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# Pflegevorsorge-Rechner So groß ist Ihre Lücke im Pflegefall

Wählen Sie Pflegegrad und Versorgung und Sie sehen, was Sie im Pflegefall jeden Monat selbst zahlen. Im Pflegeheim sind das im Bundesschnitt 3.364 € im ersten Jahr.

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PKV-Berater für Geschäftsführer (§ 34d GewO)

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Wie werden Sie gepflegt? **Warum das zählt**
Im Heim zahlt die Pflegeversicherung einen festen Betrag und einen Zuschlag, der mit jedem Jahr steigt. Ambulant kommt ein Pflegedienst zu Ihnen nach Hause und rechnet über Sachleistungen ab. Pflegt Sie Ihre Familie, bekommen Sie das niedrigere Pflegegeld.

Pflegegrad **Warum das zählt**
Den Pflegegrad stellt ein Gutachter fest, bei Privatversicherten der Dienst Medicproof. Im Heim zahlen Sie in den Pflegegraden 2 bis 5 denselben Eigenanteil, mit höherem Grad steigt nur der Anteil der Pflegeversicherung.

Ihre monatlichen Pflegekosten (im Heim der Eigenanteil) **Warum das zählt**
Im Heim tragen Sie den Eigenanteil im ersten Jahr ein, den Ihnen das Heim berechnet. Voreingestellt ist der Bundesschnitt laut vdek zum 1. Juli 2026. Zu Hause tragen Sie die gesamte Rechnung für Pflegedienst oder Betreuung ein, die Leistung der Pflegeversicherung zieht der Rechner selbst ab.

€

Dauer der Pflege **Warum das zählt**
Laut einer Umfrage der Caritas bleiben Bewohner im Schnitt rund 25 Monate im Heim, einige aber deutlich länger. Im Heim steigt mit der Dauer der Zuschlag der Pflegeversicherung, ab dem vierten Jahr übernimmt sie 75 % des Pflegeanteils.

Jahre

Ihre Pflegezusatzversicherung zahlt im Monat **Warum das zählt**
Haben Sie ein Pflegetagegeld oder eine andere private Pflegezusatzversicherung, tragen Sie die Monatsleistung für den gewählten Pflegegrad ein. Der Rechner zieht sie von Ihrer Lücke ab.

€

Leistungen im Jahr **Warum das zählt**
Für das Jahr 2027 sieht der Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz höhere Beträge für die Pflege zu Hause vor. Das Kabinett hat ihn beschlossen, Bundestag und Bundesrat beraten ihn noch. Im Heim bleiben die Beträge gleich.

Den Eigenanteil eines Heims finden Sie im Heimvertrag oder im Pflegelotsen des vdek. Für die Pflege zu Hause hilft Ihnen ein Kostenvoranschlag des Pflegedienstes.

Ihre Pflegelücke im Monat

im ersten Heimjahr, Pflegeversicherung abgezogen

Pflegeversicherung zahlt im Monat (1. Jahr)

Lücke im Monat im Schnitt der Dauer

Lücke über die gesamte Dauer

Pflegeversicherung über die Dauer

Ihre Lücke über die Dauer

## So nutzen Sie den Rechner

Wählen Sie, wie Sie gepflegt werden, und stellen Sie den Pflegegrad ein. Danach tragen Sie die monatlichen Kosten ein, im Heim Ihren Eigenanteil laut Heimvertrag und zu Hause die Rechnung des Pflegedienstes oder Ihre Ausgaben für Betreuung. Mit der Dauer legen Sie fest, wie viele Jahre der Rechner durchspielt. Voreingestellt sind vier Jahre, damit Sie im Heim alle Stufen des Zuschlags sehen. Haben Sie schon eine Pflegezusatzversicherung, tragen Sie deren Monatsleistung ein.

Im Ergebnis sehen Sie Ihre Lücke im Monat und über die gesamte Dauer. Mit dem Schalter für das Jahr vergleichen Sie die Leistungen im Jahr 2026 mit den geplanten Beträgen für das Jahr 2027. Alle Werte sind Orientierungswerte in heutigen Preisen.

## So berechnet sich Ihre Pflegelücke

Die Pflegeversicherung zahlt feste Beträge je Pflegegrad, den Rest tragen Sie selbst. Der Rechner zieht deshalb von Ihren Kosten ab, was die Pflegeversicherung leistet, und danach die Leistung einer privaten Zusatzversicherung.

Zu Hause hängt die Leistung davon ab, wer pflegt. Kommt ein zugelassener Pflegedienst, übernimmt die Pflegeversicherung dessen Rechnung bis zu einem Höchstbetrag. Pflegen Angehörige, gibt es das deutlich niedrigere Pflegegeld. Im Heim zahlt die Pflegeversicherung einen festen Betrag je Pflegegrad und zusätzlich einen Zuschlag auf den Pflegeanteil Ihres Eigenanteils, der mit der Aufenthaltsdauer wächst.

