anonyme Risikovoranfrage vor dem formellen Antrag so wichtig.

Welche Konsequenzen drohen bei falscher Beantwortung der Gesundheitsfragen?

Die Konsequenzen hängen davon ab, ob du vorsätzlich, grob fahrlässig oder nur leicht fahrlässig gehandelt hast. Das Gesetz stuft die Rechtsfolgen entsprechend ab.

Abgestufte Rechtsfolgen nach Verschuldensgrad

VerschuldensgradRechtsfolgeFristBesonderheiten
Leichte FahrlässigkeitKündigung mit 1 Monat Frist (§ 19 Abs. 3 S. 2 VVG)5 JahreVersicherungsschutz während Kündigungsfrist, keine rückwirkende Leistungsverweigerung
Grobe FahrlässigkeitRücktritt (§ 19 Abs. 2 VVG)5 JahreRückwirkende Aufhebung, keine Beitragserstattung
VorsatzRücktritt (§ 19 Abs. 2 VVG)10 JahreKeine Beitragserstattung, keine Leistungen
Arglistige TäuschungAnfechtung (§ 123 BGB)10 Jahre ab Vertragsschluss + 1 Jahr ab Kenntnis (§ 124 BGB)Vertrag von Anfang an nichtig, keine Beitragserstattung, Rückforderung aller Leistungen

Vertragsanpassung statt Rücktritt (§ 19 Abs. 4 VVG)

Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände geschlossen hätte, wenn auch zu anderen Bedingungen. In diesem Fall werden nachträglich Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbart, die rückwirkend Vertragsbestandteil werden.

Das ist in vielen Fällen der wahrscheinlichere Ausgang: Du bekommst nicht die volle Leistung verweigert, aber der Vertrag wird rückwirkend angepasst.

Strafrechtliche Konsequenzen

Bei bewussten Falschangaben kommt zusätzlich § 263 StGB in Betracht, also Betrug:

  • Einfacher Betrug: bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
  • Besonders schwerer Betrug: 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe
  • Ein Eintrag ins Führungszeugnis und Bundeszentralregister droht

Gerichtsurteile als Praxisbeispiele

Die Gerichte nehmen das Thema ernst. Hier einige Urteile, die zeigen, wie unterschiedlich die Fälle ausgehen können:

Das OLG Koblenz entschied in einem Fall, in dem ein Mann bei Abschluss einer Lebensversicherung mit BU-Zusatz seine jahrelange insulinpflichtige Diabetes verschwieg. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung wurde bestätigt, alle Leistungen verweigert, keine Beitragserstattung.

Das LG Bonn verhandelte einen Fall, in dem eine Studentin bei PKV-Abschluss eine ambulante Psychotherapie und mehrere weitere Erkrankungen verschwieg. Bei einer stationären psychiatrischen Behandlung wurde die Diskrepanz entdeckt. Der gesamte Vertrag wurde rückwirkend aufgelöst.

Das OLG Saarbrücken bestätigte 2018 in einem Fall mit verschwiegenen schweren rezidivierenden Depressionen und Substanzmissbrauch: Der Versicherer hätte bei Kenntnis den Vertrag überhaupt nicht geschlossen.

Aber es gibt auch Urteile zugunsten der Versicherten. Das OLG Karlsruhe entschied 2018 in einem Fall, in dem eine Frau vergessen hatte, Diabetes Mellitus anzugeben: Bloßes Vergessen ist nicht automatisch arglistig. Der Versicherer muss den subjektiven Umstand beweisen.

Das BSG stellte 2016 klar: Wenn die PKV den Vertrag wegen falscher Gesundheitsangaben anficht, führt das nicht zur Wiederherstellung der früheren GKV-Mitgliedschaft. Du stehst dann ohne Krankenversicherung da.

Das OLG Braunschweig entschied 2023, bestätigt durch den BGH 2024: Auch nach 10 Jahren kann bei arglistiger Täuschung noch eine Leistungsverweigerung erfolgen, wenn die Berufung auf den Versicherungsschutz gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB verstößt.

Was sollten Antragsteller für die Überprüfung der Gesundheitsfragen mitliefern?

Eine gute Vorbereitung ist der beste Schutz vor späteren Problemen. Hier ist, was du vor und während der Antragstellung tun solltest.

Was solltest du vor der Antragstellung vorbereiten?

  • Patientenquittung der GKV nach § 305 SGB V anfordern, die zeigt alle abgerechneten Diagnosen
  • Patientenakten bei allen behandelnden Ärzten anfordern, das ist dein Recht nach § 630g BGB
  • Ärztliches Attest oder Stellungnahme zu Vorerkrankungen einholen, idealerweise mit Bestätigung, dass die Behandlung abgeschlossen und folgenlos verheilt ist
  • Fehldiagnosen in Krankenakten identifizieren und durch den Arzt korrigieren oder klarstellen lassen

Worauf solltest du bei der Antragstellung achten?

  • Alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten
  • Bei Ja-Antworten ergänzende Angaben zu Zeitraum, Diagnose, Art der Behandlung und Ergebnis machen
  • Ärztliche Atteste oder Befundberichte als ergänzende Unterlagen beifügen
  • Kopie des Antrags für die eigenen Unterlagen aufbewahren
  • Keine generelle Schweigepflichtentbindung im Antrag erteilen, sondern auf Einzelfallregelung bestehen

Warum ist die anonyme Risikovoranfrage so wichtig?

Vor der formellen Antragstellung empfehle ich eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler. Dabei werden deine Gesundheitsdaten anonymisiert an PKV-Unternehmen übermittelt.

Der Versicherer gibt ein vorläufiges Votum ab, ohne dich in eine Risikodatenbank aufzunehmen. So lässt sich vorab klären, ob und zu welchen Bedingungen eine Versicherung möglich wäre, ohne das Risiko einer dokumentierten Ablehnung.

Fragt die PKV direkt beim Arzt nach?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Versicherer benötigt eine Schweigepflichtentbindung, entweder eine generelle bei Antragstellung erteilte oder eine einzelfallbezogene. Ohne diese Entbindung darf kein Arzt, kein Krankenhaus und keine Krankenkasse Unterlagen oder Daten herausgeben.

Was hat das Bundesverfassungsgericht dazu entschieden?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 in seinem Urteil unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2027/02 klargestellt, dass eine pauschale, unbegrenzte Schweigepflichtentbindung nicht erforderlich ist. Du musst mitwirken, hast aber das Recht auf eine Einzelfallentbindung, also eine auf den konkreten Arzt und Anlass begrenzte Erklärung.

Wie behältst du die Kontrolle über deine Daten?

Du hast das Recht, die Anfrage selbst zu übermitteln. Du kannst verlangen, dass der Versicherer dir die Fragen schickt, die du dann selbst zum Arzt bringst. Die Antworten schickst du selbst an den Versicherer zurück. Auf diese Weise behältst du die Kontrolle über die weitergegebenen Informationen und kannst Fehler in der Arztakte vorab klären.

Wie gehst du bei einer Schweigepflichtentbindung am besten vor?

  • Keine pauschale Entbindung unterschreiben
  • Einzelfallentbindung wählen und die Fragen des Versicherers selbst an den Arzt weiterleiten
  • Arztantworten prüfen bevor sie an den Versicherer gehen, auf Fehldiagnosen und Abrechnungsdiagnosen achten
  • Bei falschen Diagnosen ein klarstellendes Attest vom Arzt einholen
  • Erst nach Prüfung und gegebenenfalls Korrektur die Unterlagen an den Versicherer weiterleiten

Fazit: „Die beste Strategie ist Vorbereitung, nicht Verheimlichung“

Die PKV überprüft deine Gesundheitsangaben nicht sofort, sondern meistens erst, wenn du Leistungen in Anspruch nimmst. Dann aber gründlich. Der Versicherer hat Zugang zu deiner Patientenquittung, kann bei deinen Ärzten nachfragen und Informationen aus verschiedenen Quellen verknüpfen.

Falschangaben rächen sich fast immer. Die Fristen sind lang, die Konsequenzen reichen von Vertragsanpassung über Kündigung bis zur Anfechtung mit strafrechtlichen Folgen. Und selbst wenn du nichts falsch gemacht hast, können Fehldiagnosen in deiner Krankenakte zum Problem werden.

Dein bester Schutz ist Vorbereitung: Fordere deine Patientenquittung an, prüfe deine Krankenakten, lass Fehldiagnosen korrigieren und beantworte alle Fragen wahrheitsgemäß. Wenn du unsicher bist, nutze die anonyme Risikovoranfrage, bevor du einen formellen Antrag stellst.

Und wenn der Versicherer später eine Schweigepflichtentbindung anfordert, unterschreibe nicht pauschal. Du hast das Recht, die Kontrolle über deine Daten zu behalten und Fehler in den Arztakten zu korrigieren, bevor sie beim Versicherer landen.

Marcus Knispel
Autor

Marcus Knispel

Marcus Knispel ist ungebundener Versicherungsmakler (§ 34d GewO) mit über 20 Jahren Fokus auf die private Krankenversicherung für Geschäftsführer, Selbstständige und Gutverdiener.

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