Marcus Knispel
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Ist die PKV während der Elternzeit beitragsfrei?
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Familie 9 Minuten

Ist die PKV während der Elternzeit beitragsfrei?

Wer privat versichert in Elternzeit geht, zahlt den vollen PKV-Beitrag allein, denn der Arbeitgeberzuschuss fällt sofort weg. Eine automatische Beitragsbefreiung gibt es nicht. Manche Tarife stellen den Krankenvolltarif bis zu neun Monate frei, doch die Bedingungen unterscheiden sich.

Elternzeit bringt vieles durcheinander, und für privat Versicherte gehört die Krankenversicherung schnell dazu. Während gesetzlich Versicherte meist beitragsfrei bleiben, sieht es in der PKV ganz anders aus.

Das Gehalt fällt weg, der Arbeitgeberzuschuss ebenfalls, doch der volle Beitrag läuft weiter. Was das für dich bedeutet, welche Tarife dich entlasten und wie du deine Beiträge senkst, gehen wir jetzt der Reihe nach durch.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung bei Elternzeit?

In der Elternzeit läuft dein PKV-Beitrag in voller Höhe weiter, und dein Arbeitgeberzuschuss fällt ab dem ersten Tag komplett weg. Eine automatische Beitragsbefreiung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht.

Der Grund liegt im System. Dein PKV-Beitrag ist ein vertraglich vereinbarter Risikobeitrag und hängt nicht von deinem Einkommen ab. Ob du Elterngeld beziehst oder gar kein Einkommen hast, ändert daran nichts.

Besonders schmerzhaft ist der Wegfall des Arbeitgeberzuschusses. Während der Beschäftigung übernimmt dein Arbeitgeber bis zur Hälfte deines Beitrags, 2026 höchstens 508,59 Euro im Monat (§ 257 SGB V). Ab dem ersten Tag der Elternzeit, und schon ab Beginn des Mutterschutzes, zahlst du alles allein.

Für Beamte gilt eine Ausnahme. Sie bekommen statt eines Arbeitgeberzuschusses Beihilfe, und die läuft in der Elternzeit weiter. Der Beihilfesatz steigt in dieser Zeit sogar auf 70 Prozent (§ 46 Abs. 3 BBhV).

Ist die PKV während der Elternzeit beitragsfrei?

Nein, gesetzlich ist die PKV in der Elternzeit nicht beitragsfrei. Manche Versicherer bieten aber freiwillig eine Beitragsfreistellung an, meist für sechs Monate und nur im Krankenvolltarif.

Ob du davon profitierst, hängt allein von deinem Tarif ab. Ein Teil der Anbieter koppelt die Freistellung an den Bezug von Elterngeld, moderne Tarife stellen dagegen nur auf die Elternzeit selbst ab. Diese Unterscheidung wird gleich noch wichtig.

Diese sieben Anbieter stellen den Volltarif beitragsfrei:

VersichererTarifMonate freiElterngeld nötig?
AllianzMeinGesundheitsschutz Best6 Monatenein, Elternzeit reicht
LKHGesundheitsUpgrade Premium (GUP)6 Monatenein, Elternzeit reicht
Universauni-top Privat 3006 Monatenein, Elternzeit reicht
OttonovaFirstClass Pro+9 Monateja
AXAVital-U und weitere6 Monateja
BarmeniaeinsA expert6 Monateja
ContinentalePremium SP16 Monateja

Wichtig ist die Einschränkung. Die Beitragsfreistellung gilt immer nur für den Krankenvolltarif. Dein Krankentagegeld wird auf Anwartschaft umgestellt, und die Pflegepflichtversicherung zahlst du in jedem Fall weiter.

Marcus Knispel
„Achte außerdem auf die Kopplung an das Elterngeld. Seit den gesenkten Einkommensgrenzen kann es passieren, dass du kein Elterngeld bekommst und damit auch keine Freistellung, wenn dein Tarif daran hängt.“
Marcus Knispel, PKV-Spezialist

Wie hoch diese Grenzen sind, klären wir weiter unten.

Wie hoch sind die PKV-Beiträge während der Elternzeit?

Du zahlst in der Elternzeit deinen vollen PKV-Beitrag, also den Anteil, den vorher du und dein Arbeitgeber gemeinsam getragen haben. Wer bisher 350 Euro gezahlt hat, zahlt dann oft rund 700 Euro.

Der Sprung entsteht durch den weggefallenen Arbeitgeberzuschuss. Dein Beitrag selbst ändert sich nicht, aber du trägst ihn jetzt zu 100 Prozent allein. Bei sinkendem Einkommen durch das Elterngeld trifft dich das doppelt.