Leistung zu Hause **Pflegegeld oder Sachleistung je Pflegegrad**

Leistung im Heim **Heimbetrag plus Zuschlag nach Dauer**

Lücke im Monat **Kosten minus Leistung minus Zusatzversicherung**

Lücke über die Dauer **Summe aller Monate**

## Im Pflegeheim zahlen Sie im Schnitt 3.364 € im Monat selbst

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) wertet die Eigenanteile in Pflegeheimen regelmäßig aus. Zum 1. Juli 2026 lag der Bundesschnitt im ersten Jahr bei 3.364 € im Monat, das sind 256 € mehr als ein Jahr zuvor. So setzt sich der Betrag zusammen.

- 1.775 € für die **Pflege einschließlich Ausbildungskosten**
- 1.068 € für **Unterkunft und Verpflegung**
- 521 € als **Investitionskosten für das Gebäude**

Zwischen den Ländern liegen große Unterschiede. Am teuersten ist Bremen mit 3.761 €, am günstigsten Sachsen-Anhalt mit 2.891 €. Mit jedem Jahr im Heim übernimmt die Pflegeversicherung einen größeren Teil des Pflegeanteils, im ersten Jahr 15 % und ab dem vierten Jahr 75 % (§ 43c SGB XI). Alles außer der Pflege zahlen Sie weiter voll selbst. Im Bundesschnitt bleiben deshalb auch ab dem vierten Jahr noch 2.111 € im Monat bei Ihnen.

Für Ihren Eigenanteil spielt der Pflegegrad im Heim keine Rolle. Alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 zahlen in einem Heim denselben Betrag, mit höherem Pflegegrad steigt nur der Anteil der Pflegeversicherung.

Definition

Den **einrichtungseinheitlichen Eigenanteil** , kurz EEE, zahlen alle Bewohner eines Heims mit Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe für die Pflege. Auf diesen Betrag gibt die Pflegeversicherung den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Die übrigen Kosten des Heims zahlen Sie immer voll selbst.

### Eigenanteil im Pflegeheim nach Aufenthaltsdauer

Monatliche Eigenbeteiligung im Bundesschnitt, Stand 1. Juli 2026

3.364 €

3.051 €

2.633 €

2.111 €

1. Jahr2. Jahr3. Jahrab 4. Jahr

Laut vdek, Auswertung zum 1. Juli 2026. Gesamte Eigenbeteiligung im Bundesschnitt, der Pflegeanteil sinkt mit der Aufenthaltsdauer durch den Leistungszuschlag der Pflegeversicherung nach § 43c SGB XI.

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## Für das Jahr 2027 plant die Regierung mehr Geld für die Pflege zu Hause

Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Er soll überwiegend am 1. Januar 2027 in Kraft treten, Bundestag und Bundesrat beraten ihn noch. Bis dahin gilt das bisherige Recht, und die Beträge können sich im Verfahren ändern. Im Rechner sind die Werte für das Jahr 2027 deshalb als Annahme hinterlegt.

Für die Pflege zu Hause sieht der Entwurf höhere Beträge vor. Im Pflegegrad 3 steigt das Pflegegeld von 599 € auf 630 €, das Budget für den Pflegedienst wächst von 1.497 € auf 1.590 €. Laut Gesetzesbegründung bleibt das für die Pflegekassen ausgabenneutral, weil die neuen Budgets Leistungen wie die bisherige Verhinderungspflege mit abdecken. Spürbar mehr haben vor allem Familien, die diese Töpfe bisher nicht genutzt haben. Den Entlastungsbetrag von 131 € löst ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € im Monat ab.

Im Heim ändert sich an den Beträgen nichts, Leistungsbetrag und Zuschläge bleiben im Jahr 2027 gleich. Die nach geltendem Recht für den 1. Januar 2028 vorgesehene Erhöhung aller Leistungen streicht der Entwurf. Ab dem Jahr 2029 sollen die Beträge dann jedes Jahr mit der Kerninflation steigen. Das bremst den Anstieg Ihres Eigenanteils, stoppen wird es ihn nicht.

## Als Privatversicherter bekommen Sie dieselben Pflegeleistungen

Sind Sie privat krankenversichert, haben Sie bei Ihrem Versicherer auch die private Pflegepflichtversicherung. Das Gesetz schreibt vor, dass deren Leistungen nach Art und Umfang denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind (§ 23 SGB XI). Alle Beträge im Rechner gelten für Sie deshalb in gleicher Höhe.

In der Praxis gibt es zwei Unterschiede. Für den Pflegedienst bekommen Sie Kostenerstattung, Sie reichen die Rechnung also bei Ihrem Versicherer ein. Den Pflegegrad stellt bei Privatversicherten der Gutachterdienst Medicproof fest, nach denselben Maßstäben wie der Medizinische Dienst bei den Pflegekassen. Wie sich Ihr PKV-Beitrag bis zur Rente entwickelt, rechnen Sie mit dem Rechner zum [PKV-Beitrag im Alter](https://pkv-wp.carlosarad.de/rechner/beitrag-im-alter) durch.