Rechnen wir das einmal kurz durch:

  • Dein monatlicher PKV-Beitrag liegt bei 700 Euro.
  • Während der Beschäftigung zahlst du 350 Euro, deinen Arbeitgeber 350 Euro.
  • Während der Elternzeit zahlst du die vollen 700 Euro allein.

Auf ein ganzes Jahr Elternzeit hochgerechnet, kommen so schnell mehrere Tausend Euro zusammen, die komplett aus deiner Tasche gehen. Genau deshalb lohnt es sich, die folgenden Hebel zu kennen.

Was kannst du tun, wenn dein Tarif keine Befreiung bietet?

Auch ohne Freistellung im Tarif kannst du die Beitragslast senken. Die wichtigsten Hebel sind der Arbeitgeberzuschuss deines Partners und eine Vorauszahlung der Beiträge, bei Teilzeit kommt der Wechsel in die gesetzliche Kasse dazu.

Welcher Weg für dich passt, hängt von deiner Familiensituation und deinem Einkommen ab. Die drei wichtigsten Ansätze schauen wir uns einzeln an.

Wie hilft der Arbeitgeberzuschuss des Partners?

Ist dein Ehe- oder Lebenspartner ebenfalls privat versichert und schöpft seinen Arbeitgeberzuschuss nicht voll aus, kann der Restbetrag deinen Beitrag mindern. Der Zuschuss deckt bis zur Hälfte des GKV-Höchstbeitrags auch die Beiträge des privat versicherten Partners ab (§ 257 SGB V).

Dazu einmal ein Beispiel: Zahlt dein Partner für seinen eigenen Beitrag nur 370 Euro Zuschuss, bleiben vom Höchstzuschuss von 508,59 Euro rund 138 Euro übrig, die dein Arbeitgeber für deinen Beitrag einsetzen kann.

Automatisch passiert das nicht, du musst deinen Arbeitgeber aktiv darüber informieren und die Bescheinigung über deinen PKV-Beitrag einreichen.

Was bringt eine Vorauszahlung der Beiträge?

Eine Vorauszahlung der PKV-Beiträge vor der Elternzeit verbindet gleich mehrere Vorteile. Sie senkt den Beitrag, spart Steuern und nimmt dir die monatliche Belastung in der Elternzeit ab.

Besonders reizvoll wird das, wenn dein Einkommen knapp über der Elterngeldgrenze liegt. Gleich vier Effekte spielen dir dabei in die Karten:

  • Bei einer Jahresvorauszahlung gewähren viele Versicherer einen Skonto von bis zu 4 Prozent auf den Beitrag.
  • Du setzt die Beiträge in dem Jahr steuerlich ab, in dem du noch dein volles Einkommen beziehst, oft mit dem besten Steuereffekt.
  • Die Vorauszahlung senkt dein zu versteuerndes Einkommen und kann dich unter die Elterngeldgrenze von 175.000 Euro bringen.
  • In der Elternzeit selbst fällt keine monatliche Zahlung mehr an, weil du bereits im Voraus gezahlt hast.

So wird aus einer reinen Zahlungspflicht ein doppelter Vorteil aus Steuerersparnis und Entlastung. Gerade bei hohem Einkommen kann diese Reihenfolge über den Elterngeldanspruch entscheiden.

Welche weiteren Hebel gibt es?

Neben Partnerzuschuss und Vorauszahlung bleiben dir weitere Stellschrauben am Tarif selbst. Sie wirken unterschiedlich stark und passen nicht in jede Situation.

Am Tarif bleiben dir drei Stellschrauben:

  • Ein Tarifwechsel innerhalb deines Versicherers (§ 204 VVG) nimmt deine Altersrückstellungen mit und kann den Beitrag über eine höhere Selbstbeteiligung senken.
  • Wechselst du über die Elternzeit in die gesetzliche Kasse, hält eine Anwartschaftsversicherung deinen PKV-Schutz, die kleine ab rund 5 bis 10 Prozent des Beitrags, die große ab rund 30 bis 45 Prozent.
  • Eine vorübergehend höhere Selbstbeteiligung drückt den Beitrag und kannst du nach der Elternzeit wieder anpassen.

Welcher Hebel sich rechnet, solltest du vor der Elternzeit durchrechnen.

Ein Wechsel mit höherer Selbstbeteiligung will kalkuliert sein, weil die Ersparnis im Beitrag einem höheren Eigenanteil im Leistungsfall gegenübersteht.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Elterngeld?

Seit dem 1. April 2025 gibt es Elterngeld nur noch bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 175.000 Euro, egal ob Paar oder alleinerziehend. Wer darüber liegt, geht leer aus.

Die Grenze wurde in zwei Schritten gesenkt. Für dich als Privatversicherter ist das brisant, weil manche Tarife die Beitragsfreistellung an den Elterngeldbezug koppeln. Ohne Elterngeld greift bei diesen Tarifen auch keine Freistellung.

Die Grenzen sind zuletzt deutlich gesunken:

Geburt des KindesEinkommensgrenze (zu versteuern)
bis 31. März 2024250.000 € (alleinerziehend) / 300.000 € (Paare)
ab 1. April 2024200.000 € (einheitlich)
ab 1. April 2025175.000 € (einheitlich)

Prüfe vor der Elternzeit deshalb zwei Dinge. Erstens, ob dein Einkommen unter der Grenze liegt. Zweitens, ob dein Tarif die Freistellung an das Elterngeld oder an die Elternzeit selbst knüpft.

Moderne Tarife von Allianz, LKH oder Universa stellen nur auf die Elternzeit ab und retten dir die Freistellung auch ohne Elterngeld.

Was gilt bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit?

Steigst du in der Elternzeit in Teilzeit ein, kann Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse entstehen, sobald dein Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt (2026: 77.400 Euro). Von dieser Pflicht kannst du dich aber befreien lassen.

Bis zu 32 Wochenstunden darfst du in der Elternzeit arbeiten. Liegt dein Einkommen dann unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, greift die GKV-Pflicht. Den Befreiungsantrag musst du innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht bei der zuständigen Kasse stellen (§ 8 SGB V).

Wichtig ist die zeitliche Begrenzung.

Marcus Knispel
„Die Befreiung gilt nur für die Dauer der Elternzeit, danach wird neu geprüft, ob du in der PKV bleiben darfst. Für Selbstständige spielt die Grenze keine Rolle, sie bleiben unabhängig vom Einkommen privat versichert.“
Marcus Knispel, PKV-Spezialist

Wie senken andere Eltern ihre PKV-Beiträge in der Elternzeit?

Wer privat versichert ist, bekommt ab dem ersten Tag der Elternzeit keinen Arbeitgeberzuschuss mehr und trägt den Beitrag allein. Mit dem richtigen Tarif und etwas Planung bringst du die PKV trotzdem entspannt durch die Elternzeit.

Wie das aussieht, zeigen drei Fälle aus meinen Beratungen, die sich schon vor der Schwangerschaft vorbereiten lassen.

Lisa spart 4.140 Euro mit dem richtigen Tarif

Lisa (32) ist angestellte Marketingleiterin mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 180.000 Euro und einem PKV-Beitrag von 872,10 Euro. Ab April 2025 bekommt sie für ihr erstes Kind kein Elterngeld mehr, weil sie die neue Grenze von 175.000 Euro überschreitet. Sie hat sich aber rechtzeitig für den Tarif Allianz MeinGesundheitsschutz Best entschieden.

Dieser Tarif knüpft die Freistellung an die Elternzeit statt an das Elterngeld. Für Lisa zahlt sich das aus:

  • 6 Monate Beitragsfreistellung trotz fehlendem Elterngeldbezug
  • Ersparnis von 6 mal 690 Euro Krankenvolltarif, also 4.140 Euro
  • keine Kürzung bei ärztlichen Leistungen oder bei der Krankenhauswahl

Lisa profitiert also voll, obwohl sie kein Elterngeld erhält. Der entscheidende Schritt war die Tarifwahl lange vor der Geburt.

Max überträgt 1.663 Euro Zuschuss auf seine Frau

Max (38) ist Softwareentwickler in Vollzeit und ebenfalls privat versichert. Für seinen eigenen Beitrag braucht er nur 370 Euro Arbeitgeberzuschuss, obwohl der Höchstzuschuss 2026 bei 508,59 Euro liegt. Seine Frau Anna (35) geht für 12 Monate in Elternzeit, ihr PKV-Beitrag liegt bei 700 Euro.

Den unverbrauchten Teil des Zuschusses lenkt Max auf Annas Beitrag um. So rechnet sich der Übertrag:

  • unverbrauchter Zuschuss: 508,59 Euro minus 370 Euro, also rund 138 Euro im Monat
  • Anna zahlt statt 700 Euro nur noch rund 561 Euro
  • Ersparnis über 12 Monate: rund 1.663 Euro

Diese Lösung klappt ohne Tarifwechsel und ohne Leistungseinbußen. Max muss nur seinen Arbeitgeber informieren und die Bescheinigung über Annas PKV-Beitrag einreichen.

Jana kombiniert Teilzeit und Freistellung

Jana (34) ist selbstständige Beraterin und verdient rund 95.000 Euro im Jahr. Nach der Geburt ihres zweiten Kindes plant sie 14 Monate Elternzeit, möchte aber nach vier Monaten mit 25 Wochenstunden wieder einsteigen. Ihr PKV-Beitrag liegt bei 742,64 Euro. Sie kombiniert mehrere Bausteine.