## Ihre Pflegelücke schließen Sie am günstigsten, solange Sie gesund sind

Reichen Einkommen und Vermögen im Pflegefall nicht, zahlt das Sozialamt Hilfe zur Pflege. Vorher setzen Sie Ihr Erspartes ein, bis auf ein Schonvermögen von 10.000 €. Wer als Geschäftsführer über Jahre Vermögen aufgebaut hat, sieht es dann im Heim Monat für Monat schrumpfen.

Vorsorgen können Sie mit einer privaten Pflegezusatzversicherung. Ein Pflegetagegeld zahlt einen festen Betrag je Pflegegrad, egal welche Kosten anfallen, und lässt sich mit dem Ergebnis dieses Rechners passend bemessen. Nehmen Sie die Lücke im Monat als Zielwert und schließen Sie den Vertrag, solange Sie gesund sind. Mit jedem Jahr, das Sie warten, steigt der Beitrag, und eine spätere Erkrankung kann den Abschluss ganz verhindern. Ist Ihr Vermögen groß genug, um die Lücke über die gesamte Dauer selbst zu tragen, sage ich Ihnen das auch.

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> „Im Heim zahlt die Pflegeversicherung feste Beträge, deshalb landet jede Kostensteigerung direkt bei Ihnen.“

Marcus Knispel, PKV-Berater für Geschäftsführer

## Fragen und Antworten zur Pflegevorsorge

### Was zahlt die Pflegeversicherung im Pflegeheim bei Pflegegrad 1?

Im Jahr 2026 gibt es bei Pflegegrad 1 im Heim nur einen Zuschuss von 131 € im Monat. Der Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz streicht diesen Zuschuss ab dem Jahr 2027 für neue Fälle, wer ihn schon bekommt, behält ihn. Deshalb beginnt der Rechner bei Pflegegrad 2.

### Muss ich für die Pflegeheimkosten meiner Eltern aufkommen?

Reicht das Geld Ihrer Eltern nicht und zahlt das Sozialamt, darf es erst auf Sie als Kind zurückgreifen, wenn Ihr Gesamteinkommen im Jahr über 100.000 € liegt (§ 94 SGB XII). Als Geschäftsführer liegen Sie oft über dieser Grenze, deshalb lohnt sich der Blick auf die Pflegevorsorge Ihrer Eltern.

### Was ist der Unterschied zwischen Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung?

Ein Pflegetagegeld zahlt einen vereinbarten Betrag je Pflegegrad, Sie verwenden ihn frei und brauchen keine Rechnungen. Eine Pflegekostenversicherung erstattet dagegen nachgewiesene Kosten, die nach der Leistung der Pflegepflichtversicherung übrig bleiben. Für die Pflege durch Angehörige passt deshalb meist das Pflegetagegeld besser.

### Wie fördert der Staat eine private Pflegezusatzversicherung?

Bei der geförderten Pflegezusatzversicherung, dem sogenannten Pflege-Bahr, zahlt der Staat 5 € Zulage im Monat, wenn Sie selbst mindestens 10 € einzahlen. Der Versicherer darf Sie nicht wegen Ihrer Gesundheit ablehnen, die Wartezeit beträgt aber bis zu fünf Jahre. Im Pflegegrad 5 muss der Vertrag mindestens 600 € im Monat zahlen, für die Lücke im Heim reicht das allein selten.

### Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?

Ja, beides lässt sich kombinieren. Nutzen Sie die Sachleistung für den Pflegedienst nur zum Teil, zahlt die Pflegeversicherung den Rest anteilig als Pflegegeld aus (§ 38 SGB XI). Das bleibt nach dem Regierungsentwurf auch ab dem Jahr 2027 möglich. Der Rechner zeigt die beiden reinen Varianten, die Mischung liegt dazwischen.

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Autor

### Marcus Knispel

Marcus Knispel ist ungebundener Versicherungsmakler (§ 34d GewO) mit über 20 Jahren Fokus auf die private Krankenversicherung für Geschäftsführer, Selbstständige und Gutverdiener.

[Mehr über mich](https://pkv-wp.carlosarad.de/ueber-mich/)[Beratungstermin vereinbaren](https://calendly.com/marcusknispel)[LinkedIn](https://www.linkedin.com/in/marcus-knispel/)

Rechner

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[### PKV-Beitrag im Alter Sehen Sie früh, was Ihre PKV im Ruhestand kostet. Selbst nachrechnen](https://pkv-wp.carlosarad.de/rechner/beitrag-im-alter/)[### Beitragsentlastungstarif-Rechner Rechnen Sie aus, wie stark Sie Ihren Beitrag im Ruhestand senken. Selbst nachrechnen](https://pkv-wp.carlosarad.de/rechner/beitragsentlastung/)[### Berufsunfähigkeit-Rechner Rechnen Sie aus, welche BU-Rente Sie brauchen. Selbst nachrechnen](https://pkv-wp.carlosarad.de/rechner/berufsunfaehigkeit/)

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