Ihr Tarif GUP der LKH knüpft die Freistellung an die Elternzeit. Ihr Vorteil setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

  • 6 Monate Beitragsfreistellung im Tarif GUP der LKH, also 4.455,84 Euro
  • ab Monat 7 Teilzeit mit 25 Wochenstunden, das Teilzeitgehalt erhöht ihren Spielraum
  • als Selbstständige bleibt sie unabhängig vom Einkommen privat versichert, die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für Angestellte
  • über den Partnerschaftsbonus im ElterngeldPlus bekommt sie vier Monate länger Elterngeld

Unterm Strich stehen für Jana über 6.000 Euro an Ersparnis und Mehreinnahmen. Die geschickte Teilzeitregelung stabilisiert zusätzlich ihr Gesamteinkommen bei voller Flexibilität für die Familie.

Mit dem richtigen Tarif bleibt die Elternzeit bezahlbar

Die PKV ist in der Elternzeit nicht automatisch beitragsfrei, und der Wegfall des Arbeitgeberzuschusses trifft dich sofort. Mit dem richtigen Tarif und etwas Planung bekommst du die Belastung aber gut in den Griff.

Die wichtigste Weiche stellst du bei der Tarifwahl, am besten lange vor der Schwangerschaft. Tarife, die die Freistellung an die Elternzeit statt an das Elterngeld knüpfen, sind seit den gesenkten Einkommensgrenzen klar im Vorteil. Kommt der Arbeitgeberzuschuss deines Partners oder eine Vorauszahlung dazu, wird aus dem Kostenschock eine planbare Phase.

Am Ende bleibt die PKV eine Entscheidung für die bessere Versorgung, die auch in der Elternzeit tragbar sein sollte. Wer früh prüft, welcher Tarif eine Freistellung bietet, spart sich später den Ärger und behält den Blick auf das Wesentliche, nämlich warum der Wechsel in die PKV immer eine Leistungsfrage sein sollte.

Häufige Fragen zur PKV in der Elternzeit

Ja, unter bestimmten Umständen. Fällst du in der Elternzeit durch Teilzeit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze und stellst keinen Befreiungsantrag, wirst du in der gesetzlichen Kasse versicherungspflichtig. Ab 55 Jahren ist der Wechsel aber meist blockiert, wenn du zuletzt nicht mindestens 24 Monate gesetzlich versichert warst.

Wer vor der Elternzeit gesetzlich pflichtversichert war, bleibt beitragsfrei versichert, solange kein beitragspflichtiges Einkommen fließt. Das Elterngeld zählt nicht dazu. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dagegen weiter, mindestens den Mindestbeitrag, außer sie sind über den Partner familienversichert.

Das Elterngeld zahlt der Staat über die Elterngeldstelle, unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat versichert bist. Beim Mutterschaftsgeld ist es anders: Privatversicherte bekommen kein Mutterschaftsgeld der GKV. Möglich ist höchstens der einmalige Pauschalbetrag von 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

Für die PKV gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze. Dein Beitrag richtet sich nach Tarif, Alter und Gesundheit, nicht nach deinem Einkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat betrifft nur die gesetzliche Kasse und die Höhe des Arbeitgeberzuschusses.

In der Elternzeit darfst du bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Sinkt dein Einkommen dabei unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro, wirst du in der GKV versicherungspflichtig. Du kannst dich aber innerhalb von drei Monaten davon befreien lassen und für die Dauer der Elternzeit in der PKV bleiben (§ 8 SGB V).

Ist dein Partner privat versichert und schöpft seinen Arbeitgeberzuschuss nicht voll aus, kann der Restbetrag deinen Beitrag mindern. Der Zuschuss deckt bis zur Hälfte des GKV-Höchstbeitrags auch die Beiträge des privat versicherten Partners ab (§ 257 SGB V). Den Arbeitgeber musst du aktiv darüber informieren.

Ja. Anbieter wie Allianz, LKH, Universa oder AXA stellen den Krankenvolltarif meist sechs Monate beitragsfrei, Ottonova sogar neun. Wichtig ist der Unterschied bei den Bedingungen: Manche Tarife verlangen Elterngeldbezug, moderne stellen nur auf die Elternzeit ab. Pflege und Krankentagegeld laufen immer weiter.

Ja. Beamte bekommen statt eines Arbeitgeberzuschusses Beihilfe, und die läuft in der Elternzeit weiter. Der Beihilfesatz steigt auf 70 Prozent. Zusätzlich gibt es einen pauschalen Zuschuss von bis zu 31 Euro im Monat, in manchen Bundesländern mehr. Untere Besoldungsgruppen können die Beiträge sogar voll erstattet bekommen.

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Marcus Knispel

Marcus Knispel ist ungebundener Versicherungsmakler (§ 34d GewO) mit über 20 Jahren Fokus auf die private Krankenversicherung für Geschäftsführer, Selbstständige und Gutverdiener.

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